Milliarden-Mehrbedarf beim Bürgergeld
Bericht: Bürgergeld-Ausgaben steigen um 5,35 Milliarden Euro
Die Bundesregierung rechnet offenbar mit deutlich höheren Ausgaben für die Grundsicherung als noch in ihrer bisherigen Finanzplanung. Nach einem Bericht von NIUS sollen die Ansätze für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt 5,35 Milliarden Euro über den bisherigen Planungen liegen.
Das Medium beruft sich auf interne Berechnungen der Bundesregierung. Die Dokumente selbst sind nicht öffentlich zugänglich. Eine unabhängige Bestätigung der Gesamtsumme oder eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt Presse.Online bislang nicht vor.
Mehrbedarf wächst bis 2029 auf rund drei Milliarden Euro
Nach den von NIUS veröffentlichten Angaben soll der zusätzliche Finanzbedarf von Jahr zu Jahr deutlich steigen. Für 2027 seien rund 500 Millionen Euro mehr vorgesehen als noch im September 2025. Im Jahr 2028 betrage die Abweichung 1,85 Milliarden Euro, für 2029 rund 3,05 Milliarden Euro.
Die gerundeten Jahreswerte ergeben zusammen 5,4 Milliarden Euro. NIUS nennt auf Grundlage der internen Berechnungen eine exakte Gesamtabweichung von 5,35 Milliarden Euro. Der Unterschied dürfte auf die Rundung der Einzelbeträge zurückzuführen sein.
Bei den genannten Summen handelt es sich nicht um bereits entstandene Mehrkosten, sondern um höhere Ansätze innerhalb der mehrjährigen Haushaltsplanung. Diese können sich im weiteren parlamentarischen Verfahren noch verändern.
Der Bund hatte für 2026 rund 28,05 Milliarden Euro für das Bürgergeld im engeren Sinne eingeplant. Für die gesamte Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich weiterer Leistungen und der Beteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten waren rund 51 Milliarden Euro vorgesehen. Die nun berichteten Abweichungen beziehen sich auf die Finanzplanung der Folgejahre.
Einsparversprechen der Reform gerät unter Druck
Die höheren Ansätze stehen im Gegensatz zu den politischen Einsparzielen, die mit der Reform des Bürgergeldes verbunden wurden. Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales waren zeitweise Einsparungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro genannt worden. Nach der Einigung von Union und SPD war von mindestens einer Milliarde Euro die Rede.
Ob und in welchem Umfang die Reform tatsächlich Einsparungen bringt, lässt sich auf Grundlage der bislang verfügbaren Angaben nicht abschließend beurteilen. Höhere Gesamtausgaben bedeuten nicht automatisch, dass einzelne Reformmaßnahmen wirkungslos sind. Auch die Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Annahmen zum Arbeitsmarkt beeinflussen den Finanzbedarf.
Für eine belastbare Bewertung müsste die Bundesregierung deshalb offenlegen, auf welchen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Annahmen die neuen Ansätze beruhen. Aus dem Bericht geht nicht hervor, welcher Anteil der Abweichung unmittelbar auf die Reform und welcher auf veränderte Prognosen zurückzuführen ist.
Streit über 750 Millionen Euro für die Krankenkassen
Neben den höheren Grundsicherungsausgaben berichtet NIUS über eine offene Finanzierung von jährlich 750 Millionen Euro. Das Geld soll für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden bestimmt sein.
Dem Bericht zufolge lehnt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine vollständige Finanzierung aus seinem Einzelplan 11 ab. In einem internen Papier soll es heißen, das Ministerium könne die zusätzlichen Ausgaben nicht aus dem eigenen Etat gegenfinanzieren und erwarte einen Ausgleich aus dem Gesamthaushalt.
Diese Formulierung bestätigt zunächst einen Konflikt über die haushalterische Zuordnung. Ob dadurch tatsächlich eine ungedeckte Finanzierungslücke im beschlossenen Bundeshaushalt entsteht, lässt sich ohne das vollständige Papier und die zugehörigen Haushaltsansätze nicht abschließend feststellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren seit Langem, dass die Bundespauschale die tatsächlichen Gesundheitsausgaben für Bürgergeld-Beziehende nicht decke. Nach Angaben aus dem Gesundheitswesen liegt die Differenz bei rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Einen wesentlichen Teil tragen deshalb die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die für 2027 geplante GKV-Reform sieht nach den bislang veröffentlichten Angaben schrittweise zusätzliche Bundesmittel für diese Leistungen vor: eine Milliarde Euro im Jahr 2027, 1,25 Milliarden Euro 2028, 1,75 Milliarden Euro 2029, 2,25 Milliarden Euro 2030 und 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Gleichzeitig soll der allgemeine Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 um zwei Milliarden Euro sinken.
Bundestag berät ab 8. September über den Haushalt
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 umfasst Ausgaben von insgesamt 555,4 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 201,5 Milliarden Euro auf den Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er bleibt damit der größte Einzeletat des Bundes.
Die parlamentarischen Haushaltsberatungen beginnen am 8. September 2026. Die Verabschiedung des Haushalts ist für den 27. November vorgesehen. Bis dahin können die Abgeordneten Ansätze verändern und zusätzliche Nachweise von den Ministerien verlangen.
Offen bleibt vor allem, wie die Bundesregierung die Abweichung von 5,35 Milliarden Euro erklärt, welche Annahmen den höheren Ausgaben zugrunde liegen und aus welchem Etat die umstrittenen 750 Millionen Euro für die Krankenversicherung finanziert werden sollen.
Offene Fragen
- Auf welche konkreten Haushaltstitel verteilen sich die zusätzlichen 5,35 Milliarden Euro?
- Welche Prognosen zu Beschäftigung, Leistungsbezug und Wohnkosten liegen den Berechnungen zugrunde?
- Welcher Anteil entfällt auf die geplante Reform der Grundsicherung?
- Aus welchem Einzelplan sollen die jährlich 750 Millionen Euro für die Krankenversicherung kommen?
- Wie verändern sich die Ansätze während der Beratungen im Bundestag?
Quellen und Transparenz
- Bundesministerium der Finanzen: Bundeshaushalt 2027, Regierungsentwurf und Finanzplan bis 2030, amtliche Primärquelle.
- Deutscher Bundestag: Weg zum Bundeshaushalt 2027, Termine und Ablauf der parlamentarischen Beratungen, amtliche Veröffentlichung.
- Bundesgesundheitsministerium: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Angaben zur vorgesehenen Kürzung des regulären Bundeszuschusses, Pressemitteilung vom 29. April 2026.
- NIUS: „Bürgergeld kostet 5 Milliarden Euro mehr als geplant“, Bericht vom 1. September 2026 unter Berufung auf interne Regierungsberechnungen. Die Dokumente liegen Presse.Online nicht im Original vor.
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