Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab

Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab
Deutschlands Apotheker lehnen Apothekenreformgesetz ab: Gefährdung der Arzneimittelversorgung

Apotheker in Deutschland lehnen Apothekenreformgesetz ab: Arzneimittelversorgung in Gefahr

Berlin. Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker haben das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Apothekenreformgesetz scharf kritisiert. In einer veröffentlichten Stellungnahme der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wird argumentiert, dass die Reformen die Arzneimittelversorgung in Deutschland irreparabel schädigen könnten, anstatt sie für die Zukunft zu stabilisieren. Diese kontroversen Änderungen bedrohen nicht nur zehntausende Arbeitsplätze, sondern auch die Qualität und Sicherheit der Arzneimitteltherapie.

Kritikpunkte der ABDA

Die ABDA führt in ihrer Stellungnahme mehrere gravierende Kritikpunkte gegen den Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes auf:

  1. Verzicht auf Apothekerinnen und Apotheker: Der Gesetzentwurf sieht vor, auf die Anwesenheit von Apothekern in Apotheken zu verzichten. Dies gefährdet die fachliche Beratung und die Patientensicherheit.
  2. Einschränkungen bei Ausstattung und Öffnungszeiten: Vorgeschlagene Kürzungen bei der Ausstattung und den Öffnungszeiten der Apotheken könnten die Versorgungssicherheit massiv beeinträchtigen.
  3. Gefährdung von Arbeitsplätzen: Zehntausende Arbeitsplätze in Apotheken sind durch die geplanten Reformen bedroht.
  4. Einschränkung von spezialisierten Leistungen: Leistungen wie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen, Rezepturen und Impfungen, die nur von Apothekern erbracht werden dürfen, sind durch die Reformen gefährdet.

Zitat aus der ABDA-Stellungnahme

In der Stellungnahme der ABDA heißt es:

„Ausgehend von der Prämisse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das für seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert ist, werden auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von Arbeitserträgen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizuführen.“

Die ABDA warnt weiter davor, dass durch die Zulassung von Apotheken ohne vor Ort anwesende Apotheker der Begriff der Apotheke seines Wesenskerns beraubt werde. Diese Änderungen könnten letztlich zur Abschaffung der Apothekenpflicht und zur Zulassung des Fremdbesitzes führen.

Auswirkungen auf das Apothekenwesen

Die geplanten Reformen könnten dazu führen, dass die Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf zur Fiktion wird. Der Vorschlag, bis zu zwei Zweigapotheken zusätzlich zu den heute maximal vier Betriebsstätten zu betreiben und dabei große Entfernungen zwischen den Betriebsstätten zuzulassen, wird kritisiert. Eine minimale Anwesenheitspflicht in den Betriebsstätten untergräbt die eigenverantwortliche Leitung durch Apotheker.

ABDA bei Anhörung im Bundesgesundheitsministerium

Am 25. Juni 2024 wird die ABDA ihre Positionen in einer Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes im Bundesgesundheitsministerium mündlich erläutern. Weitere politische Maßnahmen werden derzeit gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und der gesamten Apothekerschaft diskutiert und entschieden.

Fazit

Die ABDA warnt eindringlich vor den weitreichenden negativen Auswirkungen des Apothekenreformgesetzes. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese Kritik reagieren wird und ob Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden, um die Versorgungssicherheit und die Qualität der Arzneimitteltherapie in Deutschland zu gewährleisten.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der ABDA.

 

PSM.Media- Nachrichtenagentur mit ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, Foto: Systembild: Deutschlands Apotheker lehnen Apothekenreformgesetz ab © IStock