China greift in Milliarden-Deal um MediaMarkt ein
China blockiert EU-Prüfung der MediaMarkt-Übernahme
China verschärft den Konflikt mit der Europäischen Union um die geplante Übernahme des deutschen Elektronikhändlers Ceconomy durch JD.com. Das chinesische Justizministerium hat Organisationen und Einzelpersonen untersagt, bestimmte grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der EU-Kommission auszuführen oder zu unterstützen.
Ceconomy mit Sitz in Düsseldorf ist der Mutterkonzern von MediaMarkt und Saturn. Die geplante Übernahme im Wert von rund 2,2 Milliarden Euro wird damit zu einem Testfall dafür, wie weit die Europäische Union mögliche Subventionen aus Drittstaaten bei Unternehmenskäufen kontrollieren kann und wie China auf solche Prüfungen reagiert.
Peking untersagt Hilfe bei Auskunftsersuchen der EU
Das chinesische Justizministerium stufte bestimmte Untersuchungsmaßnahmen der Europäischen Union am 19. August 2026 als unzulässige extraterritoriale Rechtsanwendung ein. Nach Berichten über die ministerielle Anordnung dürfen Organisationen und Einzelpersonen diese Maßnahmen nicht ausführen oder bei ihrer Umsetzung helfen.
Peking wirft der Europäischen Union vor, im Rahmen der Untersuchung umfangreiche und aus chinesischer Sicht unnötige Informationen von einer chinesischen Stelle verlangt zu haben. Das verletze internationale Rechtsgrundsätze. Sollte die EU an ihrem Vorgehen festhalten, kündigte das Ministerium Gegenmaßnahmen nach chinesischem Recht an.
Welche einzelnen Unternehmen, Behörden oder Auskunftsersuchen von dem Verbot erfasst werden, geht aus den öffentlich zugänglichen Berichten nicht vollständig hervor. Ebenso ist bislang nicht belegt, welche konkreten Informationen der EU-Kommission dadurch fehlen könnten.
Die chinesische Maßnahme beendet das europäische Verfahren nicht. Sie kann die Informationsbeschaffung jedoch erschweren und JD.com in einen rechtlichen Konflikt bringen: Das Unternehmen muss Anforderungen der EU-Kommission erfüllen, während chinesisches Recht bestimmten Formen der Mitwirkung entgegenstehen kann.
EU vermutet Vorteile durch mögliche Subventionen
Die Europäische Kommission hatte die Übernahme am 17. April 2026 nach der EU-Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten angemeldet bekommen. Am 28. Mai leitete sie eine vertiefte Prüfung ein.
Nach der vorläufigen Einschätzung der Kommission könnte JD.com finanzielle Vorteile erhalten haben, die dem chinesischen Staat zurechenbar sind. Genannt wurden bevorzugte Finanzierungen, Steuervergünstigungen und Zuschüsse. Eine abschließende Feststellung, dass solche Subventionen tatsächlich vorlagen oder den Wettbewerb verzerrten, gibt es bislang nicht.
Brüssel untersucht zwei mögliche Auswirkungen: Zum einen könnten finanzielle Vorteile JD.com ermöglicht haben, im Übernahmeverfahren besonders attraktive Konditionen anzubieten. Zum anderen könnten sie die Wettbewerbsposition des vereinigten Konzerns stärken – beispielsweise durch Investitionen in Technik, Logistik und das weitere Wachstum von Ceconomy.
Das Verfahren betrifft nicht nur den Kaufpreis. Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob eine mögliche staatliche Unterstützung JD.com nach der Übernahme Vorteile im europäischen Elektronikhandel verschaffen könnte.
JD.com weist die Bedenken zurück. Das Unternehmen erklärte im Mai, der Kauf werde mit privaten Bankkrediten und verfügbaren Mitteln aus dem gewöhnlichen Geschäft finanziert. Mit der Transaktion verbundene Subventionen aus China oder einem anderen Staat außerhalb der EU habe JD.com nach eigenen Angaben nicht erhalten.
