Merz stellt Minijobs für viele infrage
Merz will Minijobs für bestimmte Gruppe begrenzen
Bundeskanzler Friedrich Merz will Minijobs nicht pauschal abschaffen, aber für bestimmte Gruppen deutlich enger fassen. Im Zentrum steht die Frage, ob Menschen dauerhaft in geringfügiger Beschäftigung bleiben und dadurch im Alter kaum abgesichert sind.
Was passiert ist
Nach der Einigung der Koalition auf ein Reformpaket zu Steuern, Rente, Arbeitsmarkt und Bürokratie hat Bundeskanzler Friedrich Merz seine Pläne am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ verteidigt. Das ZDF kündigte die Sendung als Spezialausgabe unter dem Titel „Ist das jetzt der Neustart, Herr Merz?“ an; Thema war das Reformpaket der Koalition nach der Sitzung des Koalitionsausschusses. ZDF
Beim besonders umstrittenen Thema Minijobs machte Merz deutlich, dass die Regierung offenbar keine einfache Ja-oder-Nein-Lösung anstrebt. Nach seinen Angaben müsse zwischen Gruppen unterschieden werden: Schüler, Studierende und Rentner seien anders zu behandeln als Menschen, die ein reguläres Erwerbsleben dauerhaft über Minijobs organisieren.
Der Hintergrund ist eine größere Renten- und Arbeitsmarktdiskussion. Nach Berichten über Empfehlungen der Rentenkommission sollen Minijobs stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen oder ihr bisheriger Sonderstatus eingeschränkt werden. Der NDR berichtet, die Rentenkommission empfehle, abgabenbefreite Minijobs nur noch für Schülerinnen und Schüler vorzusehen. NDR
Warum das relevant ist
Minijobs sind für viele Betriebe und Beschäftigte ein unkompliziertes Instrument. Sie spielen im Handel, in der Gastronomie, in privaten Haushalten und bei Nebenjobs eine große Rolle. Gleichzeitig sind sie arbeitsmarktpolitisch umstritten, weil sie nur geringe soziale Absicherung schaffen.
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung. Mit dem höheren Mindestlohn ist auch die Verdienstgrenze gestiegen. Deutsche Rentenversicherung
Besonders wichtig ist die Rentenfrage. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind rund sieben Millionen Menschen bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Im gewerblichen Bereich sind nur 20,9 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber rentenversicherungspflichtig; in Privathaushalten sind es 11,3 Prozent. Der Großteil verzichtet damit auf eigene Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Auffällig ist zudem die Geschlechterdimension. Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale sind in Privathaushalten 86,9 Prozent der Minijobber Frauen. Im gewerblichen Bereich liegt der Frauenanteil bei 55,9 Prozent. Minijob-Zentrale
Was daraus folgt
Sollte der Sonderstatus von Minijobs eingeschränkt werden, hätte das konkrete Folgen. Beschäftigte könnten künftig stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden. Das würde Rentenansprüche verbessern, aber den Nettoverdienst aus einem Minijob verringern. Für Menschen, die einen Hauptjob mit einem Minijob aufstocken, wäre entscheidend, ob und wie Nebenverdienste künftig angerechnet werden.
Für Unternehmen könnte eine Reform mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten. Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten müssten Dienstpläne, Lohnmodelle und Personalgewinnung neu organisieren.
Politisch auffällig ist: Das Reformpaket wird als Modernisierungs- und Entlastungspaket verkauft. Im Mittelpunkt stehen Steuerentlastungen, Arbeitsmarktmaßnahmen und die Umsetzung von Rentenkommissionsvorschlägen. Ein klar erkennbares, hartes Sparprogramm steht in den bislang veröffentlichten Regierungsinformationen nicht im Zentrum. Die Bundesregierung spricht davon, Deutschland „zukunftsfest“ aufzustellen; die Tagesschau berichtet über 34 Punkte, darunter Steuerentlastungen, Krankschreibung, Rente und Bürokratieabbau. Bundesregierung, Tagesschau
Genau hier liegt der politische Konflikt: Wenn Minijobs eingeschränkt werden, trifft das unmittelbar Beschäftigte mit kleinen Einkommen. Gleichzeitig bleibt offen, ob die Regierung parallel auf echte Ausgabenkürzungen setzt oder vor allem neue Beitrags- und Steuerlogiken schafft.
Was noch offen ist
Unklar ist bislang, wie die Koalition eine Minijob-Reform konkret ausgestalten will. Offen bleibt, ob Schüler, Studierende und Rentner vollständig ausgenommen werden. Ebenso offen ist, was mit Menschen passiert, die bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und zusätzlich einen Minijob ausüben.
