Sarah Khalifa in Ägypten zum Tod verurteilt

Sarah Khalifa in Ägypten zum Tod verurteilt
Ein Gericht in Kairo hat Sarah Khalifa und elf weitere Angeklagte zum Tod verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © sara_khaliifa/Instagram

Todesurteil gegen Sarah Khalifa in Ägypten: Berufung geplant

Ein Strafgericht in Kairo hat die frühere ägyptische Fernsehmoderatorin und Unternehmerin Sarah Khalifa sowie elf weitere Menschen zum Tod durch den Strang verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Verurteilten einer organisierten Gruppe zur Herstellung und zum Handel mit synthetischen Drogen angehörten.

Khalifa weist die Vorwürfe zurück. Das am 5. September 2026 verkündete Todesurteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben ihres Anwalts soll es in der nächsten Instanz angefochten werden.

Gericht verurteilt zwölf Angeklagte zum Tod

In dem als „großer Drogenfall“ bekannt gewordenen Verfahren standen insgesamt 28 Menschen vor Gericht. Zwölf Angeklagte, darunter Sarah Khalifa und ihr Bruder, erhielten die Todesstrafe. Neun weitere wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, sieben freigesprochen.

Nach Berichten von Ahram Online und Anadolu verhängte das Gericht gegen die zum Tod Verurteilten zusätzlich Geldstrafen von jeweils 500.000 ägyptischen Pfund. Angeordnet wurde demnach auch die Einziehung von Drogen, Fahrzeugen, Produktionsgeräten, Schmuck und Mobiltelefonen.

Zu den Schuldsprüchen zählen nach den Berichten die Beschaffung von Ausgangsstoffen zur Herstellung synthetischer Drogen, der beabsichtigte Handel mit den Substanzen sowie der unerlaubte Besitz von Schusswaffen und Munition. Vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht den ägyptischen Großmufti angehört. Dieses nicht bindende religiöse Gutachten ist in Ägypten bei Todesurteilen gesetzlich vorgesehen.

Mehr als 750 Kilogramm Substanzen und Rohstoffe sichergestellt

Den Ermittlungen zufolge soll die Gruppe Ausgangsstoffe aus dem Ausland beschafft und synthetische Drogen in zwei als Labore genutzten Wohnungen produziert haben. Andere Mitglieder sollen für Lagerung und Vertrieb zuständig gewesen sein.

Die Behörden berichteten von mehr als 750 Kilogramm sichergestellten Drogen, Rohstoffen und Vorprodukten. Diese Menge darf allerdings nicht mit 750 Kilogramm fertiger Betäubungsmittel gleichgesetzt werden: Nach der Darstellung von Ahram Online umfasste die Sicherstellung auch Materialien, die erst zur Herstellung synthetischer Drogen dienen sollten.

Die Staatsanwaltschaft beschrieb Khalifa als Finanzierin und Koordinatorin der Gruppe. Nach Angaben von Ahram Online stützte sich das Verfahren unter anderem auf Aussagen von 20 Zeugen, digitale Nachrichten, Fotos und Videos, chemische Untersuchungen sowie ausgewertete Geräte.

Khalifas Verteidigung bestritt diese Darstellung. Sie griff dem Bericht zufolge unter anderem die Durchsuchungs- und Festnahmeumstände, die Auswertung von Telefonen und die chemische Klassifizierung der sichergestellten Stoffe an.

Sarah Khalifa bestreitet jede Verbindung zu Drogen

Khalifa erklärte vor Gericht, nichts mit Drogen zu tun zu haben. Medienberichten zufolge verwies sie unter Tränen auf ihre religiöse Familie und beteuerte ihre Unschuld. Ihre Aussagen ändern nichts am Schuldspruch der ersten Instanz, sind für die weitere Berichterstattung aber als Position der Angeklagten kenntlich zu machen.

Ihr Anwalt Mohammed al-Gindi sagte der Nachrichtenagentur Anadolu am 7. September, er warte auf Khalifas Unterschrift unter den Berufungsantrag. Dieser solle innerhalb weniger Tage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kairo eingereicht werden. Der Verteidiger beruft sich demnach unter anderem auf einen behaupteten Verfahrensfehler.

Ob das zuständige Berufungsgericht dieser Argumentation folgt, ist offen. Es kann das Urteil bestätigen, verändern oder eine erneute Prüfung des Verfahrens veranlassen. Anschließend kommt grundsätzlich noch ein Rechtsmittel zum ägyptischen Kassationsgericht infrage.

Die verbreitete Formulierung, auf Khalifa „warte der Galgen“, wäre deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu endgültig: Sie ist zum Tod durch den Strang verurteilt, doch das Urteil kann noch angefochten und aufgehoben werden.

Von der Spielerfrau zur Unternehmerin mit Millionenpublikum

Sarah Khalifa trat in ägyptischen Fernsehformaten auf und war später unter anderem in der Veranstaltungs- und Schönheitsbranche tätig. Auf Instagram folgen ihrem öffentlich sichtbaren Profil rund drei Millionen Menschen.

2016 war sie kurzzeitig mit dem ägyptischen Fußballspieler Mahmoud Abdel-Moneim „Kahraba“ verheiratet. Die Verbindung endete ägyptischen Medien zufolge nach etwa sechs Monaten. Ihre frühere Ehe erklärt die in deutschsprachigen Berichten verwendete Bezeichnung „Spielerfrau“, steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Strafverfahren.

Auch die häufig wiederholte Darstellung Khalifas als großer ägyptischer Fernsehstar benötigt eine Einschränkung. Ahram Online berichtet, dass ihre Fernsehauftritte bereits länger zurückliegen und die ägyptische Mediengewerkschaft sie nicht als registrierte und zugelassene Moderatorin führte. Ihre Bekanntheit beruhte offenbar stärker auf sozialen Medien, Kontakten in die Unterhaltungsbranche und unternehmerischen Aktivitäten.

Unklar ist zudem Khalifas Alter. Internationale Agenturberichte bezeichnen sie als 39-Jährige. Mehrere ägyptische Veröffentlichungen nennen dagegen den 29. März 1994 als Geburtsdatum; danach wäre sie 32 Jahre alt. Ein öffentlich überprüfbarer amtlicher Beleg liegt nicht vor. Presse.Online übernimmt die Altersangabe 39 daher nicht als abschließend gesicherte Tatsache.

Offene Fragen

  • Wann wird die angekündigte Berufung tatsächlich eingelegt?
  • Welche konkreten Rechts- und Verfahrensfehler macht die Verteidigung geltend?
  • Wie bewertet das Berufungsgericht die umstrittenen chemischen und digitalen Beweismittel?
  • Wird das Todesurteil bestätigt, abgeändert oder aufgehoben?
  • Welche amtliche Altersangabe zu Sarah Khalifa ist zutreffend?

Der nächste bekannte Schritt ist der angekündigte Berufungsantrag. Erst nach Abschluss der möglichen Rechtsmittel steht fest, ob die Todesurteile Bestand haben.

Quellen und Transparenz

  1. Ahram Online: „The curious case of Sarah Khalifa“, ägyptisches staatsnahes Nachrichtenportal, veröffentlicht im September 2026.
  2. Anadolu: Bericht über die angekündigte Berufung, 7. September 2026; enthält eine Stellungnahme von Khalifas Anwalt.
  3. The Guardian/AFP: „Egyptian TV presenter among 12 sentenced to death“, 5. September 2026.
  4. Al Jazeera/AFP: „Sarah Khalifa sentenced to death in drugs case“, 6. September 2026.

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