JD.com bietet der EU Zugeständnisse an
Trotz der politischen Intervention aus Peking verhandelt JD.com weiter mit der Europäischen Kommission. Nach einer am 20. August bekannt gewordenen Aktualisierung des EU-Verfahrens hat der Konzern Zugeständnisse eingereicht.
Der Inhalt dieser Vorschläge wurde zunächst nicht veröffentlicht. Deshalb ist offen, ob es sich um finanzielle, strukturelle oder verhaltensbezogene Verpflichtungen handelt. Aus der Einreichung allein lässt sich weder ableiten, dass JD.com die Bedenken der Kommission anerkennt, noch dass Brüssel die Übernahme genehmigen wird.
Die zeitliche Abfolge zeigt jedoch die ungewöhnliche Lage: Während die chinesische Regierung die Unterstützung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen untersagt, versucht JD.com, die regulatorischen Bedenken der EU mit Verpflichtungsangeboten auszuräumen.
Nach der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten kann die Kommission eine Übernahme freigeben, mit Auflagen genehmigen oder untersagen. Die Eröffnung der vertieften Untersuchung nimmt das Ergebnis ausdrücklich nicht vorweg.
Bundeskartellamt hatte den Kauf bereits freigegeben
Das Bundeskartellamt genehmigte den Kontrollerwerb an Ceconomy bereits am 18. September 2025. Die Behörde kam im deutschen Fusionskontrollverfahren zu dem Ergebnis, dass die Transaktion den wirksamen Wettbewerb nicht erheblich behindern werde.
Die EU-Prüfung verfolgt einen anderen Zweck. Sie untersucht nicht in erster Linie die klassische Marktstellung der Unternehmen, sondern mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch finanzielle Zuwendungen eines Staates außerhalb der Europäischen Union. Eine kartellrechtliche Freigabe beantwortet diese Frage daher nicht.
JD.com hatte im Juli 2025 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot über 4,60 Euro je Ceconomy-Aktie angekündigt. Der chinesische Konzern will über die MediaMarkt- und Saturn-Strukturen seine Stellung im europäischen Einzelhandel ausbauen.
Für Kunden und Beschäftigte ergeben sich aus dem aktuellen Konflikt zunächst keine unmittelbar belegten Veränderungen. Es gibt derzeit keine bestätigte Ankündigung, dass Filialen geschlossen, Arbeitsplätze abgebaut oder Sortiment und Preise geändert werden sollen.
Offene Fragen
- Welche konkreten Auskünfte kann die EU-Kommission wegen der chinesischen Anordnung nicht erhalten?
- Welche Verpflichtungen hat JD.com am 20. August 2026 angeboten?
- Hält die Kommission trotz möglicher Informationslücken an ihrem bisherigen Zeitplan fest?
- Wird China weitere Gegenmaßnahmen gegen die EU oder beteiligte Stellen verhängen?
- Reichen die Zugeständnisse für eine Freigabe aus oder verlangt Brüssel Nachbesserungen?
Nach bisherigem Zeitplan muss die Europäische Kommission bis zum 2. Oktober 2026 über die Transaktion entscheiden. Der nächste wesentliche Schritt ist die Bewertung der von JD.com angebotenen Verpflichtungen. Ob und wann deren Inhalt veröffentlicht wird, ist noch offen.
Quellen und Transparenz
- Europäische Kommission: Vertiefte Untersuchung zur geplanten Übernahme von Ceconomy durch JD.com, veröffentlicht am 28. Mai 2026, offizielle Mitteilung.
- EU-Kommission: Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten, Rechts- und Verfahrensinformationen.
- JD.com: Ankündigung des freiwilligen Übernahmeangebots für Ceconomy, veröffentlicht am 30. Juli 2025, Unternehmensmitteilung.
- Bundeskartellamt: Freigabe des Kontrollerwerbs an Ceconomy, veröffentlicht am 18. September 2025, Pressemitteilung.
- Reuters: China untersagt Unterstützung der EU-Untersuchung, veröffentlicht am 19. August 2026, ergänzender Medienbericht.
- Reuters: JD.com bietet der EU Zugeständnisse an, veröffentlicht am 20. August 2026, ergänzender Medienbericht.
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