USA kritisieren Annalena Baerbock bei der UN

USA kritisieren Annalena Baerbock bei der UN
Im UN-Sicherheitsrat ist ein Streit über die Rolle der Generalversammlung bei der Auswahl des nächsten UN-Generalsekretärs entstanden © Instagram/KI-bearbeitetes Pressebild

USA werfen Baerbock bei UN-Auswahlverfahren „Heuchelei“ vor

Die USA haben Annalena Baerbock im Streit um die Auswahl des nächsten UN-Generalsekretärs ungewöhnlich scharf angegriffen. US-Diplomatin Jennifer Locetta warf der Präsidentin der UN-Generalversammlung am Mittwoch im Sicherheitsrat „Heuchelei“ sowie eine Überschreitung ihrer Befugnisse vor.

Auslöser sind öffentliche Kandidatenbefragungen, eine Publikumsabstimmung bei einer von Baerbock organisierten Veranstaltung und Schreiben an den Sicherheitsrat. Baerbock will nach eigener Darstellung ein transparentes und inklusives Auswahlverfahren erreichen. Die USA sehen dagegen die Zuständigkeit des Sicherheitsrats berührt.

USA kritisieren Publikumsabstimmung über Kandidaten

Jennifer Locetta vertritt die Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen als stellvertretende Repräsentantin für besondere politische Angelegenheiten. In der öffentlichen Sitzung des Sicherheitsrats am 19. August erklärte sie, Baerbocks Vorgehen könne das Auswahlverfahren für das höchste Amt der Vereinten Nationen untergraben.

Besonders scharf kritisierte Locetta eine Veranstaltung vom 23. Juli. Bei diesem sogenannten Town Hall mit sechs Kandidaten wurde das Publikum nach Angaben der USA aufgefordert, deren Auftritte und Positionen zu bewerten.

Die Befragung sei für Kandidaten und Beobachter überraschend gekommen. Viele Teilnehmer der Abstimmung hätten keine offizielle Funktion im Auswahlverfahren gehabt, sagte Locetta. Sie bezeichnete das Vorgehen als unfair, intransparent und beispiellos.

„Das Vorgehen der Präsidentin offenbart eine Heuchelei und wirft insgesamt ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Generalversammlung“, erklärte die US-Diplomatin laut dem veröffentlichten Wortlaut ihrer Rede.

Locetta warf Baerbock zudem vor, sich wie ein „diplomatischer Superstar“ zu inszenieren. Dabei handelt es sich um eine politische Wertung der US-Vertreterin, nicht um eine institutionelle Feststellung des Sicherheitsrats.

Baerbock fordert mehr Transparenz bei der UN-Auswahl

Baerbock hatte wiederholt erklärt, das Auswahlverfahren müsse „transparent, inklusiv, strukturiert, rechtzeitig und glaubwürdig“ ablaufen. Zu den öffentlich sichtbaren Teilen des Prozesses gehören interaktive Dialoge, in denen sich nominierte Kandidaten den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft vorstellen.

Solche öffentlichen Befragungen sind nicht neu. Auch bei der Auswahl im Jahr 2016 fanden interaktive Dialoge in der Generalversammlung statt. Neu und umstritten war nach Darstellung der USA insbesondere die Publikumsabstimmung beim Town Hall im Juli 2026.

Baerbock wandte sich darüber hinaus mit Schreiben an den Sicherheitsrat. Nach Angaben der US-Delegation bat sie das Gremium, Kandidaten nicht zu berücksichtigen, wenn diese zuvor nicht an einem Dialog mit der Generalversammlung teilgenommen hatten.

Die Vereinigten Staaten widersprechen dieser Forderung. Die gemeinsame Verfahrensgrundlage lasse es dem Sicherheitsrat offen, auch Personen einzubeziehen, die nicht an einem solchen Dialog teilgenommen hätten, argumentierte Locetta.

