612 Millionen: Streit um Prioritäten

612 Millionen: Streit um Prioritäten
Systembild: Die Ausgaben für internationale Gleichstellungsprojekte und geplante Änderungen beim Elterngeld lösen eine Debatte über die Prioritäten des Bundeshaushalts aus. © Presse.Online

612 Millionen Euro für Gender-Projekte. Gleichzeitig wird das Elterngeld reformiert.

Berlin. Deutschland gab 2025 laut einer Auswertung der „Neuen Zürcher Zeitung“ rund 612 Millionen Euro für Entwicklungsvorhaben aus, bei denen die Gleichstellung der Geschlechter als vorrangiges Ziel erfasst war. 2024 sollen es noch 704 Millionen Euro gewesen sein. Das Fördervolumen sank damit um etwa 13 Prozent.

Die Zahl löst eine neue Debatte über die Prioritäten deutscher Entwicklungspolitik aus. Hintergrund sind gleichzeitig laufende Sparvorgaben für Bundesministerien und geplante Änderungen beim Elterngeld.

Die Aussage, Deutschland „streiche das Elterngeld“, trifft allerdings nicht zu. Der Bundestag veranschlagte für 2026 rund 7,51 Milliarden Euro. Damit liegt der Ansatz sogar leicht über den 7,41 Milliarden Euro des Jahres 2025. Das Elterngeld bleibt der größte Einzelposten im Familienetat. Deutscher Bundestag

Eingeschränkt wurde jedoch der Kreis der Anspruchsberechtigten. Für Geburten seit dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, erhält kein Elterngeld. Zuvor waren die Grenzen bereits von 300.000 beziehungsweise 250.000 Euro auf 200.000 Euro reduziert worden. Familienportal des Bundes

Warum die Ausgaben für Gender-Projekte relevant sind

Die 612 Millionen Euro werden häufig pauschal als Ausgaben für „Gender-Projekte“ bezeichnet. Diese Formulierung kann ein falsches Bild vermitteln. Erfasst werden Vorhaben, deren vorrangiges Ziel die Gleichstellung der Geschlechter ist. Dazu können beispielsweise der Schutz von Frauen vor Gewalt, bessere Gesundheitsversorgung, Bildung für Mädchen, wirtschaftliche Teilhabe oder die Stärkung von Frauenrechten gehören.

Die politische Frage lautet deshalb nicht allein, ob ein Projekt das Kennzeichen „Gender“ trägt. Zu prüfen ist, welchen konkreten Nutzen es erzielt, ob seine Kosten angemessen sind und ob die Ergebnisse unabhängig kontrolliert werden.

Zweifel an der Schwerpunktsetzung entstehen vor allem durch Vorhaben, deren entwicklungspolitischer Mehrwert für Steuerzahler schwer erkennbar ist. In Indonesien sollen nach Medienberichten 392.000 Euro für ökofeministische Ansätze in der lokalen Politik vorgesehen sein. Weitere zehn Millionen Euro unterstützen bis 2027 feministische Entwicklungspolitik in Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien. Ein Vorhaben zur „feministischen Transformation in Afrika“ wird mit bis zu 20 Millionen Euro angegeben.

Diese Summen bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung. Ein abstrakter Projektname ersetzt keinen messbaren Nachweis darüber, ob sich Lebensbedingungen, Sicherheit, Bildungschancen oder wirtschaftliche Perspektiven tatsächlich verbessern.

Was die Bundestagsdrucksache tatsächlich belegt

Eine Antwort der Bundesregierung vom 23. April 2026 dokumentiert zahlreiche Förderungen aus den Bereichen Gleichstellung und LGBTIQ. Die Kleine Anfrage stammt von der AfD-Fraktion. Bewertungen und Vorwürfe in der Vorbemerkung der Drucksache sind daher Positionen der Fragesteller und nicht automatisch Feststellungen der Bundesregierung. Bundestagsdrucksache 21/5630

Ein häufig genanntes Beispiel betrifft das Theaterstück „Angels in America“ in Nordmazedonien. Die Deutsche Botschaft in Skopje beteiligte sich 2025 an einer mazedonischen Produktion mit deutscher Mitwirkung. Nach Angaben der Bundesregierung betrug die Förderung 2.000 Euro. Weitere geförderte Aufführungen seien nicht geplant.

