Rentenänderungen im September: Das ändert sich

Rentenänderungen im September: Das ändert sich
Ab September gibt’s mehr Geld für Millionen Rentner © Presse.Online

Rente im September 2025: Diese Änderungen müssen Rentner jetzt kennen

Ab September 2025 greifen erneut Änderungen bei der Rente in Deutschland. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: mehr Geld, aber auch wichtige Fristen, die nicht verpasst werden dürfen.

Rentenerhöhung: Plus 3,74 Prozent kommt vollständig an

Seit Juli 2025 gilt eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent. Doch durch die Nachzahlungen bei den Pflegebeiträgen kam der Zuwachs bislang nicht bei allen vollständig an. Ab September entfällt der rückwirkende Nachschlag, sodass die Erhöhung nun ungekürzt wirksam wird.

Beispiel: Wer bislang 1.500 Euro brutto Rente erhielt, bekommt nun rund 1.556 Euro. Der aktuelle Rentenwert liegt bundesweit bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt.

Pflegebeiträge stabilisiert

Zum Jahresbeginn 2025 war der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent für Eltern und auf 4,0 Prozent für Kinderlose gestiegen. Die Nachzahlungen für Januar bis Juni wurden bereits in den Sommermonaten erhoben. Ab September laufen die Abzüge regulär mit der monatlichen Rentenzahlung.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner

Ein besonderer Zuschlag betrifft Menschen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben. Sie erhalten bis zu 7,5 Prozent zusätzlich aktuell noch separat ausgezahlt, meist zwischen dem 10. und 20. September. Ab Dezember wird dieser Zuschlag automatisch in die monatliche Rente integriert.

Steuererklärung: Frist für 2024 beachten

Pflichtveranlagte Rentner mussten ihre Steuererklärung für 2024 bis zum 31. Juli abgeben. Wer das versäumt hat, sollte im September dringend nachreichen, um Schätzungen und Zuschläge zu vermeiden.

Krankenversicherung: Wechsel-Frist läuft aus

Privat krankenversicherte Rentner haben bis zum 30. September Zeit, ihre Versicherung zum Jahresbeginn 2026 zu wechseln. Maßgeblich sind jedoch die individuellen Vertragsbedingungen, nicht alle Verträge richten sich nach dem Kalenderjahr. Ein unüberlegter Wechsel kann Nachteile bringen.

Neue Renteneintritte ab September

Ab September 2025 können mehrere Jahrgänge in Rente gehen:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Jahrgang August 1962 – mit 63 Jahren und mindestens 35 Versicherungsjahren, Abschlag 13,2 %.

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Jahrgang Oktober 1963 – mit 61 Jahren und 10 Monaten, mindestens 35 Versicherungsjahre plus anerkannte Schwerbehinderung ab 50 %, Abschlag 10,8 %.

  • Besonders langjährig Versicherte: Jahrgang Februar 1961 – mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei, frühester Eintritt mit 64 Jahren und 6 Monaten.

  • Regelaltersrente: Jahrgang Juni 1959 – mit 66 Jahren und 2 Monaten, Voraussetzung: mindestens fünf Versicherungsjahre.

Auszahlungstermine: Wann die September-Rente kommt

Die Deutsche Rentenversicherung überweist Renten am letzten Bankarbeitstag des Monats. Im September 2025 fällt dieser auf Dienstag, den 30. September. Wer vor April 2004 in Rente ging, erhält an diesem Tag bereits die Rente für Oktober, alle anderen die Zahlung für September.

Fazit

Auch wenn es sich nicht um „monumentale“ Neuerungen handelt, sind die Änderungen im September für viele Rentner spürbar. Wichtig ist, Fristen einzuhalten und Abrechnungen genau zu prüfen.

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Quellen

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