Neue Fragen nach Solingen-Anschlag

Neue Fragen nach Solingen-Anschlag
Sxstembild: Der Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags prüft neue Details zur Kontaktperson des Solingen-Attentäters. © Presse.Online

Solingen-Ausschuss prüft späte Abschiebung einer Kontaktperson

Eine wichtige Kontaktperson des Solingen-Attentäters wurde erst am 12. Dezember 2024 nach Bulgarien abgeschoben. Der NRW-Untersuchungsausschuss prüft den Vorgang sowie mögliche Versäumnisse und befragt dazu Wüst, Neubaur und Liminski.

Eine wichtige Kontaktperson des Solingen-Attentäters Issa al Hasan ist erst knapp vier Monate nach dem islamistischen Terroranschlag nach Bulgarien abgeschoben worden. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag erst kürzlich übermittelt wurden.

Brisant ist vor allem der zeitliche Ablauf: Der damals in einer Unterkunft in Münster lebende Syrer soll die Einrichtung drei Tage vor dem Anschlag verlassen haben. Erst am Tag nach der Tat kehrte er zurück. Anfang November 2024 wandte sich die Polizei wegen sicherheitsrelevanter Bedenken an die Ausländerbehörden und drängte demnach auf eine schnelle Abschiebung. Vollzogen wurde sie am 12. Dezember 2024.

Welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden zu welchem Zeitpunkt über den Mann hatten und weshalb zwischen dem Anschlag und seiner Abschiebung mehrere Monate vergingen, gehört nun zu den Fragen der parlamentarischen Aufarbeitung. Allein die Bezeichnung als Kontaktperson belegt allerdings weder eine Beteiligung an der Tat noch, dass der Mann zu den drei mutmaßlichen Unterstützern zählt, gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt.

Kontaktperson verschwand kurz vor dem Anschlag

Nach den bekannt gewordenen Unterlagen war der inzwischen 27-Jährige zum Zeitpunkt des Anschlags in einer Unterkunft in Münster untergebracht. Drei Tage vor der Tat verließ er die Einrichtung und kehrte erst einen Tag nach dem Messerangriff zurück.

Ob sein Fernbleiben mit den Anschlagsplänen zusammenhing, ist öffentlich nicht belegt. Ebenso ist bislang unklar, ob gegen ihn ein strafrechtlicher Verdacht bestand oder welche konkreten Erkenntnisse den sicherheitsrelevanten Bedenken der Polizei zugrunde lagen.

Fest steht bislang nur: Die Polizei sprach sich Anfang November 2024 gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden für eine rasche Abschiebung aus. Rund sechs Wochen später wurde der Syrer nach Bulgarien überstellt.

Drei Telegram-Kontakte sollen von der Tat gewusst haben

Unabhängig von diesem Vorgang ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen drei mutmaßliche Unterstützer Issa al Hasans. Nach Erkenntnissen, die eine Staatsanwältin im Mai 2026 vor dem Untersuchungsausschuss schilderte, hatte der Attentäter die drei Personen erst wenige Wochen vor der Tat in zwei Telegram-Gruppenchats kennengelernt.

Al Hasan soll sich von ihnen das Solinger Stadtfest als Anschlagsort bestätigen lassen und den geplanten Angriff am Vortag angekündigt haben. Auch über die Tatwaffe und ein Treuevideo für die Terrororganisation Islamischer Staat soll gesprochen worden sein. Die Bundesanwaltschaft äußert sich wegen der laufenden Ermittlungen nicht zu Identitäten oder Aufenthaltsorten der Beschuldigten.

Ob der nach Bulgarien abgeschobene Syrer mit einer dieser drei Personen identisch ist, wurde bislang nicht bestätigt. Eine entsprechende Verbindung darf deshalb nicht als gesichert dargestellt werden.

Wüst, Neubaur und Liminski müssen aussagen

Am 23. Juni 2026 richtet sich der Blick auf die politische Verantwortung der NRW-Landesregierung. Laut offizieller Tagesordnung des Landtags soll zunächst die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur um 14 Uhr vernommen werden. Ministerpräsident Hendrik Wüst folgt um 15 Uhr, Staatskanzleichef Nathanael Liminski um 17 Uhr.

Der Ausschuss untersucht neben möglichen strukturellen Defiziten bei Dublin-Überstellungen auch die Informationswege innerhalb der Landesregierung nach dem Anschlag. Die Opposition kritisiert, dass wichtige Unterlagen teilweise verspätet übermittelt worden seien. Die SPD kündigte bereits an, Wüst gegebenenfalls erneut vorzuladen, falls weitere relevante Dokumente nachgereicht werden.

Urteil gegen den Attentäter ist rechtskräftig

Issa al Hasan hatte am 23. August 2024 während des Solinger Stadtfestes drei Menschen getötet und acht weitere verletzt. Der sogenannte Islamische Staat reklamierte die Tat für sich.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte al Hasan im September 2025 unter anderem wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Mai 2026. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Unterlagen: Eine wichtige Kontaktperson Issa al Hasans wurde am 12. Dezember 2024 nach Bulgarien abgeschoben.
  • Auffälliger Zeitraum: Der Mann verließ seine Unterkunft drei Tage vor dem Anschlag und kehrte einen Tag danach zurück.
  • Sicherheitsbedenken: Anfang November 2024 drängte die Polizei auf eine schnelle Abschiebung.
  • Offene Verbindung: Es ist nicht bestätigt, dass der Abgeschobene zu den drei mutmaßlichen Unterstützern gehört.
  • Weitere Ermittlungen: Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen drei Telegram-Kontakte des Attentäters wegen möglicher Beihilfe.
  • Zeugen: Am 23. Juni 2026 sollen Mona Neubaur, Hendrik Wüst und Nathanael Liminski aussagen.
  • Rechtskräftiges Urteil: Issa al Hasan wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

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FAQ

Was wird der Kontaktperson konkret vorgeworfen?

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist öffentlich bislang nicht bekannt. Belegt sind ihre Kontakte zum Attentäter, das Fernbleiben aus der Unterkunft und die sicherheitsrelevanten Bedenken der Polizei.

Wusste der abgeschobene Syrer von dem Anschlag?

Das ist nicht bestätigt. Die Erkenntnisse über drei Personen, denen al Hasan die Tat angekündigt haben soll, dürfen nicht automatisch auf den abgeschobenen Kontaktmann übertragen werden.

Warum wurde der Mann nach Bulgarien abgeschoben?

Die Abschiebung erfolgte offenbar im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens. Welche konkreten Gründe für den Zeitpunkt ausschlaggebend waren, soll die weitere Aufarbeitung klären.

Was untersucht der Ausschuss?

Der Untersuchungsausschuss prüft mögliche Versäumnisse bei der gescheiterten Abschiebung des späteren Attentäters, strukturelle Defizite bei Dublin-Verfahren und die Informationswege innerhalb der NRW-Landesregierung.

Quellen

  • Landtag Nordrhein-Westfalen: Tagesordnung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V vom 23. Juni 2026, Primärquelle.
  • Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil im Staatsschutzverfahren gegen Issa al Hasan vom 10. September 2025, Primärquelle.
  • ZDFheute: Bericht vom 12. Mai 2026 über die Ermittlungen gegen drei mutmaßliche Unterstützer.
  • Deutsche Presse-Agentur: Bericht vom 22. Juni 2026 über die abgeschobene Kontaktperson.
  • Bundesgerichtshof/Justizberichterstattung: Zurückweisung der Revision im Mai 2026.

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