Nicht belegt ist derzeit, dass sehr viele Beschäftigte mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben und dadurch ein Vollzeitmodell ersetzen. Die bekannten Zahlen zur Mehrfachbeschäftigung zeigen eher ein anderes Bild: Viele Menschen haben einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und bessern ihr Einkommen durch einen Nebenjob auf. Diese Gruppe wäre von einer Reform besonders sensibel betroffen.
Fazit und Ausblick
Die Debatte über Minijobs ist mehr als eine technische Arbeitsmarktreform. Es geht um Altersarmut, Teilzeitfallen, Frauenbiografien, Nebenverdienste und die Frage, wie viel Flexibilität der Arbeitsmarkt braucht.
Merz setzt auf Differenzierung. Das ist politisch nachvollziehbar, aber gesetzlich anspruchsvoll. Entscheidend wird sein, ob die Koalition Schutz vor Altersarmut schafft, ohne Menschen mit kleinen Einkommen kurzfristig zusätzlich zu belasten. Ebenso entscheidend bleibt, ob das Reformpaket wirklich spart oder vor allem Belastungen neu verteilt.
Faktenüberblick
Thema: Minijobs, Rentenreform, Arbeitsmarkt
Ereignis / Entscheidung: Merz verteidigt Reformpaket und kündigt Differenzierung bei Minijobs an
Datum / Zeitraum: 2. Juli 2026
Ort / Region: Deutschland, Berlin / ZDF-Sendung „Maybrit Illner“
Zentrale Akteure: Friedrich Merz, Bundesregierung, Koalition, Rentenkommission, Minijob-Zentrale
Betroffene: Minijobber, Beschäftigte mit Nebenjob, Frauen, Rentner, Studierende, Schüler, Arbeitgeber
Wichtigste Folge: Mögliche Einschränkung des bisherigen Minijob-Sonderstatus
Stand der Informationen: Politische Absicht erkennbar, konkrete Gesetzesregelung noch offen
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Für Minijobber könnte der Nettoverdienst sinken, wenn mehr Sozialbeiträge fällig werden.
- Für dauerhaft geringfügig Beschäftigte könnten Rentenansprüche steigen.
- Für Arbeitgeber könnten Lohnabrechnung und Personalplanung aufwendiger werden.
- Für Frauen ist die Reform besonders relevant, weil sie in Minijobs überdurchschnittlich vertreten sind.
- Noch offen ist, ob Nebenjobber mit Hauptbeschäftigung anders behandelt werden.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.
- Unklar bleibt bislang, welche Gruppen genau ausgenommen werden.
- Nicht bestätigt ist nach aktuellem Stand, ob Minijobs vollständig oder nur teilweise reformiert werden.
- Weitere Angaben zur Behandlung von Nebenjobs neben Hauptbeschäftigung liegen bislang nicht abschließend vor.
- Eine belastbare finanzielle Gesamtbewertung der Reform steht noch aus.
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FAQ
Was hat Merz zu Minijobs gesagt?
Merz stellte eine Differenzierung in Aussicht. Schüler, Studierende und Rentner sollen offenbar anders behandelt werden als Menschen, die dauerhaft nur in Minijobs arbeiten.
Wer wäre von einer Minijob-Reform betroffen?
Betroffen wären vor allem geringfügig Beschäftigte, Arbeitgeber und Menschen, die ihr Einkommen durch einen Nebenjob aufstocken.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
Warum sind Frauen besonders betroffen?
Frauen sind in Minijobs überdurchschnittlich vertreten, besonders in Privathaushalten. Dort liegt ihr Anteil laut Minijob-Zentrale bei 86,9 Prozent.
Was ist noch unklar?
Unklar ist, ob die Koalition Minijobs abschafft, einschränkt oder nur stärker sozialversicherungspflichtig macht.
Quellen
- ZDF: „Maybrit Illner spezial“ vom 2. Juli 2026
- Bundesregierung: Reformen bei Rente, Arbeit und Steuern
- Tagesschau: Überblick zum Reformpaket der Koalition
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob- und Midijob-Grenzen 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherungspflicht bei Minijobs
- Minijob-Zentrale: Quartalsbericht 1. Quartal 2026
- NDR: Bericht zu Empfehlungen der Rentenkommission
Belastbare direkte Zitate liegen nach aktuellem Stand nur aus der vorliegenden Sendungs- und Berichtslage vor.