Verfassungsschutz will AfD neu einstufen

Verfassungsschutz prüft neue Einstufung der AfD aufgrund aktueller Gutachten
Verfassungsschutz: Neues Gutachten zur AfD-Radikalität in Arbeit – Urteil steht fest, aber Veröffentlichung verzögert sich
Berlin. Gemäß einer aktuellen Recherche der „Süddeutschen Zeitung“ plant das Bundesamt für Verfassungsschutz, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen, basierend auf internen Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes. Bisher wurde die AfD lediglich als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft, aber ein spezielles Team innerhalb des Bundesamts arbeitet bereits seit Monaten an einem neuen Gutachten. Allerdings möchten die Beamten aus Rücksicht auf die bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster im März noch etwas abwarten.
Das bisher gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt aus dem Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 wird in internen E-Mails des Bundesamts über ein „AfD-Folgegutachten 2023“ gesprochen. Im vergangenen April gab es einen ersten Entwurf einer Gliederung, der neben der bekannten Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auch ein neues Thema ansprach: das Verhältnis zu Russland.
Ursprünglich sollte das neue Gutachten bereits im Dezember 2023 fertiggestellt sein. Doch offensichtlich hat die Justiz diesen Zeitplan verzögert, da das Oberverwaltungsgericht Münster seine Verhandlung immer wieder verschoben hat und nun für März angesetzt hat. Interne Mails des Verfassungsschutzes deuten darauf hin, dass die zu erwartenden Erwägungen des Gerichts im neuen Gutachten berücksichtigt werden sollen, um flexibel auf mögliche neue Fragen reagieren zu können.
Es scheint wenig Diskussion über den Inhalt zu geben. Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz erhielten die Antwort, dass es nicht viele Neuigkeiten brauche, um eine Verdichtung der bisherigen Verdachtsmomente für Rechtsextremismus bei der AfD zu erreichen. Bereits die Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Bestrebungen würde ausreichen, um auf eine rechtsextreme Gesinnung hinzuweisen.
Nach einer Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ äußerte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz grundsätzlich nicht zu behördeninternen Arbeitsabläufen. In der Vergangenheit hat das Bundesamt jedoch immer dann umfangreiche neue Gutachten zur AfD oder einer ihrer Gliederungen vorgelegt, wenn eine Veränderung in der Einstufung bekannt gegeben wurde. Dies geschah beispielsweise 2019 mit der Erstklassifizierung der AfD als „Prüffall“ für Rechtsextremismus und 2020 mit der Hochstufung des rechten Flügels zur „gesichert extremistischen Bestrebung“.