Baerbocks Position wird jedoch nicht von allen UN-Mitgliedern abgelehnt. In derselben Sicherheitsratsdebatte sprachen sich mehrere Staaten für öffentliche Dialoge, vergleichbare Bedingungen für alle Bewerber und mehr Transparenz bei den Probeabstimmungen aus. Deutschland erklärte, ein möglichst inklusives und transparentes Verfahren liege im Interesse der gesamten UN-Mitgliedschaft.

UN-Charta verteilt die Zuständigkeiten auf zwei Organe

Der institutionelle Streit berührt Artikel 97 der Charta der Vereinten Nationen. Danach ernennt die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Sicherheitsrats.

Die Rollen sind damit verteilt: Der Sicherheitsrat wählt den Kandidaten aus, den er der Generalversammlung empfiehlt. Die Generalversammlung entscheidet anschließend über dessen Ernennung.

Für eine Empfehlung im Sicherheitsrat sind mindestens neun Stimmen erforderlich. Keines der fünf ständigen Mitglieder – China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die USA – darf die Personalentscheidung durch eine Gegenstimme verhindern.

Russland unterstrich in der Debatte ebenfalls, das Verfahren müsse streng nach Artikel 97 und der darin festgelegten Rollenverteilung durchgeführt werden. Die russische Stellungnahme stützte damit den Einwand, dass die Auswahlkompetenz des Sicherheitsrats nicht durch zusätzliche Anforderungen der Generalversammlung eingeschränkt werden dürfe.

Zugleich zeigt die Debatte, dass die Grenzen nicht in allen praktischen Fragen eindeutig gezogen werden. Öffentliche Dialoge und die Beteiligung der Generalversammlung sollen Transparenz schaffen. Formal vorgeschrieben ist die Teilnahme an einem solchen Dialog als Voraussetzung für die Berücksichtigung durch den Sicherheitsrat nach den vorliegenden Verfahrensangaben jedoch nicht.

Zweite Probeabstimmung bleibt geheim

Der Sicherheitsrat führte am 30. Juli eine erste informelle Probeabstimmung durch. Am 21. August soll nach Angaben aus der UN-Debatte eine zweite folgen.

Mit diesen sogenannten Straw Polls prüfen die 15 Mitglieder, welche Kandidaten ausreichend Unterstützung erhalten könnten und gegen wen sich Widerstand abzeichnet. Eine förmliche Entscheidung über die Empfehlung ist damit noch nicht verbunden.

Die Abstimmungen sind vertraulich. Offizielle Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. Gerade daran entzündet sich ein weiterer Transparenzkonflikt: Mehrere Staaten kritisierten in der Sitzung, dass Resultate regelmäßig über inoffizielle Kanäle bekannt würden, ohne dass der Sicherheitsrat eine überprüfbare Mitteilung herausgebe.

Nach Medienberichten ging Rebeca Grynspan, Generalsekretärin der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung, aus der ersten Abstimmung mit der stärksten Unterstützung hervor. Eine offizielle Bestätigung des Ergebnisses durch den Sicherheitsrat liegt nicht vor.

Insgesamt sind nach derzeitigem UN-Stand acht Kandidaten nominiert. Neben Grynspan gehören dazu Michelle Bachelet, Rafael Mariano Grossi, Macky Sall, Carolyn Rodrigues-Birkett, María Fernanda Espinosa, Olara Otunnu und Ivonne A-Baki.

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von António Guterres soll das Amt am 1. Januar 2027 übernehmen. Guterres’ zweite Amtszeit endet am 31. Dezember 2026. Baerbocks einjährige Präsidentschaft der UN-Generalversammlung läuft Anfang September aus.

Offene Fragen

  • Wird der Sicherheitsrat die Ergebnisse seiner Probeabstimmungen weiterhin vollständig vertraulich behandeln?
  • Kann einer der acht Kandidaten mindestens neun Stimmen erhalten, ohne am Widerstand eines ständigen Mitglieds zu scheitern?
  • Welche Bedeutung misst der Sicherheitsrat der Teilnahme an den öffentlichen Dialogen bei?
  • Wird Baerbock auf die persönlichen Vorwürfe der US-Vertreterin öffentlich reagieren?
  • Wann spricht der Sicherheitsrat eine formelle Empfehlung aus?

Quellen und Transparenz

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