Haftbefehl im Fall Anita S. aufgehoben

Haftbefehl im Fall Anita S. aufgehoben
Systembild: Der Totschlagsprozess im Fall Anita S. wird vor dem Landgericht Bochum fortgesetzt. Der Angeklagte befindet sich nach Aufhebung des Haftbefehls auf freiem Fuß. © KI-generierte Illustration

Fall Anita S.: Gericht hebt Haftbefehl gegen Angeklagten auf

Das Landgericht Bochum hat den Haftbefehl gegen den im Fall Anita S. angeklagten Mann aufgehoben. Der 39-Jährige wurde am Mittwoch, 12. August 2026, aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

„Nach derzeitigem Stand ist der Tatverdacht nicht mehr dringend“, erklärte Gerichtssprecherin Katja Kovacs gegenüber dem WDR. Ein Tatverdacht besteht demnach weiterhin. Für eine Fortdauer der Untersuchungshaft reicht die aktuelle Beweislage nach Einschätzung der zuständigen Strafkammer jedoch nicht mehr aus.

Haftbeschwerde führt zur Freilassung

Der Angeklagte befand sich seit Ende Februar 2026 in Untersuchungshaft. Nachdem seine Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt hatte, überprüfte das Landgericht Bochum die Voraussetzungen für seine weitere Inhaftierung.

Untersuchungshaft setzt neben einem Haftgrund grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht voraus. Dieser liegt vor, wenn nach dem Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Die Aufhebung des Haftbefehls bedeutet weder einen Freispruch noch die Einstellung des Verfahrens.

Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen bewertet die Strafkammer die Verdachtslage derzeit offenbar anders als bei Erlass des Haftbefehls am 26. Februar 2026. Welche Aussagen oder Beweisergebnisse für diese Neubewertung ausschlaggebend waren, wurde bislang nicht im Einzelnen veröffentlicht.

Zettel sollte Reaktion des Verdächtigen provozieren

Wie weit die Ermittler bei der Suche nach belastbaren Beweisen gingen, wurde nach übereinstimmenden Prozessberichten bei der Vernehmung des damaligen Ermittlungsleiters deutlich. Die Polizei durchsuchte demnach die Wohnung, zwei Garagen und das Auto des Verdächtigen. Sie setzte Leichenspürhunde ein, wertete sein Mobiltelefon aus und überwachte Telefonate sowie Gespräche in seinem Fahrzeug. Nach Angaben des WDR führten diese Maßnahmen zunächst zu keinem belastenden Ergebnis.

Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung gehörte zu den verdeckten Maßnahmen auch ein fingierter Zettel, den ein Ermittler am Auto des Mannes angebracht haben soll. Darauf soll gestanden haben: „Die Schlampe dort zu verbuddeln, war eine gute Idee.“ Ziel sei es gewesen, eine Reaktion des Verdächtigen hervorzurufen und ihn möglicherweise zu einem Ablageort zu führen.

Der genaue Ablauf dieser Maßnahme und ihre Ergebnisse sind bislang nur durch diesen Medienbericht bekannt. Eine öffentlich zugängliche Darstellung des Landgerichts Bochum oder der Polizei liegt Presse.Online dazu nicht vor. Der Zettel erbrachte nach der veröffentlichten Darstellung jedenfalls keinen Beweis, der eine weitere Untersuchungshaft rechtfertigen würde.

Anita S. verschwand im Dezember 2019

Die damals 35 Jahre alte Anita S. verschwand in der Nacht zum 8. Dezember 2019. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte sie sich zuvor in der Wohnung ihres damaligen Partners in Witten-Herbede aufgehalten.

Der Mann geriet bereits kurz nach ihrem Verschwinden in den Fokus der Ermittlungen. Vom 4. bis zum 14. Februar 2020 befand er sich erstmals in Untersuchungshaft. Anschließend wurde er freigelassen, weil die damalige Indizienlage für einen dringenden Tatverdacht nicht ausreichte.

Im Februar 2023 fanden zwei Spaziergängerinnen in einem Waldstück nahe der damaligen Wohnung des Angeklagten einen skelettierten menschlichen Schädel. Untersuchungen ergaben, dass er von Anita S. stammte. Nach Angaben aus der Anklage wies der Schädel Spuren scharfer Gewalteinwirkung auf.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Partnerin im Streit getötet haben soll. Laut Anklage könnte Anita S. mit einem etwa fünf Millimeter breiten Gegenstand am Hals verletzt oder auf andere Weise getötet worden sein. Falls die Verletzung nicht tödlich gewesen sei, soll der Angeklagte den Leichnam nach Darstellung der Anklage nachträglich zerteilt haben.

Diese Darstellung ist Gegenstand des laufenden Verfahrens und bislang nicht durch ein Urteil bestätigt. Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen im Gericht geschwiegen. Sein Verteidiger Egbert Schenkel erklärte zum Prozessauftakt, sein Mandant habe mit dem Verschwinden von Anita S. nichts zu tun. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Prozess läuft trotz aufgehobenen Haftbefehls weiter

Die Aufhebung des Haftbefehls beendet das Strafverfahren nicht. Das Bochumer Schwurgericht muss weiterhin prüfen, ob die vorgelegten Indizien für eine Verurteilung ausreichen.

Für eine Verurteilung muss das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Bloße Wahrscheinlichkeit oder ein nicht ausgeräumter Verdacht genügen nicht. Gerade in einem Indizienprozess kommt es darauf an, ob die einzelnen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtheit eine andere nachvollziehbare Erklärung ausschließen.

Bislang waren zehn Verhandlungstage bis zum 3. September 2026 vorgesehen. Ob die Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls vorgeht und wann ein Urteil fällt, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bestätigt.

Offene Fragen

  • Welche Zeugenaussagen führten zur Neubewertung des dringenden Tatverdachts?
  • Welche konkreten Erkenntnisse erbrachte der fingierte Zettel?
  • Gibt es neben dem Fundort des Schädels weitere belastende Sachbeweise?
  • Werden noch weitere sterbliche Überreste von Anita S. gefunden?
  • Legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls ein?

Quellen und Transparenz

Primärquelle

Ergänzende Medienberichte

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