Streit um Werbesperren auf YouTube
Edeka und dm sperren Werbung auf ihn unbeliebten Kanälen
Edeka und die Drogeriemarktkette dm wollen ihre Werbung nicht mehr auf bestimmten, von Campact ausgewählten YouTube-Kanälen ausspielen lassen. Die Kampagnenorganisation führt auf ihrer im August 2026 erstellten Liste 62 Kanäle, denen sie unter anderem AfD-Nähe, rechtspopulistische oder rechtsextreme Ausrichtung vorwirft.
Campact teilte am 24. August mit, Edeka und dm gehörten zu rund 20 Unternehmen, die eine Anpassung ihrer Sperrlisten angekündigt hätten. Weitere Unternehmen wollten die Auswahl demnach prüfen. Eigene öffentlich zugängliche Stellungnahmen von Edeka und dm zu Umfang und Kriterien der Sperrung lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Liste umfasst Medien, Influencer und Parteikanäle
Die von Campact zusammengestellte Liste ist ausgesprochen heterogen. Sie enthält offizielle Kanäle der AfD und einzelner AfD-Politiker, reichweitenstarke politische Influencer sowie publizistische Angebote wie NIUS, Tichys Einblick, Apollo News, Weltwoche, Achtung Reichelt und Epoch Times Deutschland.
Campact ordnet die Angebote mit unterschiedlichen Bezeichnungen ein. Verwendet werden unter anderem „AfD“, „AfD-nah“, „rechtspopulistisch“, „extrem rechts“, „rechtsextrem“ und „verschwörungsideologisch“. Als Belege nennt die Übersicht teilweise Medienberichte, Verfassungsschutzangaben oder einzelne Beispielvideos.
Gerade diese unterschiedlichen Kategorien werfen eine journalistisch relevante Frage auf: Eine Nähe zur AfD, eine politische Positionierung, falsche Tatsachenbehauptungen und strafbare Hetze sind nicht dasselbe. Aus der veröffentlichten Übersicht lässt sich nicht erkennen, ob alle 62 Kanäle nach einem einheitlichen Verfahren geprüft wurden oder ob die jeweiligen Betreiber vor der Aufnahme angehört worden sind.
Edeka soll selbstständige Händler informiert haben
Nach Berichten von Welt und Tichys Einblick verschickte die Edeka-Zentrale zusätzlich ein Schreiben an rund 3.200 selbstständige Kaufleute. Darin sollen die Händler aufgefordert worden sein, auf YouTube zu kontrollieren, ob Edeka-Werbung im Umfeld der aufgeführten Kanäle erscheint, und entsprechende Platzierungen zu unterbinden.
Das zugrunde liegende Schreiben wurde Presse.Online nicht im Original zur Verfügung gestellt. Deshalb lässt sich derzeit nicht unabhängig prüfen, ob es sich um eine verbindliche Weisung, eine Empfehlung oder eine Information für die selbstständigen Marktbetreiber handelt.
Campact selbst spricht nicht von einem generellen Medienboykott, sondern von einer Sperrung bestimmter YouTube-Kanäle für automatisiert ausgespielte Werbung. Nach Angaben der Organisation beteiligten sich rund 15.000 Menschen an einer Online-Auswertung und meldeten knapp 40.000 Anzeigen auf etwa 60 ausgewählten Kanälen. Campact bezeichnet die Untersuchung ausdrücklich als „erstes Lagebild“.
Werbeentzug ist gleich Zensur
Die Entscheidungen von Edeka und dm berühren eine medienpolitische Grundfrage: Wie weit dürfen Unternehmen bei der Auswahl ihres Werbeumfeldes gehen und wann entsteht daraus wirtschaftlicher Druck auf publizistische Angebote?
Artikel 5 des Grundgesetzes schützt Meinungs- und Pressefreiheit und untersagt staatliche Zensur. Edeka, dm und Campact sind jedoch keine staatlichen Stellen. Unternehmen können grundsätzlich selbst bestimmen, auf welchen Internetseiten und Kanälen sie Werbung platzieren und mit welchen Angeboten sie ihre Marken nicht verbinden wollen.
