Rente mit 70: Jahrgang 2024 wäre zuerst dran

Rente mit 70: Jahrgang 2024 wäre zuerst dran
Die Rentenkommission empfiehlt eine schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze nach 2031.© Presse.Online

Rentenalter soll steigen: Wann die Rente mit 70 kommen könnte

Die Rentenkommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Bei einem modellhaften Anstieg um sechs Monate pro Jahrzehnt könnte der Geburtsjahrgang 2024 erstmals regulär mit 70 Jahren in Rente gehen; beschlossen ist dies noch nicht.

Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt eine grundlegende Änderung beim Renteneintritt: Nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung auf 67 Jahre soll die Regelaltersgrenze künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach einer Modellrechnung könnte dadurch der Geburtsjahrgang 2024 erstmals regulär bis zum 70. Lebensjahr arbeiten müssen.

Fest beschlossen ist die Rente mit 70 allerdings nicht. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission müssen zunächst von der Bundesregierung geprüft und anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Für Beschäftigte ändert sich deshalb vorerst nichts.

Die beiden Vorsitzenden der Kommission, Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, übergeben ihren Bericht am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Die Kommission war Anfang Januar eingesetzt worden, um Vorschläge für eine langfristig finanzierbare Alterssicherung zu entwickeln.

Rentenalter soll nach 2031 weiter steigen

Nach derzeit geltendem Recht wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für alle ab 1964 Geborenen gilt grundsätzlich die Rente mit 67. Diese Umstellung ist im Jahr 2031 abgeschlossen.

Die Rentenkommission schlägt vor, daran einen automatischen Mechanismus anzuschließen. Steigt die Lebenserwartung weiter, soll auch die Regelaltersgrenze angehoben werden. Zusätzliche Lebenszeit würde dabei zwischen Erwerbs- und Rentenphase aufgeteilt.

Nach den vorab bekannt gewordenen Empfehlungen könnte die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 um ungefähr sechs Monate steigen. Danach wären weitere Anpassungen vorgesehen, sofern die statistische Lebenserwartung zunimmt.

Die Kommission nennt nach bisherigem Kenntnisstand jedoch weder eine feste „Rente mit 70“ noch einen verbindlichen ersten Geburtsjahrgang. Langfristige Berechnungen beruhen zwangsläufig auf Annahmen über Lebenserwartung, Arbeitsmarkt und politische Umsetzung.

Jahrgang 2024 könnte erstmals bis 70 arbeiten

Unter der vereinfachten Annahme, dass das Rentenalter pro Jahrzehnt um etwa sechs Monate steigt, ergäbe sich folgende Entwicklung:

Geburtsjahrgang Mögliches Rentenalter Ungefähres Rentenjahr
1964 67 Jahre 2031
1969 67 Jahre und 3 Monate 2036
1974 67 Jahre und 6 Monate 2041
1984 68 Jahre 2051
1994 68 Jahre und 6 Monate 2062
2004 69 Jahre 2073
2014 69 Jahre und 6 Monate 2083
2024 70 Jahre 2094

Damit wäre der Geburtsjahrgang 2024 in diesem Rechenmodell der erste, für den eine reguläre Altersgrenze von 70 Jahren gelten könnte. Das ist jedoch eine Hochrechnung und keine Festlegung der Rentenkommission.

Schon kleine Veränderungen der zugrunde gelegten Lebenserwartung würden das Ergebnis verschieben. Auch der Rhythmus möglicher Erhöhungen ist offen. Denkbar wären jährliche Monatsstufen, größere Anpassungen in festen Zeitabständen oder regelmäßige politische Überprüfungen.

Lebenserwartung entscheidet über weitere Erhöhungen

Nach der Sterbetafel 2022/2024 beträgt die Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland 78,5 Jahre für Männer und 83,2 Jahre für Frauen. Im Alter von 65 Jahren verbleiben Männern statistisch weitere 17,7 Jahre, Frauen 20,9 Jahre.

