Streit um Unisex-Toiletten
Unisex-Toiletten: Länder streiten über neue WC-Regeln
Die Pflicht zu getrennten Damen- und Herrentoiletten in Versammlungsstätten könnte aus einer bundesweiten Musterregelung verschwinden. Frauentoiletten würden dadurch jedoch nicht abgeschafft: Veranstalter und Betreiber könnten weiterhin getrennte Anlagen anbieten, wären nach dem Entwurf aber nicht mehr generell dazu verpflichtet.
Was passiert ist
Im Mittelpunkt steht die geplante Überarbeitung der Muster-Versammlungsstättenverordnung. Sie dient den Bundesländern als Vorlage für eigene Vorschriften über den Bau und Betrieb von Veranstaltungsstätten.
Nach der bisher verbreiteten Regelung müssen Versammlungsstätten getrennte Toilettenräume für Damen und Herren vorhalten. Zugleich enthält das Regelwerk feste Richtwerte für Toiletten und Urinale. Bei 1.000 Besucherplätzen sieht die bisherige Berechnung beispielsweise zwölf Toiletten für Frauen sowie vier Toiletten und acht Urinale für Männer vor.
Der Entwurf vom 28. Februar 2025 verfolgt einen anderen Ansatz. In Versammlungsstätten soll künftig eine „ausreichende Anzahl“ von Toiletten vorhanden sein. Wie viele Anlagen benötigt werden, soll anhand anerkannter technischer Regeln ermittelt werden.
Dabei sollen unter anderem die Art der Veranstaltung, die Zusammensetzung des Publikums und die Gleichzeitigkeit der Nutzung berücksichtigt werden. Die Begründung verweist darauf, dass starre Vorgaben etwa für eine Stadion-Halbzeit nicht zu jeder Veranstaltung passen.
Der entscheidende Satz lautet sinngemäß: Getrennte Toilettenräume für Damen und Herren werden aus diesen Gründen nicht mehr vorgeschrieben. Zudem sollen einzelne vollständig abgeschlossene Toilettenräume von Männern, Frauen, intergeschlechtlichen Menschen sowie Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam genutzt werden können.
Das ist eine Öffnung für Unisex-Konzepte. Es ist aber weder ein Verbot von Frauentoiletten noch eine Verpflichtung, sämtliche Sanitäranlagen künftig gemeinsam zu betreiben.
Warum das relevant ist
Die Debatte berührt zwei Probleme, die bislang nicht überzeugend gelöst sind.
Zum einen entstehen vor Frauentoiletten bei Veranstaltungen regelmäßig längere Warteschlangen. Ein Grund liegt darin, dass Urinale einen schnelleren Durchsatz ermöglichen und in bisherigen Berechnungen zusätzlich zu den Toiletten für Männer berücksichtigt werden. Der Bayerische Landtag hat deshalb im Mai 2026 fraktionsübergreifend eine stärkere Parität bei der Toilettenversorgung gefordert.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie Intimsphäre, Barrierefreiheit und die Bedürfnisse unterschiedlicher Besuchergruppen geschützt werden. Unisex-Anlagen können insbesondere dann funktionieren, wenn sie aus vollständig abgeschlossenen Einzelkabinen mit eigenem Waschbecken bestehen. Offene Gemeinschaftsräume mit Urinalen, Kabinen und gemeinsamem Vorraum sind davon baulich deutlich zu unterscheiden.
Kritikerinnen befürchten, dass eine bloße Streichung der Trennungspflicht wirtschaftlichen Druck erzeugen könnte. Betreiber könnten sich bei Neubauten für die kostengünstigste zulässige Variante entscheiden, selbst wenn ein Teil der Besucherinnen getrennte Bereiche bevorzugt.
Befürworter verweisen dagegen auf größere planerische Flexibilität. Einzelkabinen könnten je nach tatsächlicher Nachfrage von allen Wartenden genutzt werden. Dies könnte freie Kapazitäten besser verteilen und zugleich Menschen entgegenkommen, die sich in einer strikt zweigeteilten Toilettenordnung nicht sicher oder diskriminierungsfrei bewegen können.
