Baerbocks Columbia-Professur: Das steckt dahinter

Baerbocks Columbia-Professur: Das steckt dahinter
Systembild: An der Columbia University in New York soll Annalena Baerbock künftig als „Professor of Professional Practice“ im Bereich Global Leadership lehren. © KI-generierte Illustration

Baerbocks Columbia-Professur: Was der Titel bedeutet

Annalena Baerbock übernimmt im Herbst 2026 eine praxisorientierte Professur an der Columbia University in New York. Die frühere Bundesaußenministerin wird an der School of International and Public Affairs, kurz SIPA, als „Professor of Professional Practice“ tätig und das Masterprogramm „Master of Public Administration in Global Leadership“ gemeinsam mit Yumi Shimabukuro leiten.

Die Berufung hat in Deutschland eine Debatte über Baerbocks akademische Qualifikation ausgelöst. Dabei wird häufig übersehen, dass die Columbia University sie nicht auf eine klassische Forschungsprofessur berufen hat. Die Position ist ausdrücklich für erfahrene Praktiker aus Politik, internationalen Organisationen, Wirtschaft, Recht und weiteren Berufsfeldern vorgesehen.

Columbia beruft Baerbock wegen ihrer politischen Erfahrung

Die Columbia University begründet Baerbocks Berufung mit ihrer politischen und diplomatischen Laufbahn. Baerbock war von 2021 bis 2025 Bundesaußenministerin, zuvor Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und zwölf Jahre lang Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit September 2025 steht sie der 80. Sitzungsperiode der UN-Generalversammlung vor.

Ihr Mandat bei den Vereinten Nationen endet am 8. September 2026. Anschließend soll sie ihre Erfahrungen aus Politik, internationaler Diplomatie und multilateralen Verhandlungen in das Masterprogramm einbringen.

Das Programm richtet sich nicht an Studienanfänger, sondern an Führungskräfte mit in der Regel zehn bis 15 Jahren Berufserfahrung. Es umfasst 34 Leistungspunkte und ist auf zehn Monate Vollzeitstudium angelegt. Nach Angaben der Universität bereitet es auf Führungsaufgaben unter anderem in Regierungen, internationalen Organisationen, Unternehmen, Medien und im Rechtsbereich vor.

„Professor of Professional Practice“ ist keine Forschungsprofessur

Die englische Amtsbezeichnung lässt sich nicht ohne Weiteres mit einer traditionellen deutschen Universitätsprofessur gleichsetzen. Nach den Berufungsregeln der Columbia University werden „Professors of Professional Practice“ eingesetzt, wenn ihre berufliche Erfahrung Lehrbereiche abdeckt, die außerhalb der üblichen Forschungsschwerpunkte liegen.

Als mögliche Kandidaten nennt die Universität unter anderem Menschen mit umfangreicher Erfahrung in Regierungen, internationalen Organisationen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen, Journalismus, Recht oder Architektur. Die Universität hält zugleich ausdrücklich fest, dass Angehörige dieser Gruppe normalerweise nicht die wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Forschungsprofessur mit Tenure erfüllen.

Baerbocks fehlende Promotion ist daher kein übergangenes formales Hindernis, sondern Bestandteil des von Columbia vorgesehenen Modells. Ob ihre politische Bilanz und ihre Führungserfahrung die Berufung inhaltlich rechtfertigen, bleibt eine legitime Bewertungsfrage. Die Behauptung, Columbia habe ihr trotz zwingend vorgeschriebener akademischer Voraussetzungen eine reguläre Forschungsprofessur verliehen, ist dagegen nicht durch die Regeln der Universität gedeckt.

Baerbock besitzt einen Masterabschluss, aber keinen Doktortitel

Baerbock hat keinen Bachelorabschluss, kein deutsches Diplom, kein juristisches Staatsexamen und keinen Doktortitel. Sie schloss jedoch 2005 an der London School of Economics and Political Science ein Studium mit dem akademischen Grad Master of Laws, kurz LL.M., ab. Die Darstellung, sie verfüge über überhaupt keinen akademischen Abschluss, wäre deshalb falsch.

