Bürgergeld trotz Haftbefehl: Kritik an Bärbel Bas
Bürgergeld trotz Haftbefehl: Union kritisiert Bärbel Bas
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) erhöht den Druck auf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Er kritisiert, dass der von der Bundesregierung angekündigte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch bislang nicht vorgelegt worden sei.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Menschen weiterhin Grundsicherung erhalten können, obwohl gegen sie ein Haftbefehl vorliegt. Eine belastbare bundesweite Zahl zu solchen Leistungsfällen gibt es bislang nicht. Die mehr als 100.000 offenen Haftbefehle, auf die sich die aktuelle Kritik stützt, dürfen daher nicht mit 100.000 Grundsicherungsbeziehenden gleichgesetzt werden.
Krings verlangt schnelleren Datenaustausch
Krings sagte der „Rheinischen Post“, die Jobcenter verfügten häufig nicht über die Information, dass eine leistungsberechtigte Person per Haftbefehl gesucht werde. Er fordert deshalb einen Datenaustausch zwischen Jobcentern und Sicherheitsbehörden.
„Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, kritisierte der CDU-Politiker. Wer sich einer Festnahme entziehe, dürfe nach seiner Auffassung keine staatlichen Leistungen mehr erhalten.
Die Aussagen von Krings sind eine politische Bewertung. Aus ihnen geht weder hervor, wie viele gesuchte Personen Leistungen beziehen, noch in wie vielen Fällen Zahlungen möglicherweise zu Unrecht erfolgen.
Nach dem Bericht bestehen bundesweit mehr als 100.000 offene Haftbefehle, davon fast 28.000 in Nordrhein-Westfalen. Bei dieser Angabe handelt es sich um die Zahl der Haftbefehle, nicht zwingend um die Zahl unterschiedlicher Personen. Gegen eine Person können mehrere Fahndungsausschreibungen oder Haftbefehle vorliegen.
Bundesregierung hatte Aktionsplan für den Sommer angekündigt
Die Regierungskoalition hatte sich Anfang Juli auf einen gemeinsamen Aktionsplan von Bundesarbeitsministerium und Bundesinnenministerium verständigt. Nach der offiziellen Darstellung der Bundesregierung sollte dieser „noch in diesem Sommer“ vorgelegt werden.
Der Aktionsplan soll gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch bündeln. Als Ziel für deren Umsetzung nennt die Bundesregierung Ende 2026.
Das Bundesarbeitsministerium teilte der „Rheinischen Post“ nun mit, dass es gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Plan arbeite. Einen Termin für die Befassung des Bundeskabinetts konnte das Ministerium demnach noch nicht nennen. Die Umsetzung der geplanten Gesetzgebung werde weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.
Damit ist die politische Vereinbarung noch nicht umgesetzt. Unklar bleibt, wann ein abgestimmter Entwurf vorliegt und welche konkreten Behörden künftig welche Daten austauschen sollen.
Haftbefehl beendet Leistungsanspruch bislang nicht automatisch
Die Bezeichnung als „Bürgergeld-Skandal“ greift über den belegten Sachstand hinaus. Nach einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2025 führt der Erlass eines Haftbefehls gegen eine leistungsbeziehende Person nicht unmittelbar zu einem Leistungsausschluss.
Ein Haftbefehl sagt zunächst aus, dass eine Person von den zuständigen Behörden gesucht wird. Er beantwortet für sich genommen nicht, ob alle sozialrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind oder ob Leistungen unrechtmäßig bezogen werden.
Für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gilt unter anderem eine Erreichbarkeitsvoraussetzung. Nach Paragraf 7b SGB II müssen Leistungsberechtigte grundsätzlich im näheren Bereich des Jobcenters erreichbar sein und dessen Mitteilungen werktäglich zur Kenntnis nehmen können.
Seit Juli 2026 gelten verschärfte Vorgaben: Wer drei aufeinanderfolgende Meldetermine ohne nachgewiesenen wichtigen Grund versäumt, kann als nicht erreichbar gelten. Der Leistungsanspruch entfällt jedoch nicht allein aufgrund eines bestehenden Haftbefehls. Für eine Einstellung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden.
Datenschutz ist nur ein Teil der offenen Rechtsfragen
Ein automatisierter Abgleich zwischen Jobcentern und Polizeibehörden würde Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit sich bringen. Eine gesetzliche Neuregelung müsste deshalb unter anderem festlegen, welche Haftbefehle erfasst werden, welche Daten übermittelt werden dürfen und wie fehlerhafte Zuordnungen verhindert werden.
Relevant ist auch die Art des Haftbefehls. Haftbefehle können unterschiedlichen Zwecken dienen – etwa der Sicherung eines Strafverfahrens oder der Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe. Ob jede Form dieselbe sozialrechtliche Folge haben soll, ist bislang nicht öffentlich geklärt.
Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium müssen nun einen rechtssicheren Mechanismus entwickeln. Der nächste konkrete Schritt wäre die Vorlage des angekündigten Aktionsplans. Ein Kabinettstermin steht nach Angaben des Arbeitsministeriums noch nicht fest.
Offene Fragen
- Wie viele per Haftbefehl gesuchte Personen beziehen gegenwärtig Grundsicherung?
- Welche Arten von Haftbefehlen sollen von einer Neuregelung erfasst werden?
- Welche Behörden sollen welche personenbezogenen Daten austauschen dürfen?
- Soll der Leistungsanspruch automatisch entfallen oder erst nach einer Einzelfallprüfung?
- Wann wird der Aktionsplan dem Bundeskabinett vorgelegt?
Quellen und Transparenz
- Bundesregierung: „Reformen bei Rente, Arbeit, Steuern“, 2. Juli 2026 offizielle Mitteilung zum Beschluss des Koalitionsausschusses.
- Deutscher Bundestag: „Bürgergeld: Kein Leistungsausschluss wegen Haftbefehl“, 4. Februar 2025 Zusammenfassung einer Antwort der Bundesregierung.
- Paragraf 7b SGB II geltende gesetzliche Regelung zur Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten.
- „Rheinische Post“, Bericht vom 31. August 2026 Aussagen von Günter Krings, Zahlen zu offenen Haftbefehlen und Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums; ergänzende Medienquelle.
- Eine amtliche, aktuelle Statistik zur Schnittmenge aus per Haftbefehl gesuchten Personen und Grundsicherungsbeziehenden liegt den ausgewerteten Quellen nicht vor.
🔔 Unabhängiger Journalismus lebt von Reichweite. Folgen Sie auf X, Linkedin oder Instagram und bleiben Sie informiert