Was daraus folgt
Kurzfristig ändert sich für Besucherinnen und Besucher nichts. Ein Entwurf für eine Musterverordnung ist noch keine unmittelbar geltende Vorschrift.
Erst wenn eine überarbeitete Muster-Versammlungsstättenverordnung beschlossen ist, können die Länder entscheiden, ob und wie sie deren Regelungen in ihre jeweiligen Versammlungsstättenverordnungen übernehmen. Dabei sind Abweichungen möglich.
Auch bestehende Veranstaltungsstätten müssten nicht automatisch umgebaut werden. Genehmigte Gebäude genießen in der Regel Bestandsschutz. Neue Anforderungen werden vor allem bei Neubauten, grundlegenden Umbauten oder neuen Genehmigungsverfahren relevant. Für Bayern hat das zuständige Ministerium bereits darauf hingewiesen, dass bestehende Einrichtungen eine spätere Neuregelung nicht zwingend baulich umsetzen müssten.
Die Reform könnte zugleich die Zahl barrierefreier Toiletten verändern. Laut Begründung soll nicht mehr allein eine starre Mindestquote gelten. Stattdessen soll der konkrete Bedarf nach anerkannten technischen Regeln bestimmt werden. Die Verfasser des Entwurfs erwarten dadurch bei verschiedenen Größen von Versammlungsstätten teilweise mehr barrierefreie Anlagen als nach der bisherigen Berechnung.
Was noch offen ist
Nicht abschließend geklärt ist, welche Fassung die Bauministerkonferenz am Ende verabschiedet. Ebenso offen bleibt, welche Länder die Aufhebung der Trennungspflicht übernehmen oder zusätzliche Schutzvorgaben festlegen.
Entscheidend wird die bauliche Ausgestaltung sein. Eine abschließbare Einzeltoilette bietet eine andere Form von Privatsphäre als ein gemeinsamer Sanitärraum mit mehreren Kabinen und offenen Urinalen. Der Oberbegriff „Unisex-Toilette“ bildet diese Unterschiede nur unzureichend ab.
Bislang ist auch nicht einheitlich geregelt, ob Veranstaltungsstätten künftig weiterhin eine bestimmte Zahl ausdrücklich gekennzeichneter Frauen-, Männer- oder geschlechtsneutraler Toiletten anbieten sollen.
Belastbare Angaben dazu, welche Bundesländer einer endgültigen Fassung bereits verbindlich zugestimmt haben, liegen nach aktuellem Stand nicht vollständig öffentlich vor.
Fazit und Ausblick
Die politische Debatte wird teilweise mit der Behauptung geführt, Frauentoiletten sollten abgeschafft werden. Der vorliegende Entwurf geht nicht so weit. Er würde die gesetzliche Pflicht zur Trennung aufheben und Unisex-Lösungen erleichtern, getrennte Toiletten aber weiterhin zulassen.
Ob daraus kürzere Schlangen, bessere Barrierefreiheit und zeitgemäßere Sanitäranlagen entstehen, hängt nicht allein vom Wortlaut der Verordnung ab. Entscheidend sind Mindeststandards, Bauform, Kapazität und die Umsetzung durch die Länder.
Die Kernfrage lautet deshalb nicht nur, ob Toiletten nach Geschlecht getrennt werden. Sie lautet auch, ob neue Regeln genügend Anlagen, tatsächliche Privatsphäre und sichere Wahlmöglichkeiten für unterschiedliche Besuchergruppen gewährleisten.
Faktenüberblick
Thema: Neuregelung von Toiletten in Versammlungsstätten
Ereignis / Entscheidung: Entwurf sieht ausreichende WC-Kapazität statt fester Geschlechtertrennung vor
Datum / Zeitraum: Entwurf vom 28. Februar 2025; öffentliche Debatte 2026
Ort / Region: Deutschland; Umsetzung wäre Sache der Bundesländer
Zentrale Akteure: Bauministerkonferenz, Länderbauministerien, Landesparlamente, Betreiber von Versammlungsstätten
Betroffene: Besucherinnen und Besucher, Menschen mit Behinderung, Veranstalter, Betreiber und Bauherren
Wichtigste Folge: Unisex-Toiletten könnten leichter genehmigt werden; getrennte Frauentoiletten blieben möglich
Stand der Informationen: Entwurf und politische Diskussion; keine flächendeckend geltende Neuregelung
Konkrete Folgen auf einen Blick
- Für Besucher: Vorerst gelten die bestehenden Vorschriften der jeweiligen Bundesländer weiter.