Die Sperrung von Werbung verhindert zudem weder die Veröffentlichung der Videos noch den Zugang zu den Kanälen. Eine rechtlich belegte Zensur oder ein nachgewiesener Angriff auf die Meinungsfreiheit lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.
Gleichzeitig hat der Werbeentzug eine wirtschaftliche Wirkung: Werden Kanäle von Anzeigen ausgeschlossen, können deren Einnahmen sinken. Wenn Unternehmen eine von einer politischen Kampagnenorganisation erstellte Liste ungeprüft übernehmen, stellt sich daher die Frage nach transparenten Kriterien, Anhörungsmöglichkeiten und der Unterscheidung zwischen rechtswidrigen Inhalten, politischer Positionierung und zulässigem Journalismus.
Campact ist eine politische Kampagnenorganisation
Die Bezeichnung Campacts als „linksextremer Verein“ ist durch die vorliegenden Quellen nicht belegt. Campact beschreibt sich selbst als Kampagnenorganisation und nimmt offen Einfluss auf politische Auseinandersetzungen. Der Verein führt Kampagnen gegen die AfD und wirbt nach eigenen Angaben für eine sozial gerechte und ökologische Politik.
Diese politische Positionierung muss bei der Bewertung seiner Medienliste berücksichtigt werden. Sie genügt jedoch nicht, um Campact ohne einen entsprechenden behördlichen Befund als extremistisch einzustufen.
Ebenso wenig ist belegt, dass die angeschriebenen Unternehmen „erpresst“ wurden. Campact hat Unternehmen öffentlich zu einer Änderung ihrer Werbeschaltung aufgefordert und politischen sowie reputativen Druck aufgebaut. Der strafrechtlich besetzte Begriff der Erpressung setzt jedoch weitere Voraussetzungen voraus, für die bislang keine Anhaltspunkte vorliegen.
Edeka positionierte sich bereits 2024 gegen die AfD
Edeka hatte sich schon vor den Landtagswahlen 2024 mit einer Anzeigenkampagne politisch positioniert. Unter dem Motto „Warum bei Edeka Blau nicht zur Wahl steht“ warnte das Unternehmen vor der AfD. Die aktuelle Entscheidung betrifft dagegen nicht das Warensortiment oder den Verkauf von Zeitschriften, sondern die Ausspielung digitaler Werbung.
Ob Edeka und dm sämtliche 62 Kanäle übernehmen, einzelne Angebote selbst prüfen oder eigene Kriterien anwenden, geht aus der Campact-Mitteilung nicht hervor. Auch ist bislang nicht öffentlich dokumentiert, ob die betroffenen Medien Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten haben.
Offene Fragen
- Haben Edeka und dm alle 62 Kanäle oder nur eine Auswahl gesperrt?
- Welche eigenen Prüfungen nahmen die Unternehmen vor?
- Nach welchen Kriterien wird zwischen rechtswidrigen Inhalten, politischer Positionierung und journalistischen Angeboten unterschieden?
- Können betroffene Kanalbetreiber gegen eine fehlerhafte Einordnung vorgehen?
- Handelt es sich bei dem Edeka-Schreiben an selbstständige Kaufleute um eine Empfehlung oder eine verbindliche Vorgabe?
Quellen und Transparenz
- Campact: „Unternehmen stoppen Werbung auf Hetzkanälen“, Pressemitteilung vom 24. August 2026.
- Welt: „Campact ruft Firmen zum Boykott von 62 angeblich menschenverachtenden YouTube-Kanälen auf“, Medienbericht vom 25. August 2026.
- Grundgesetz, Artikel 5, Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz.
- Vorliegende Sperrliste „YouTube-Werbung“, Stand August 2026.
- Angaben über das interne Edeka-Schreiben beruhen auf Medienberichten; das Original lag Presse.Online nicht vor.