Pflegebeiträge könnten erneut steigen
Pflegeversicherung: AOK warnt vor Acht-Milliarden-Lücke
Der sozialen Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung des AOK-Bundesverbands ein Defizit von acht Milliarden Euro. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann warnt deshalb vor weiteren Beitragserhöhungen, falls der Bund nicht zusätzlich eingreift oder die Finanzierung grundlegend verändert wird.
Bereits das für 2026 bereitgestellte Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro werde voraussichtlich nicht bis zum Jahresende ausreichen, sagte Reimann der Funke-Mediengruppe. Die Prognose erhöht den Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung, ihre geplante Pflegereform finanziell und politisch neu auszurichten.
Acht Milliarden Euro entsprechen mehr als einem Zehntel der Ausgaben
Die von Reimann erwartete Finanzierungslücke für 2027 entspricht rund 11,4 Prozent des von ihr genannten jährlichen Ausgabenvolumens von etwa 70 Milliarden Euro. Die AOK-Chefin bezeichnete die Lage deshalb als noch schwerwiegender als die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei den acht Milliarden Euro handelt es sich um eine Prognose des AOK-Bundesverbands, nicht um ein bereits festgestelltes Defizit. Eine aktuelle, gleichlautende Projektion der Bundesregierung liegt bislang nicht vor.
Bestätigt ist jedoch, dass die soziale Pflegeversicherung seit mehreren Jahren unter erheblichem Finanzdruck steht. Ende 2024 bezogen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 5,64 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Schon in diesem Jahr überstiegen die Ausgaben die Einnahmen.
Für 2026 stellte der Bund insgesamt 3,2 Milliarden Euro als überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung bereit. Nach Angaben des Bundestags sollte damit die Liquidität gesichert und eine weitere Anhebung des Beitragssatzes im laufenden Jahr vermieden werden.
Weitere Beitragserhöhungen sind nicht beschlossen
Reimann warnt, dass ohne eine schnelle Gegenfinanzierung weitere Beitragssatzanhebungen folgen könnten. Beschlossen ist eine solche Erhöhung bislang nicht.
Der reguläre Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt seit Januar 2025 bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose Versicherte zahlen einschließlich ihres Zuschlags 4,2 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren können einen niedrigeren Arbeitnehmeranteil haben.
Eine Anhebung würde Beschäftigte und Arbeitgeber grundsätzlich gemeinsam belasten. Den Kinderlosenzuschlag tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dagegen allein.
Als Alternativen zu höheren Beiträgen schlägt Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung sowie eine stärkere Steuerfinanzierung vor. Nach ihrer Auffassung sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht länger ausschließlich aus Beiträgen der Pflegeversicherten bezahlt werden.
Dazu rechnet die AOK-Vorsitzende auch die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen, die Angehörige ohne Erwerbsabsicht pflegen.
Linnemann stellt Kürzung für pflegende Angehörige infrage
Der im Juni 2026 veröffentlichte Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz sah vor, die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beträge zu begrenzen. Bereits erworbene Rentenanwartschaften wären davon nicht betroffen gewesen, wohl aber künftig entstehende Ansprüche.
Der Entwurf stammt aus der Amtszeit der früheren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Carsten Linnemann übernahm das Ministeramt am 29. Juli 2026. Er erklärte anschließend, bei der Rente pflegender Angehöriger nicht sparen zu wollen. Damit steht eine wesentliche Finanzierungsmaßnahme des bisherigen Entwurfs politisch wieder zur Disposition.
Reimann begrüßte diesen Kurswechsel. Nach Daten des Statistischen Bundesamts waren Ende 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 4,9 Millionen und damit 86 Prozent wurden zu Hause versorgt häufig allein oder überwiegend durch Angehörige.
Die Rentenbeiträge sollen Nachteile ausgleichen, die entstehen können, wenn Pflegepersonen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben. Werden diese Beiträge gekürzt, fallen die künftig durch Pflege erworbenen Rentenanwartschaften entsprechend geringer aus.
Der Reformbedarf reicht über das Jahr 2026 hinaus
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums enthält neben Ausgabenbegrenzungen auch höhere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber. Vorgesehen waren unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und ein um 0,1 Prozentpunkte steigender Zuschlag für Kinderlose.
Nach Berechnungen im Entwurf würden dadurch 2027 für die Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung Mehrausgaben von 1,9 Milliarden Euro entstehen. Arbeitgeber sollten im selben Jahr durch mehrere Änderungen mit zusätzlich rund zwei Milliarden Euro belastet werden.
Diese Zahlen beziehen sich auf den Referentenentwurf vom 5. Juni 2026. Da Linnemann Änderungen angekündigt hat und das Gesetz noch nicht beschlossen ist, steht die endgültige Ausgestaltung der Reform aus.
Hinzu kommt ein Problem der bestehenden Finanzierung: Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Sie übernimmt gesetzlich festgelegte Leistungen, deckt jedoch nicht automatisch sämtliche tatsächlichen Pflegekosten. Pflegebedürftige müssen deshalb insbesondere bei stationärer Versorgung erhebliche Eigenanteile selbst tragen.
Eine zusätzliche Beitragserhöhung würde somit nicht zwangsläufig die privaten Eigenanteile senken. Sie könnte zunächst lediglich dazu dienen, die bestehenden Leistungen und die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung abzusichern.
Der nächste maßgebliche Schritt ist die Überarbeitung des Pflegeneuordnungsgesetzes unter dem neuen Bundesgesundheitsminister. Offen bleibt, welche Einnahmen oder Einsparungen den Verzicht auf die geplante Kürzung bei pflegenden Angehörigen ersetzen sollen.
Offene Fragen
- Auf welcher Datengrundlage berechnet der AOK-Bundesverband die erwartete Finanzierungslücke von acht Milliarden Euro?
- Bestätigt die Bundesregierung die Prognose für 2027?
- Welche Regelungen des bisherigen Referentenentwurfs wird Carsten Linnemann ändern?
- Wie soll der Verzicht auf Kürzungen bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger finanziert werden?
- Plant der Bund einen dauerhaften Steuerzuschuss statt weiterer Darlehen?
Quellen und Transparenz
Primär- und amtliche Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Bearbeitungsstand 5. Juni 2026, Referentenentwurf.
- Deutscher Bundestag: Höheres Darlehen für die Pflegeversicherung im Gesundheitsetat 2026, 27. November 2025, amtliche Veröffentlichung.
- Bundesministerium für Gesundheit: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung, Angaben zu den geltenden Beitragssätzen.
- Bundesministerium für Gesundheit: Carsten Linnemann neuer Gesundheitsminister, 29. Juli 2026, amtliche Mitteilung.
- Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, 18. Dezember 2024, amtliche Pflegestatistik.
Ergänzende Medienquelle
- ZDFheute: AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung, 25. August 2026; Wiedergabe der Aussagen Reimanns gegenüber der Funke-Mediengruppe.
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