- Für Neubauten: Künftige Landesregelungen könnten flexiblere Kombinationen aus Frauen-, Männer- und Einzeltoiletten ermöglichen.
- Für Veranstalter: Der tatsächliche Bedarf des Publikums könnte bei der Berechnung stärker berücksichtigt werden.
- Für Menschen mit Behinderung: Nach dem Entwurf könnten je nach Gebäude und Nutzung mehr barrierefreie Toiletten erforderlich werden.
- Für Frauen: Noch offen ist, ob Länder eigenständige Vorgaben für geschützte oder ausdrücklich ausgewiesene Frauenbereiche vorsehen.
Offene Punkte im Überblick
- Noch offen ist, wann eine endgültige Muster-Versammlungsstättenverordnung beschlossen wird.
- Unklar bleibt bislang, welche Länder die Streichung der Trennungspflicht vollständig übernehmen.
- Nicht festgelegt ist nach aktuellem Stand, welche baulichen Mindeststandards für unterschiedliche Unisex-Konzepte gelten sollen.
- Weitere belastbare Angaben zu möglichen Übergangsfristen liegen bislang nicht vollständig vor.
- Eine abschließende politische Bewertung aller Landesbauministerien steht öffentlich noch aus.
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FAQ
Werden Frauentoiletten in Deutschland abgeschafft?
Nein. Der Entwurf würde lediglich die allgemeine Pflicht zu getrennten Damen- und Herrenräumen in der Musterregelung streichen. Getrennte Frauentoiletten könnten weiterhin gebaut und betrieben werden.
Was soll stattdessen vorgeschrieben werden?
Versammlungsstätten sollen eine ausreichende Zahl von Toiletten vorhalten. Der Bedarf soll unter anderem nach Besucherzahl, Veranstaltungsart, Publikumsstruktur und gleichzeitiger Nutzung ermittelt werden.
Wo könnten die neuen Regeln gelten?
Betroffen wären Versammlungsstätten wie Theater, Konzerthallen, Stadien oder größere Veranstaltungsräume, soweit das jeweilige Landesrecht die Musterregelung übernimmt.
Sind nur noch Unisex-Toiletten erlaubt?
Nein. Der Entwurf ermöglicht Unisex-Toiletten, schreibt sie aber nicht als alleinige Lösung vor. Auch Kombinationen aus getrennten Anlagen und geschlechtsneutralen Einzelkabinen wären möglich.
Warum sollen die Regeln geändert werden?
Die bisherigen festen Berechnungen passen nach Auffassung der Verfasser nicht zu jeder Veranstaltung. Eine bedarfsgerechte Planung soll Kapazitäten flexibler verteilen und Wartezeiten reduzieren.
Wann tritt die Änderung in Kraft?
Ein bundesweit einheitlicher Termin steht nicht fest. Die Länder müssten eine endgültige Musterregelung zunächst in eigenes Recht umsetzen.
Quellen
- Fachkommission Bauaufsicht / IS-Argebau: Begründung zum Entwurf der Muster-Versammlungsstättenverordnung, Fassung 28. Februar 2025.
- Muster-Versammlungsstättenverordnung, bisherige Fassung mit § 12 zu getrennten Toilettenräumen und Mindestzahlen.
- Bayerischer Rundfunk: Beschluss des Bayerischen Landtags zur Parität bei Toiletten, 19. Mai 2026.
- Fachportal Barrierefrei Bauen: Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen und Auswirkungen auf barrierefreie Toiletten.
- Ergänzende Medienberichte zur gesellschaftlichen und politischen Kontroverse.
Belastbare direkte Zitate der beteiligten Landesminister zu einer endgültigen Beschlussfassung liegen nach aktuellem Stand nicht vollständig vor.