Das Beispiel kann eine Debatte über die Aufgaben deutscher Kultur- und Entwicklungspolitik begründen. Es wäre jedoch irreführend, es als repräsentativ für die gesamten 612 Millionen Euro darzustellen.

Die Drucksache nennt auch größere Vorhaben. Für das „Feministische Netzwerk für gendertransformative Bildung“ werden unter anderem 234.000 Euro für 2025 und 100.000 Euro für 2026 ausgewiesen. Andere in der Anfrage genannte Projekte wurden laut Bundesregierung gar nicht aus Bundesmitteln finanziert.

Was beim Elterngeld geplant ist

Neben der geltenden Einkommensgrenze steht eine weitergehende Reform zur Diskussion. Nach einem Gesetzentwurf soll Basiselterngeld künftig grundsätzlich höchstens zwölf statt vierzehn Monate gezahlt werden. Drei Monate sollen jeweils einem Elternteil vorbehalten sein; sechs weitere Monate könnten flexibel verteilt werden.

Gleichzeitig sollen Mindest- und Höchstbetrag steigen. Der Entwurf befand sich zuletzt noch in der Ressortabstimmung. Er ist damit nicht geltendes Recht.

Für betroffene Familien bedeutet das: Bereits die abgesenkte Einkommensgrenze hat den Anspruch bestimmter Haushalte beendet. Weitere Veränderungen könnten die zeitliche Aufteilung des Elterngeldes betreffen. Von einer vollständigen Streichung kann dennoch keine Rede sein.

Was daraus folgt

Der Vergleich zwischen Familienleistungen und Auslandsprojekten ist politisch zulässig. Der Staat muss erklären, warum er im Inland Leistungen begrenzt und gleichzeitig erhebliche Beträge für internationale Programme bereitstellt.

Eine unmittelbare Gegenrechnung greift jedoch zu kurz. Elterngeld und Entwicklungspolitik werden aus unterschiedlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts finanziert. Es ist nicht belegt, dass eingespartes Elterngeld unmittelbar in Gleichstellungsprojekte im Ausland fließt.

Die Bundesregierung muss sich trotzdem an denselben Maßstäben messen lassen: klare Ziele, nachvollziehbare Kosten, überprüfbare Ergebnisse und transparente Erfolgskontrollen. Gerade bei abstrakt formulierten Projekten reicht der Hinweis auf Gleichstellung nicht aus, um jede Ausgabe zu rechtfertigen.

Was noch offen ist

Die Berechnung der Gesamtsumme von 612 Millionen Euro beruht nach aktuellem Stand auf einer Medienauswertung. Eine unmittelbar vergleichbare offizielle Gesamttabelle mit vollständiger Projektliste, Förderbetrag und Ergebnisbewertung liegt öffentlich nicht in übersichtlicher Form vor.

Unklar bleibt auch, welche Projekte bereits unabhängig evaluiert wurden und wie viele davon ihre Ziele erreicht haben. Die bloße Auszahlung eines Betrags belegt weder Erfolg noch Verschwendung.

Offen ist zudem, welche Teile der geplanten Elterngeldreform das Gesetzgebungsverfahren überstehen und wann neue Regeln in Kraft treten könnten.

Fazit und Ausblick

612 Millionen Euro für Entwicklungsvorhaben mit Gleichstellung als Hauptziel sind eine Größenordnung, die eine genaue öffentliche Kontrolle verlangt. Besonders erklärungsbedürftig sind Programme, deren Bezeichnungen keinen konkreten Nutzen erkennen lassen.

Die Behauptung, Deutschland streiche dafür das Elterngeld, ist jedoch sachlich nicht haltbar. Der Bund finanziert die Leistung 2026 mit rund 7,5 Milliarden Euro. Richtig ist: Der Zugang wurde für einkommensstärkere Familien eingeschränkt, und weitere Änderungen sind geplant.

