Baerbock kritisiert Wahlverfahren für UN-Spitze

Baerbock kritisiert Wahlverfahren für UN-Spitze
Systembild: Baerbock kritisiert Wahlverfahren für neue UN-Spitze © KI-generierte Illustration

Baerbock kritisiert geheime Abstimmungen zur UN-Spitze

Annalena Baerbock hat den UN-Sicherheitsrat wegen der mangelnden Transparenz bei der Suche nach dem nächsten Generalsekretär kritisiert. In einem Brief an alle 193 Mitgliedstaaten beanstandet die scheidende Präsidentin der UN-Generalversammlung, dass Ergebnisse interner Probeabstimmungen nicht offiziell veröffentlicht werden, obwohl Angaben dazu bereits nach außen gedrungen sind.

Das Vorgehen schade den Kandidaten und der Generalversammlung und nach Baerbocks Worten „offen gesagt der Glaubwürdigkeit des eigenen Verfahrens des Sicherheitsrats“. Ihre einjährige Amtszeit als Präsidentin der 80. UN-Generalversammlung endet im September 2026.

Baerbock verlangt offizielle Ergebnisse der Probeabstimmungen

Der Sicherheitsrat hat bereits zwei sogenannte Straw Polls abgehalten. Bei diesen geheimen Probeabstimmungen können seine 15 Mitglieder die einzelnen Kandidaturen unterstützen, ablehnen oder sich enthalten. Die Ergebnisse dienen dazu, die Mehrheitsverhältnisse auszuloten und das Bewerberfeld schrittweise einzugrenzen.

Offiziell veröffentlicht werden die Stimmverteilungen bislang nicht. Informationen aus den Abstimmungen gelangen jedoch regelmäßig über Diplomaten an Medien und Beobachterorganisationen. Genau darin sieht Baerbock ein Glaubwürdigkeitsproblem: Kandidaten und UN-Mitgliedstaaten erfahren auf inoffiziellem Weg, wie die Abstimmungen ausgegangen sein sollen, erhalten aber keine bestätigten Ergebnisse vom Sicherheitsrat.

Nach Berichten aus Diplomatenkreisen hat sich auch nach der zweiten Abstimmung vom 21. August 2026 kein eindeutiger Favorit durchgesetzt. Derzeit sind acht Kandidaturen bekannt; weitere Nominierungen bleiben grundsätzlich möglich.

Generalversammlung soll zwischen mehreren Kandidaten wählen

Baerbock schlägt zugleich eine grundlegende Änderung des bisherigen Verfahrens vor. Der Sicherheitsrat solle der Generalversammlung nicht mehr nur eine Person empfehlen, sondern mehrere Kandidaten zur Auswahl stellen.

Damit würden die 193 UN-Mitgliedstaaten erstmals eine tatsächliche personelle Wahl treffen. Nach bisheriger Praxis beschränkt sich ihre Rolle faktisch darauf, die vom Sicherheitsrat ausgehandelte Personalentscheidung zu bestätigen.

Die UN-Charta legt in Artikel 97 fest, dass die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Sicherheitsrats ernennt. Sie schreibt jedoch nicht ausdrücklich vor, dass der Rat nur einen Namen vorlegen darf. Politisch würde Baerbocks Vorschlag dennoch einen erheblichen Machtverlust für den Sicherheitsrat und besonders für dessen fünf ständige Mitglieder bedeuten.

China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA besitzen ein Vetorecht. Eine Empfehlung des Sicherheitsrats benötigt mindestens neun Stimmen und darf nicht am Veto eines ständigen Mitglieds scheitern. Dadurch können die fünf Mächte jede Kandidatur blockieren, selbst wenn diese unter den übrigen UN-Mitgliedstaaten breite Unterstützung findet.

USA und Russland werfen Baerbock Kompetenzüberschreitung vor

Baerbock hatte sich während ihrer Amtszeit wiederholt für ein transparenteres und inklusiveres Auswahlverfahren ausgesprochen. Unter ihrer Leitung fanden öffentliche Dialoge statt, bei denen sich Kandidaten den Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft stellten.

Die Vereinigten Staaten und Russland lehnen eine weitergehende Einmischung der Generalversammlung in die Auswahl ab. Beide Veto-Mächte berufen sich auf die in der UN-Charta festgelegte Rolle des Sicherheitsrats.

Eine Vertreterin der USA warf Baerbock im August „Übergriffigkeit und unverantwortliches Handeln“ vor. Anlass war unter anderem ihre Forderung, der Sicherheitsrat solle nur Kandidaten berücksichtigen, die sich zuvor dem öffentlichen Dialog in der Generalversammlung gestellt haben. Auch Russlands UN-Botschafter Wassili Nebensja kritisierte Baerbocks Interpretation ihrer eigenen Zuständigkeit.

Der Streit betrifft damit mehr als die Veröffentlichung einzelner Abstimmungsergebnisse. Er dreht sich um die Frage, ob die Auswahl des höchsten UN-Repräsentanten weiterhin maßgeblich hinter verschlossenen Türen von 15 Staaten bestimmt werden soll oder ob die gesamte Mitgliedschaft mehr Einfluss erhält.

Entscheidung muss noch 2026 fallen

António Guterres’ zweite fünfjährige Amtszeit endet am 31. Dezember 2026. Sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin soll das Amt am 1. Januar 2027 übernehmen und wäre die zehnte Person an der Spitze der Vereinten Nationen.

Der Auswahlprozess wurde am 25. November 2025 mit einem gemeinsamen Schreiben der Präsidenten von Generalversammlung und Sicherheitsrat offiziell eröffnet. Nach weiteren Probeabstimmungen muss der Sicherheitsrat eine Kandidatur formell empfehlen. Anschließend stimmt die Generalversammlung über die Ernennung ab.

Offen bleibt, ob der Sicherheitsrat auf Baerbocks Transparenzforderung reagiert. Eine Änderung des Verfahrens ist für die laufende Auswahl bislang nicht beschlossen.

Offene Fragen

  • Wird der Sicherheitsrat die Ergebnisse weiterer Probeabstimmungen offiziell bekannt geben?
  • Wann verständigen sich die 15 Ratsmitglieder auf eine Kandidatur?
  • Werden noch weitere Kandidaten für die Guterres-Nachfolge nominiert?
  • Greift die Generalversammlung Baerbocks Vorschlag für künftige Auswahlverfahren auf?
  • Welche der bekannten Kandidaturen kann die Zustimmung aller fünf Veto-Mächte erreichen?

Quellen und Transparenz

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