Linke siegt doch Berlin lehnt Enteignungspläne ab

Linke siegt doch Berlin lehnt Enteignungspläne ab
Systembild: Die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsgesellschaften könnte zu einem zentralen Streitpunkt bei der Bildung des neuen Berliner Senats werden. © KI-generierte Illustration

Mehrheit gegen Enteignungen, Linke hält an Plänen fest

Die geplante Vergesellschaftung großer privater Wohnungsgesellschaften findet derzeit keine Mehrheit unter den Berlinerinnen und Berlinern. In einer Nachwahlbefragung von Infratest dimap im Auftrag der ARD sprachen sich 51 Prozent gegen eine Überführung der Bestände in Gemeineigentum gegen Entschädigung aus. 37 Prozent befürworteten das Vorhaben.

Das Ergebnis steht in deutlichem Gegensatz zum Ausgang des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von 2021. Damals stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmenden für die Aufforderung an den Berliner Senat, einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auszuarbeiten.

Nur Linken-Wähler unterstützen das Vorhaben mehrheitlich

Eine klare Mehrheit für die Vergesellschaftung gibt es nach der aktuellen Befragung ausschließlich unter den Wählern der Linken. Dort unterstützen 72 Prozent das Vorhaben.

Bei den Grünen, die sich grundsätzlich ebenfalls für eine Umsetzung des Volksentscheids ausgesprochen haben, lehnen 50 Prozent der eigenen Wähler die Vergesellschaftung ab. Unter den Anhängern der CDU erreicht die Ablehnung 81 Prozent. Auch bei den übrigen Parteien überwiegt die Gegnerschaft.

Damit zeigt sich ein politischer Widerspruch: Die Linke gewann die Abgeordnetenhauswahl nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis mit 25,7 Prozent und wurde erstmals stärkste Kraft in Berlin. Für eines ihrer bekanntesten wohnungspolitischen Projekte gibt es in der Gesamtbevölkerung jedoch keine erkennbare Mehrheit.

Eine Nachwahlbefragung ersetzt allerdings keinen Volksentscheid. Sie bildet das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Erhebung ab. Das Votum von 2021 wiederum bezog sich auf die Aufforderung an den Senat, einen Gesetzentwurf vorzulegen – nicht auf ein bereits ausformuliertes und unmittelbar geltendes Vergesellschaftungsgesetz.

Eralp erklärt Vergesellschaftung zur Regierungsbedingung

Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp hält trotz der ablehnenden Umfragewerte an dem Vorhaben fest. Am Wahlabend sagte sie in der ARD: „Wenn die Linke regiert, wird vergesellschaftet. Das habe ich so gesagt und dabei bleibe ich auch.“

Die Aussage erhöht den Druck auf mögliche Koalitionspartner. Die Linke strebt Gespräche mit Grünen und SPD an. Während die Grünen eine Vergesellschaftung grundsätzlich unterstützen, bestehen in der SPD erhebliche Vorbehalte. Die konkrete Ausgestaltung, die Höhe der Entschädigung und die finanziellen Folgen für das Land dürften deshalb zu zentralen Streitpunkten möglicher Koalitionsverhandlungen werden.

Ein Wahlsieg allein reicht nicht aus, um das Vorhaben umzusetzen. Die Linke benötigt eine parlamentarische Mehrheit und Koalitionspartner, die einem konkreten Gesetz zustimmen.

Rahmengesetz enteignet noch keine Wohnungsgesellschaft

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im März 2026 mit den Stimmen der bisherigen schwarz-roten Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen. Es legt allgemeine Voraussetzungen fest, unter denen Grund und Boden, Naturschätze oder Produktionsmittel nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum überführt werden könnten.

Das Rahmengesetz bewirkt jedoch nicht automatisch die Übertragung der Bestände großer Wohnungsgesellschaften. Dafür wäre ein weiteres, auf den konkreten Anwendungsfall zugeschnittenes Gesetz erforderlich. Dieses müsste unter anderem bestimmen, welche Unternehmen und Bestände erfasst werden, wie die Entschädigung berechnet wird und in welcher Rechtsform die Wohnungen künftig verwaltet werden.

Juristisch wird deshalb überwiegend von „Vergesellschaftung“ gesprochen. Der häufig verwendete Begriff „Enteignung“ beschreibt das politische Vorhaben verkürzt, ist aber nicht vollständig deckungsgleich mit der Überführung von Eigentum in Gemeineigentum nach Artikel 15 des Grundgesetzes.

Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich verfassungskonform umgesetzt werden könne. Der Bericht bedeutete jedoch weder eine Verpflichtung zur Umsetzung noch eine abschließende Klärung sämtlicher Rechts- und Kostenfragen.

Mehrheit setzt beim Wohnungsbau auf freie Flächen

Die Nachwahlbefragung zeigt zugleich, welche wohnungspolitische Maßnahme derzeit größeren Rückhalt besitzt: 57 Prozent befürworten eine stärkere Bebauung freier Flächen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Das schließt eine Vergesellschaftung politisch nicht zwingend aus. Die Zahlen zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der Befragten den Neubau derzeit stärker unterstützt als die Überführung bestehender privater Bestände in Gemeineigentum.

Für eine mögliche rot-grün-rote Koalition entsteht damit ein doppelter Handlungsdruck. Sie müsste sich nicht nur auf ein rechtlich und finanziell belastbares Verfahren verständigen, sondern auch erklären, warum sie ein Vorhaben umsetzen will, das in der aktuellen Befragung mehrheitlich abgelehnt wird.

Ob die Vergesellschaftung Bestandteil eines Koalitionsvertrags wird, hängt nun von den Gesprächen zwischen Linken, Grünen und SPD ab. Bis zu einer Einigung und der Vorlage eines konkreten Gesetzes bleibt offen, welche Wohnungsgesellschaften tatsächlich betroffen wären und wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte.

Quellen und Transparenz

  • Infratest dimap/ARD und rbb: Nachwahlbefragung zur Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026; veröffentlicht durch tagesschau.de und rbb24. In der öffentlich zugänglichen Meldung werden Fallzahl und genaue Erhebungsmethode der Sachfrage nicht ausgewiesen.
  • Landeswahlleiter Berlin: vorläufiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026.
  • Landeswahlleiterin Berlin: amtliches Ergebnis des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ vom 26. September 2021.
  • Expertenkommission „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“: Abschlussbericht vom 28. Juni 2023.
  • Land Berlin: Informationen zum Vergesellschaftungsrahmengesetz, beschlossen am 12. März 2026.

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