Die belastbare Kritik liegt deshalb nicht in einer unbelegten direkten Verrechnung. Sie liegt in der Frage, ob jedes Auslandsprojekt wirksam, angemessen und mit nachvollziehbaren deutschen Interessen vereinbar ist.

Faktenüberblick

Thema: Deutsche Ausgaben für Gleichstellungsprojekte und Elterngeld
Ereignis / Entscheidung: Debatte über 612 Millionen Euro für internationale Entwicklungsvorhaben
Datum / Zeitraum: Auszahlungen 2025; Haushalts- und Reformdebatte 2026
Ort / Region: Deutschland und internationale Partnerländer
Zentrale Akteure: Bundesregierung, BMZ, Familienministerium, Bundestag
Betroffene: Steuerzahler, Familien und Empfänger internationaler Förderprogramme
Wichtigste Folge: Steigende Forderungen nach transparenter Prioritätensetzung und Wirkungskontrolle
Stand der Informationen: Gesamtsumme laut NZZ-Auswertung; Einzelprojekte teilweise durch Bundestagsdrucksachen belegt

Konkrete Folgen auf einen Blick

  • Das Elterngeld besteht weiter; 2026 sind rund 7,51 Milliarden Euro eingeplant.
  • Familien oberhalb der geltenden Einkommensgrenze haben bereits keinen Anspruch mehr.
  • Weitere Änderungen an Bezugsdauer und Aufteilung sind möglich, aber noch nicht abschließend beschlossen.
  • Bei internationalen Förderprojekten steigt der politische Druck, Kosten und Ergebnisse offenzulegen.
  • Eine automatische Umschichtung vom Elterngeld in Gender-Projekte ist nicht belegt.

Offene Punkte im Überblick

  • Offen bleibt, welche Einzelprojekte vollständig in den 612 Millionen Euro enthalten sind.
  • Unklar ist, nach welcher Methodik die Gesamtsumme genau abgegrenzt wurde.
  • Weitere Angaben zur messbaren Wirkung vieler Projekte liegen öffentlich nicht gebündelt vor.
  • Noch offen ist, wann und in welcher Form die Elterngeldreform beschlossen wird.
  • Eine umfassende Stellungnahme des BMZ zu sämtlichen aktuell genannten Beträgen steht aus.

FAQ

Wird das Elterngeld in Deutschland gestrichen?

Nein. Im Bundeshaushalt 2026 sind rund 7,51 Milliarden Euro für das Elterngeld vorgesehen. Der Anspruch wurde jedoch für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze eingeschränkt.

Wer erhält seit April 2025 kein Elterngeld mehr?

Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben für Geburten seit dem 1. April 2025 keinen Anspruch.

Fließen 612 Millionen Euro ausschließlich in queere Kulturprojekte?

Nein. Die Summe umfasst laut Medienauswertung Entwicklungsvorhaben, bei denen Geschlechtergleichstellung das vorrangige Ziel ist. Dazu können Gesundheits-, Bildungs-, Schutz- und Wirtschaftsprogramme gehören.

Wurden 612 Millionen Euro für das Theaterstück in Skopje ausgegeben?

Nein. Die Bundesregierung beziffert die deutsche Beteiligung an der Produktion „Angels in America“ auf 2.000 Euro.

Wurde das Geld beim Elterngeld eingespart?

Eine direkte Verbindung ist nicht belegt. Elterngeld und Entwicklungshilfe werden in unterschiedlichen Einzelplänen des Bundeshaushalts geführt.

Was muss die Bundesregierung noch erklären?

Sie muss nachvollziehbar darlegen, welche Projekte finanziert wurden, welche Ziele sie verfolgen, wie ihre Wirkung gemessen wird und nach welchen Kriterien Programme fortgeführt oder beendet werden.

Quellen

Die Gesamtsumme von 612 Millionen Euro konnte anhand der öffentlich zugänglichen Bundestagsdrucksache allein nicht vollständig nachvollzogen werden. Die Drucksache belegt einzelne Förderungen, nicht jedoch unmittelbar diese Gesamtsumme.

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