Köln plant Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

Köln plant Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
Köln plant ein Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche © IStock

Köln will Lachgas-Verkauf an Jugendliche verbieten – Schutz vor gefährlichem Partykonsum

Die Stadt Köln prüft derzeit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche, um den Missbrauch der Substanz als Party-Droge einzudämmen. Behördensprecherin Jutta Doppke-Metz bestätigte gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Regelung aktuell untersucht werden. Sollte das Verbot in Kraft treten, wäre die Weitergabe von Distickstoffmonoxid an Minderjährige in Köln künftig untersagt.

Warum kommt das Verkaufsverbot für Lachgas jetzt?

Bereits im vergangenen Jahr wurde ein solches Lachgas-Verbot in Köln diskutiert, jedoch aufgrund einer geplanten bundesweiten Regelung zunächst nicht weiterverfolgt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ein bundeseinheitliches Verkaufsverbot angekündigt, das aber durch die Auflösung des Bundestages nicht umgesetzt wurde. Dadurch sieht sich die Stadt nun gezwungen, auf kommunaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen.

„Nach Auflösung des Bundestages ist eine zeitnahe bundes- oder landesrechtliche Regelung nicht in Sicht, so dass die Stadt Köln die Prüfung eines örtlichen Abgabeverbots an Minderjährige wieder aufnimmt.“ – Stadtsprecherin Jutta Doppke-Metz

Hamburg und Osnabrück als Vorreiter – Strafen bis zu 5000 Euro

Andere Städte sind bereits einen Schritt weiter: Seit dem 1. Januar 2025 ist der Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Hamburg und Osnabrück verboten. Ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Auch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüft ein Verkaufsverbot für Lachgas an Jugendliche auf Landesebene. Grundsätzlich dürfen jedoch einzelne Kommunen eigenständig Verbote erlassen, sofern eine abstrakte Gefahr erkannt wird.

Warum ist Lachgas als Party-Droge so gefährlich?

Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid, wird zunehmend als Rauschmittel auf Partys missbraucht. Besonders in Städten steigt der Konsum – mit erheblichen gesundheitlichen Risiken:

  • Sauerstoffmangel durch wiederholtes Einatmen
  • Nervenschäden und Langzeitschäden durch regelmäßigen Konsum
  • Psychische Abhängigkeit, insbesondere bei Jugendlichen

Neben den gesundheitlichen Gefahren entstehen auch Probleme für die öffentliche Sicherheit und Sauberkeit. Stadtsprecher Robert Baumanns berichtet von einem Anstieg leerer Gaskartuschen auf Straßen und Plätzen, die zur Vermüllung und Unfallgefahr beitragen.

„Der Konsum von Lachgas als Rauschmittel hat zugenommen. Neben den gesundheitlichen Gefahren werden auch die Hinterlassenschaften zu einem größer werdenden Problem für die Sicherheit und Sauberkeit in Köln.“ – Stadtsprecher Robert Baumanns

Fazit: Köln könnte Vorreiter für NRW werden

Während andere Städte bereits klare Regelungen zum Lachgas-Verkauf erlassen haben, könnte Köln mit einem lokalen Verkaufsverbot ein Vorbild für weitere NRW-Kommunen werden. Das Verbot von Lachgas an Minderjährige könnte nicht nur die öffentliche Ordnung verbessern, sondern auch den Gesundheitsschutz stärken.

Ob und wann die Stadt das Lachgas-Verbot offiziell beschließt, bleibt abzuwarten – doch die Entwicklungen in Hamburg und Osnabrück zeigen, dass solche Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.

Verwendete Quellen
  • Kölner Stadt-Anzeiger