Zuckersteuer: Getränke könnten teurer werden

Zuckersteuer: Getränke könnten teurer werden
Systembild: Die geplante Zuckergetränkesteuer könnte sich auf Verkaufspreise auswirken © Presse.Online

Zuckersteuer: Klingbeils Entwurf sieht Milliardeneinnahmen vor

Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) treibt eine Zuckersteuer voran, deren erwartete Einnahmen deutlich über früheren Schätzungen liegen. Nach übereinstimmenden Medienberichten über den Gesetzentwurf soll sie ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden und ab 2028 jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bringen. Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung mit Ministerien und Ländern.

Politisch geht es damit um mehrere Fragen zugleich: Wie stark werden Käufer belastet? Welchen Anreiz erhalten Hersteller, weniger Zucker einzusetzen? Und welcher Verwaltungsaufwand entsteht für die neue Steuer?

Milliardenprognose übersteigt frühere Schätzung deutlich

Die Finanzkommission Gesundheit hatte im März 2026 jährliche Einnahmen von rund 450 Millionen Euro aus einer Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke geschätzt. Noch im Juli verwies die Bundesregierung auf diese Größenordnung und eine Einführung ab 2028. Die nun berichteten Pläne sehen einen früheren Start und erheblich höhere Einnahmen vor.

Bei den genauen Beträgen unterscheiden sich allerdings die Medienberichte: BILD nennt für 2028 insgesamt 1,215 Milliarden Euro, dpa-AFX berichtet von 1,155 Milliarden Euro. Beide Größen liegen deutlich über einer Milliarde. Eine abschließende Klärung der Differenz anhand des Originalentwurfs steht aus.

Der Vergleich mit den früheren 450 Millionen Euro beschreibt zunächst eine höhere Einnahmenerwartung. Er bedeutet nicht, dass ein bereits geltender Steuersatz verdreifacht würde.

Zuckersteuer soll nach dem Gehalt im Getränk steigen

Nach der Darstellung des Deutschen Ärzteblatts sieht der Entwurf drei Steuerstufen vor:

Gesamtzuckergehalt je 100 Milliliter Geplante Steuer je Liter
Ab 5 bis unter 7 Gramm 26 Cent
Ab 7 bis unter 10 Gramm 32 Cent
Ab 10 Gramm 38 Cent

Betroffen wären insbesondere entsprechend gezuckerte Softdrinks, Eistees und Getränke mit Zuckerzusatz. Auch Konzentrate und Sirupe zur Herstellung solcher Getränke werden in den berichteten Plänen erfasst.

Zero-Getränke mit Süßstoffen sollen dagegen ausgenommen bleiben. Gleiches gilt nach den vorliegenden Berichten unter anderem für reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein. Die zeitweise diskutierte Besteuerung zuckerfreier Getränke ist damit im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen.

Was die Steuer für Käufer bedeuten könnte

Eine Steuer auf Getränke kann sich im Verkaufspreis niederschlagen. BILD berichtet, dass der Entwurf eine Weitergabe der Belastung an Endkunden ausdrücklich berücksichtigt. Ob und in welchem Umfang einzelne Anbieter ihre Preise erhöhen, ist damit noch nicht festgelegt.

Ein Rechenbeispiel zeigt die mögliche Größenordnung: Bei einem Liter in der höchsten Steuerstufe ergeben 38 Cent zusätzliche Steuer zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer rund 45 Cent Aufschlag. Das ist eine eigene Modellrechnung unter der Annahme vollständiger Weitergabe. Bei zwei Litern pro Woche wären es rund 47 Euro im Jahr.

Hersteller könnten der Belastung auch durch veränderte Rezepturen begegnen. Sinkt der Zuckergehalt unter eine Schwelle, würde nach dem beschriebenen Modell eine niedrigere Steuerstufe greifen oder die Steuer entfallen. Dieser Anreiz gehört neben den zusätzlichen Haushaltseinnahmen zu den erklärten Zielen des Vorhabens.

223 zusätzliche Stellen laut BILD

Nach BILD-Angaben sieht der Entwurf 200 zusätzliche Stellen beim Zoll und 23 beim ITZBund vor. Diese Personalzahlen konnten hier nicht anhand eines öffentlich zugänglichen Originalentwurfs unabhängig geprüft werden.

Für die politische Bewertung reicht die Stellenzahl allein nicht aus. Zu prüfen wäre, welche Aufgaben hinzukommen, wie die Erhebung technisch organisiert wird und ob der geplante Starttermin genügend Vorlauf lässt. Zusätzliche Einnahmen müssen dabei den Kosten der Verwaltung gegenübergestellt werden.

Haushaltseinnahmen und Prävention müssen zusammenpassen

Das Gesundheitsministerium begründet eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke mit dem Ziel, die Prävention von Diabetes und seinen Folgen zu stärken. Die Finanzkommission hatte empfohlen, die Einnahmen zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung einzusetzen.

Nach dem Bericht des Deutschen Ärzteblatts sollen die Einnahmen nun haushalterisch eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. Der dort befragte AOK-Präventionsexperte Oliver Huizinga begrüßt den Anreiz zur Zuckerreduktion, erwartet aber gerade wegen möglicher Rezepturänderungen niedrigere Einnahmen als prognostiziert.

Daraus ergibt sich ein Prüfpunkt für das Gesetzgebungsverfahren: Wenn Hersteller erfolgreich Zucker reduzieren, kann auch die steuerpflichtige Grundlage schrumpfen. Eine belastbare Finanzplanung muss diesen erwünschten Effekt berücksichtigen.

Der nächste Schritt ist die weitere Abstimmung des Entwurfs. Nach dem berichteten Verfahrensstand stehen die Befassung von Kabinett und Bundestag noch aus. Der 1. Juli 2027 ist deshalb bislang ein geplanter Einführungstermin.

Quellen und Transparenz:

Grundlage sind die Berichte von BILD, Deutschlandfunk, dpa-AFX und Deutschem Ärzteblatt vom 30. September 2026 sowie Veröffentlichungen von Bundestag und Bundesgesundheitsministerium. Der aktuelle Originalentwurf lag für diese Auswertung nicht vor. Abweichende Einnahmenangaben und die nur BILD zugeordneten Personalzahlen sind entsprechend gekennzeichnet. Die Preisbeispiele sind eigene Berechnungen.

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