Welche Steuern sollen 2027 steigen?

Welche Steuern sollen 2027 steigen?
Systembild: Friedrich Merz und Lars Klingbeil bei einem gemeinsamen öffentlichen Termin © KI-generierte Illustration. Die dargestellte Begegnung ist kein dokumentiertes Ereignis

Klingbeils Steuerpläne: Was für Verbraucher ab 2027 teurer werden soll

Neue Abgaben auf Zuckergetränke und Kunststoffverpackungen, höhere Steuern auf Tabak und Alkohol: Die Bundesregierung will zusätzliche Einnahmen erschließen. Wirtschaftsverbände wehren sich, innerhalb der Koalition gibt es Streit. Welche Belastungen vorgesehen sind und was bislang beschlossen ist.

Stand: 4. November 2026

Berlin. Die Steuerpläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betreffen Einkäufe, Geldanlagen und hohe Einkommen. Zuckerhaltige Getränke sollen erstmals einer eigenen Verbrauchsteuer unterliegen, bei Tabak und bestimmten alkoholischen Getränken sind Erhöhungen vorgesehen. Gegen eine zusätzliche Kunststoffverpackungssteuer mobilisieren Wirtschaftsverbände. Zugleich streiten Union und SPD über die Umsetzung einzelner Vorhaben.

Für Verbraucher zählt dabei eine Unterscheidung: Ein angekündigter Einführungstermin bedeutet noch nicht, dass eine Steuer bereits gesetzlich feststeht. Die Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Stadien. Auch tragen CDU und CSU mehrere der geplanten Belastungen mit.

Zuckersteuer: Bis zu 32 Cent je Liter vorgesehen

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober eine Formulierungshilfe zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Die Regelung soll über die Koalitionsfraktionen in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 aufgenommen werden. Vorgesehener Beginn ist der 1. Juli 2027.

Geplant sind zwei Stufen:

  • Bei mindestens fünf und weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 26 Cent Steuer pro Liter anfallen.
  • Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 32 Cent pro Liter vorgesehen.

Erfasst werden sollen unter anderem Limonaden, Eistees und Energydrinks. Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie Getränke mit Süßungsmitteln sollen ausgenommen bleiben.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Belastung an Kunden weitergegeben wird. Wie stark einzelne Verkaufspreise steigen, entscheiden Hersteller und Handel. Als Ziel nennt die Regierung einen geringeren Zuckerkonsum und eine Entlastung des Gesundheitssystems. Die Einnahmen sollen helfen, eine vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds abzumildern.

Abgeschlossen ist das parlamentarische Verfahren noch nicht. Für den 9. November hat der Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zur Zuckergetränkesteuer angesetzt.

Tabak: Erhöhungen über vier Jahre

Bei der Tabaksteuer ist das Vorhaben weiter fortgeschritten. Nach der parlamentarischen Berichterstattung des Bundestages hat das Parlament am 15. Oktober einer Erhöhung mit den Stimmen von Union und SPD zugestimmt. Vorgesehen sind regelmäßige Anhebungen zwischen 2027 und 2030.

Betroffen sind neben Zigaretten auch andere Tabakwaren und Substitute, darunter Flüssigkeiten für E-Zigaretten. Der ursprüngliche Regierungsentwurf kalkulierte für eine Packung mit 20 Zigaretten im Jahr 2030 einen gewichteten durchschnittlichen Verkaufspreis von 11,36 Euro.

Dieser Wert ist eine Modellannahme des Entwurfs. Er legt keinen verbindlichen Ladenpreis fest. Bei der parlamentarischen Beratung wurden die vorgesehenen Steuereinnahmen zudem gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erhöht.

Alkohol: 20 Prozent mehr Steuer sind keine 20 Prozent mehr Ladenpreis

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes sieht vor, die Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent anzuheben. Die Biersteuer gehört nicht zu den dort genannten Erhöhungen.

Für 2027 erwartet die Regierung daraus zusätzliche Einnahmen von 380 Millionen Euro. Bei voller Jahreswirkung sollen es 455 Millionen Euro jährlich sein.

Die Prozentzahl bezieht sich auf den jeweiligen Steuerbetrag. Eine Flasche Spirituosen oder Sekt würde deshalb nicht automatisch um 20 Prozent teurer. Welche Mehrkosten beim Einkauf entstehen, hängt auch davon ab, wie Anbieter ihre Preise verändern.

Plastiksteuer: Wirtschaftsverbände verlangen einen Stopp

Besonders umstritten ist die geplante Kunststoffverpackungssteuer. Nach Angaben des Gesamtverbands Kunststoffverarbeitende Industrie sieht der ihm vorliegende Entwurf ab Juli 2027 einen Satz von 550 Euro je Tonne vor. Erfasst würden bestimmte Folien, Vorprodukte und Verpackungsmittel.

Der Verband warnt vor Nachteilen für die Produktion in Deutschland und zusätzlichen Belastungen für mittelständische Betriebe. Seine Prognosen zu möglichen Arbeitsplatzverlusten sind Einschätzungen einer betroffenen Interessenvertretung, keine bereits eingetretenen Folgen.

