Polizei rüstet sich für unruhige Wahlnacht

Polizei rüstet sich für unruhige Wahlnacht
Systembild: Die Polizei in Sachsen-Anhalt plant für die Landtagswahl am 6. September einen landesweiten Einsatz. Das Motiv stellt keine konkrete Einsatzlage dar © KI-generierte Illustration

Sachsen-Anhalt-Wahl: Polizei plant Einsatz für Proteste

Die Polizei in Sachsen-Anhalt bereitet sich rund um die Landtagswahl am 6. September auf einen landesweiten Großeinsatz vor. Neben dem Schutz der Wahllokale und Wahlhelfer stehen zahlreiche Demonstrationen, Parteiveranstaltungen und mögliche spontane Proteste nach Bekanntgabe der Ergebnisse im Mittelpunkt.

Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) kündigte an, dass am Wahlwochenende alle verfügbaren Polizeikräfte des Landes im Dienst sein sollen. Zusätzlich wurde Unterstützung aus anderen Bundesländern angefordert. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden kann es im Zusammenhang mit Protesten auch zu Straftaten kommen.

Alle verfügbaren Polizeikräfte sollen im Einsatz sein

Für Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes waren nach dem am 20. August veröffentlichten Informationsstand landesweit 26 Veranstaltungen angemeldet. Dazu zählen Demonstrationen, Wahlpartys und drei größere Kulturveranstaltungen. Bei fünf Versammlungen rechnen die Behörden jeweils mit bis zu 10.000 Teilnehmern.

Bereits vor dem eigentlichen Wahltag steigt die Zahl politischer Veranstaltungen deutlich. Seit Jahresbeginn wurden nach Angaben des Innenministeriums rund 1.100 Versammlungen registriert. Bis zum 6. September könnten etwa 500 weitere hinzukommen.

Eine besondere Belastung erwartet die Polizei am 4. September in Bitterfeld. Dort sind nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks ein Protestcamp mit rund 3.000 erwarteten Teilnehmern und ein AfD-Familienfest mit etwa 5.000 angekündigten Besuchern vorgesehen.

Zieschang erklärte, jeder Polizeibedienstete, der weder krank noch im Urlaub sei, werde am Wahlwochenende eingesetzt. Die Polizei solle flächendeckend präsent sein und gewährleisten, dass die Bürger ihre Stimme frei und sicher abgeben können.

Zwei Protest-Szenarien nach Bekanntgabe des Ergebnisses

Besonders aufmerksam beobachten die Sicherheitsbehörden die Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zum Informationsstand vom 20. August waren für diesen Zeitraum noch keine Versammlungen angemeldet. Das Innenministerium hält spontane Demonstrationen wegen des polarisierten Wahlkampfs jedoch für möglich.

Nach einem Bericht des MDR bereiten sich die Behörden auf zwei unterschiedliche Entwicklungen vor: Eröffnet das Wahlergebnis der AfD die Möglichkeit, eine Regierung zu bilden, könnten linksextreme Gruppen aus anderen Teilen Deutschlands zu Protesten anreisen.

Entsteht für die AfD trotz eines starken Ergebnisses keine Regierungsoption, rechnen die Behörden demnach mit möglichen Manipulationsvorwürfen und Störungen aus dem rechten Spektrum. Innenministerin Zieschang schloss in diesem Zusammenhang auch Straftaten nicht aus.

Die Polizei spricht damit über mögliche Einsatzlagen, nicht über bereits angekündigte Ausschreitungen. Belastbare Hinweise auf konkret geplante Straßenkämpfe wurden bislang nicht veröffentlicht. Eine entsprechende Darstellung würde über die belegte Quellenlage hinausgehen.

AfD liegt in der jüngsten Umfrage deutlich vor der CDU

Die hohe politische Spannung hängt auch mit der offenen Machtfrage zusammen. Im jüngsten Sachsen-Anhalt-Trend von Infratest dimap, veröffentlicht Ende Juli, kam die AfD auf 41 Prozent. Die CDU erreichte 24 Prozent, die Linke 13 Prozent, die SPD sieben Prozent und die Grünen fünf Prozent. BSW und FDP lagen unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde.

Umfragen bilden die Stimmung zum Zeitpunkt der Befragung ab und sind keine Vorhersage des Wahlergebnisses. Ob eine Partei eine Regierung bilden kann, hängt zudem nicht allein von ihrem Stimmenanteil ab, sondern von der Sitzverteilung, möglichen Mehrheiten und der Koalitionsbereitschaft der im Landtag vertretenen Parteien.

Die Formulierung von einer bereits absehbaren AfD-Regierungsbeteiligung wäre deshalb verfrüht. Nach dem derzeitigen Stand ist lediglich belegt, dass die Partei in der jüngsten Umfrage deutlich vorn liegt und die Regierungsbildung schwierig werden könnte.

Beschädigte Wahlplakate und Desinformation beschäftigen Behörden

Als weiteres Zeichen des aufgeheizten Wahlkampfs nennt das Innenministerium die Zahl beschädigter Wahlplakate. Bis zum 20. August waren rund 830 Fälle registriert bereits mehr als die etwa 800 Fälle während des gesamten Landtagswahlkampfs 2021.

Nach Angaben des Ministeriums entfielen knapp 400 beschädigte Plakate auf die AfD, rund 170 auf die Linke und etwa 120 auf die CDU. Die Zahlen dokumentieren Sachbeschädigungen, lassen für sich genommen jedoch keine belastbare Aussage darüber zu, wer die Taten begangen hat.

Die Sicherheitsbehörden beobachten zudem soziale Netzwerke, in denen nach ihrer Darstellung Falschinformationen zur Wahl verbreitet werden. Innenministerin Zieschang wies Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl zurück. Es gebe keinen Anlass für Manipulationsvorwürfe.

Vorläufiges Wahlergebnis wird in der Nacht erwartet

Die Wahllokale schließen am 6. September um 18 Uhr. Anschließend veröffentlicht das Statistische Landesamt fortlaufend Zwischenergebnisse. Das vorläufige Ergebnis wird nach bisherigen Planungen in der Wahlnacht oder am frühen Morgen des 7. September erwartet.

Welche der von den Behörden betrachteten Einsatzlagen tatsächlich eintritt, hängt vom Wahlergebnis, den politischen Reaktionen und möglichen spontanen Versammlungen ab.

Offene Fragen

  • Wie viele Polizeikräfte werden insgesamt in Sachsen-Anhalt und aus anderen Bundesländern eingesetzt?
  • Welche weiteren Demonstrationen werden bis zum Wahlwochenende angemeldet?
  • Gibt es vor dem Wahltag konkrete Hinweise auf organisierte Störaktionen?
  • Welche Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar an Wahllokalen und Auszählungsorten?
  • Wie reagieren Parteien und Sicherheitsbehörden auf mögliche Manipulationsbehauptungen in der Wahlnacht?

Quellen und Transparenz

Transparenzhinweis: Die konkreten Einsatzstärken und Einsatzkonzepte der Polizei wurden bislang nicht öffentlich dargestellt. Die Bezeichnung „Straßenkämpfe“ ist durch die zugänglichen Quellen nicht belegt und wurde deshalb nicht übernommen.