Die Entwicklung ist jedoch nicht linear. Während der Corona-Pandemie sank die Lebenserwartung vorübergehend. Im Jahr 2024 erreichte sie ungefähr wieder das Niveau vor der Pandemie, lag aber noch unter dem zuvor beobachteten langfristigen Trend.

Steigt die Lebenserwartung künftig langsamer, könnte auch das Rentenalter später oder weniger stark angehoben werden. Bei einer stagnierenden Entwicklung wäre denkbar, dass die Regelaltersgrenze über längere Zeit unverändert bleibt.

Abschlagsfreie Frührente soll entfallen

Die Kommission empfiehlt zugleich, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Diese Leistung wird häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl ab dem Geburtsjahrgang 1964 ein abschlagsfreier Eintritt erst mit 65 Jahren möglich ist. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre.

Für Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn derzeit ab 63 möglich. Dafür werden dauerhaft 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat abgezogen. Die Rentenkommission schlägt vor, die frühestmögliche Altersgrenze zunächst auf 64 Jahre anzuheben und danach ebenfalls an die Regelaltersgrenze anzupassen.

Ob und für welche Jahrgänge diese Empfehlungen umgesetzt werden, entscheidet die Politik. Bundesarbeitsministerin Bas hat bereits Übergangsfristen und Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge in Aussicht gestellt. Bis ein Gesetz beschlossen ist, gelten sämtliche bestehenden Altersgrenzen unverändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfehlung: Das gesetzliche Rentenalter soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Modellrechnung: Bei einem Anstieg um sechs Monate je Jahrzehnt könnte der Jahrgang 2024 erstmals regulär mit 70 Jahren in Rente gehen.
  • Erste mögliche Erhöhung: Die Regelaltersgrenze könnte für den Jahrgang 1969 erstmals über 67 Jahre steigen.
  • Frührente: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll nach dem Willen der Kommission entfallen.
  • Weitere Änderung: Die vorgezogene Rente mit Abschlägen könnte künftig frühestens ab 64 statt ab 63 möglich sein.
  • Status: Die Empfehlungen sind noch kein geltendes Recht.
  • Nächster Schritt: Bundesregierung und Bundestag müssen über die gesetzliche Umsetzung und Übergangsregeln entscheiden.
  • Quelle: Alterssicherungskommission, BMAS, Deutsche Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt.

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FAQ

Ist die Rente mit 70 bereits beschlossen?

Nein. Bislang handelt es sich um Empfehlungen der Rentenkommission. Erst ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz könnte die derzeit geltende Regelaltersgrenze verändern.

Muss der Jahrgang 2024 sicher bis 70 arbeiten?

Nein. Der Jahrgang 2024 ergibt sich aus einer Modellrechnung mit einem langfristig steigenden Rentenalter. Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Lebenserwartung, der gesetzlichen Ausgestaltung und späteren politischen Entscheidungen ab.

Was gilt aktuell für den Jahrgang 1964?

Für 1964 und später Geborene liegt die reguläre Altersgrenze nach geltendem Recht bei 67 Jahren. Nach mindestens 45 Versicherungsjahren ist derzeit eine abschlagsfreie Rente mit 65 möglich.

Können Beschäftigte weiterhin früher in Rente gehen?

Nach den Empfehlungen soll ein vorzeitiger Rentenbeginn grundsätzlich möglich bleiben, jedoch nur mit dauerhaften Abschlägen. Die bisher ab 63 mögliche Altersrente für langjährig Versicherte könnte auf 64 Jahre verschoben werden.

Wie hoch sind die derzeitigen Abschläge?

Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen. Ein um drei Jahre vorgezogener Rentenbeginn führt damit zu einem dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent.

Quellen

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherungskommission 2026, Auftrag und Zeitplan, Primärquelle.
  • Bundeskanzleramt: Übergabe des Kommissionsberichts am 23. Juni 2026, Primärquelle.
  • Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Altersgrenzen und Abschlagsregelungen, Primärquelle.
  • Statistisches Bundesamt: Sterbetafel 2022/2024 und Annahmen zur künftigen Lebenserwartung, Primärquelle.
  • t-online: Modellrechnung zum möglichen ersten Jahrgang mit Rentenalter 70, Sekundärquelle.

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