Auch ein Bündnis aus 42 Organisationen lehnt das Vorhaben ab. Der Bundesverband der Systemgastronomie veröffentlichte am 29. Oktober die Forderung, die Steuer nicht kurzfristig über das Haushaltsbegleitgesetz einzuführen. Die Verbände verlangen eine reguläre Beteiligung und eine Prüfung der wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen.

Nach einem Handelsblatt-Bericht vom 3. November stellt sich die Union insbesondere bei der Plastiksteuer quer. Ob sie 2027 eingeführt wird, ist damit weiter offen.

Kryptowerte: Geplant ist eine Änderung der Einkommensteuer

Hinter dem Schlagwort „Kryptosteuer“ steht ein Reformvorhaben zur steuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen.

Das Bundesfinanzministerium teilte am 30. September mit, einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben zu haben. Danach sollen mit Kryptowerten erzielte Einkünfte künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen.

Die Darstellung als bereits beschlossene, eigenständige neue Steuer wäre deshalb irreführend. Belegt ist ein Reformvorhaben; aus der veröffentlichten Ministeriumsmitteilung ergibt sich kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren.

Höhere Einkommensteuersätze sollen Entlastungen finanzieren

Parallel plant die Regierung eine Einkommensteuerreform. Nach dem im Oktober erstmals im Bundestag beratenen Entwurf soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro ist eine weitere Stufe mit 47 Prozent vorgesehen.

Im Gegenzug sollen unter anderem Grundfreibetrag und Kindergeld steigen. Klingbeil begründet die stärkere Belastung sehr hoher Einkommen mit der Finanzierung dieser Entlastungen.

Die Kritik im Bundestag fällt unterschiedlich aus. Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk hält die Entlastungen für unzureichend, um die kalte Progression auszugleichen. Grünen und Linken gehen die vorgesehenen Änderungen ebenfalls nicht weit genug, allerdings mit anderen Schwerpunkten bei der Verteilung.

Wie die gesamte Steuerpolitik einzelne Haushalte trifft, lässt sich aus einer Liste geplanter Erhöhungen allein nicht berechnen. Dafür müssten die endgültigen Gesetze, die persönlichen Einkommensverhältnisse und die tatsächlichen Preisänderungen zusammen betrachtet werden.

Quellen und Transparenz

Grundlage sind amtliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren, Stellungnahmen betroffener Verbände und ergänzende Medienberichte. Regierungsziele, Verbandsprognosen und noch offene Vorhaben sind entsprechend zugeordnet.

  • Bundesregierung, 14. Oktober 2026: „Zuckergetränkesteuer soll Gesundheitssystem entlasten“. Primärquelle zu Zielsetzung, Ausnahmen und erwarteter Preisweitergabe. Originalquelle.
  • Tagesschau, 14. Oktober 2026: Bericht zur Einigung auf das Zwei-Stufen-Modell. Ergänzende Medienquelle zu den vorgesehenen Steuersätzen. Originalbericht
  • Deutscher Bundestag, Termin 9. November 2026: Öffentliche Anhörung zur Zuckergetränkesteuer. Primärquelle zum weiteren Verfahren. Anhörung und Tagesordnung
  • Deutscher Bundestag, parlamentarische Berichterstattung September/Oktober 2026: Tabaksteueränderungsgesetz. Primärquelle zu Erhöhungsstufen, Modellpreisen und Bundestagsbeschluss. Die abrufbaren Ansichten weisen unterschiedliche Aktualisierungsstände auf; ein Abschluss sämtlicher Verfahrensschritte wird hier nicht behauptet. Gesetzgebungsbericht.
  • Deutscher Bundestag, 8. September 2026: „Alkoholsteuer soll um 20 Prozent angehoben werden“. Primärquelle zu Steuerarten und Einnahmeerwartungen. Originalmeldung.
  • Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, 13. Oktober 2026: Stellungnahme zur Kunststoffverpackungssteuer. Primärquelle für die Darstellung und Kritik des Branchenverbands. Stellungnahme
  • Bundesverband der Systemgastronomie, 29. Oktober 2026: „Keine Plastiksteuer durch die Hintertür“. Primärquelle zum Verbändebündnis und dessen Forderungen. Verbandsmitteilung
  • Handelsblatt, 3. November 2026: „Plastiksteuer dürfte 2027 wohl doch nicht kommen“. Ergänzender Bericht über den Koalitionsstreit; Aussagen aus Koalitionskreisen sind keine amtliche Entscheidung. Originalbericht.
  • Bundesfinanzministerium, 30. September 2026: Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen. Primärquelle zum Reformansatz und damaligen Verfahrensstand; die Mitteilung war über die Suchausgabe verfügbar, der direkte Abruf schlug fehl. Ministeriumsmitteilung.
  • Deutscher Bundestag, 8. Oktober 2026: Bericht zur ersten Beratung der Einkommensteuerreform. Primärquelle zu Steuersätzen, Entlastungen und parlamentarischer Kritik. Debattenbericht.

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