Ihre später an der Freien Universität Berlin begonnene Dissertation über Naturkatastrophen und humanitäre Hilfe beendete Baerbock nicht. Dafür erhielt sie von 2009 bis 2012 ein Promotionsstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung. Medienberichte beziffern die monatliche Förderung auf 1.050 Euro und die Gesamtsumme auf rund 40.000 Euro. Die im Ausgangstext genannte Summe von rund 48.000 Euro ist anhand der zugänglichen belastbaren Quellen nicht bestätigt.

Das nicht abgeschlossene Promotionsvorhaben steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Columbia-Stelle. Eine Forschungs- und Publikationslaufbahn wäre für eine klassische akademische Berufung von Bedeutung. Bei einer ausdrücklich praxisbezogenen Professur beurteilt die Universität dagegen vor allem die berufliche Erfahrung.

Baerbock spricht über Hass beantwortet aber nicht jede Kritik

In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit wurde Baerbock mit den Reaktionen auf ihre neue Tätigkeit konfrontiert. Sie erklärte, soziale Netzwerke verstärkten Hass und Hetze. Zwar treffe dies Männer wie Frauen, die Verbindung aus Prominenz, Meinungsstärke und Weiblichkeit löse nach ihrer Einschätzung jedoch bei manchen Menschen besondere Reaktionen aus.

Diese Aussage beschreibt einen realen Unterschied zwischen sachlicher Kritik und geschlechtsbezogenen Angriffen. Sie widerlegt aber nicht automatisch jede inhaltliche Frage zur Auswahl Baerbocks oder zu den Maßstäben praxisorientierter Professuren. Umgekehrt wird aus einer fachlichen Kritik nicht allein deshalb ein überzeugendes Argument, weil sie sich gegen eine prominente Politikerin richtet.

Für eine sachliche Bewertung müssen deshalb zwei Ebenen getrennt werden: Columbia darf eine frühere Außenministerin aufgrund ihrer Praxiserfahrung berufen, ohne eine Promotion vorauszusetzen. Zugleich darf öffentlich gefragt werden, nach welchen Kriterien die Universität Kandidaten auswählt und welchen Anteil politische Bekanntheit an solchen Berufungen hat.

Der Kandidatenwechsel bei den Vereinten Nationen bleibt umstritten

Im Zeit-Interview wurde Baerbock auch mit der Ablösung der Diplomatin Helga Schmid als deutsche Kandidatin für den Vorsitz der UN-Generalversammlung konfrontiert. Deutschland hatte zunächst Schmid nominiert, bevor die damalige Bundesregierung Baerbock als Kandidatin benannte.

Baerbock wies die Darstellung zurück, sie habe Schmid persönlich beiseitegeschoben. Auf die Schilderung, Schmid habe sich bereits monatelang vorbereitet und eine Wohnung in New York gemietet, antwortete Baerbock, die Interviewer seien falsch informiert. Welchen einzelnen Punkt sie damit bestritt, geht aus dem veröffentlichten Gesprächsausschnitt nicht eindeutig hervor.

Unstreitig ist der Kandidatenwechsel. Ebenfalls belegt ist, dass die UN-Generalversammlung Baerbock am 2. Juni 2025 in geheimer Abstimmung mit 167 Stimmen wählte. Sieben Stimmen entfielen als sogenannte Write-in-Stimmen auf Helga Schmid, 14 Staaten enthielten sich.

Baerbocks Columbia-Berufung und der frühere Wechsel bei der deutschen UN-Kandidatur sind zwei getrennte Personalentscheidungen. Beide können politisch bewertet werden. Für die akademische Einordnung der neuen Stelle ist jedoch maßgeblich, dass Columbia keine Forschungsprofessur, sondern eine ausdrücklich auf Berufspraxis ausgerichtete Lehrposition vergeben hat.

Offene Fragen

  • Welche konkreten Lehrveranstaltungen wird Baerbock im Masterprogramm übernehmen?
  • Welche Aufgaben und Entscheidungskompetenzen sind mit der Co-Leitung verbunden?
  • Nach welchen Kriterien bewertete Columbia Baerbocks Eignung im Auswahlverfahren?
  • Wie wird die Universität ihre Lehrleistung während der zunächst befristeten Tätigkeit prüfen?
  • Wird Columbia noch nähere Angaben zu Laufzeit und Vertragsumfang veröffentlichen?

Quellen und Transparenz

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