Trump-Zölle treffen auch die EU

Trump-Zölle treffen auch die EU
Neue US-Zölle betreffen Importe aus 60 Handelspartnern. Auch Waren aus der Europäischen Union können zusätzlich belastet werden. © Presse.Online

USA verhängen neue Zölle gegen 60 Handelspartner

Die USA verhängen neue Zölle auf Waren aus 60 Handelspartnern. Auch Produkte aus Deutschland und anderen EU-Staaten können von den zusätzlichen Abgaben betroffen sein.

Die Maßnahme folgt unmittelbar auf das Auslaufen eines vorübergehenden globalen US-Importaufschlags. Sie stützt sich jedoch auf eine andere Rechtsgrundlage und enthält zahlreiche produktspezifische Ausnahmen.

Was passiert ist

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat am 23. Juli 2026 zusätzliche Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angeordnet. Die Abgaben treten am Freitag, dem 24. Juli, um Mitternacht an der amerikanischen Ostküste in Kraft. In Deutschland entspricht das 06.01 Uhr.

Nach Angaben der US-Handelsvertretung USTR gelten für Handelspartner mit einem Verbot von Importen aus Zwangsarbeit oder entsprechenden politischen Zusagen grundsätzlich zehn Prozent. Dazu zählen unter anderem Kanada, Mexiko, Indien, Indonesien und das Vereinigte Königreich.

Für die übrigen untersuchten Volkswirtschaften ist grundsätzlich ein Satz von 12,5 Prozent vorgesehen. Bei bestimmten Produkten aus der Europäischen Union, Japan, Südkorea, Taiwan und der Schweiz soll der Zoll zehn oder 12,5 Prozent betragen, wobei der bereits geltende reguläre US-Zoll angerechnet wird.

Washington begründet den Schritt mit dem Umgang der Handelspartner mit Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt worden sein könnten. Die US-Regierung wirft den betroffenen Staaten und Wirtschaftsräumen vor, entsprechende Produkte nicht konsequent genug von ihren Märkten fernzuhalten.

Die Untersuchungen waren am 12. März 2026 eingeleitet worden. Nach Anhörungen, Regierungskonsultationen und mehr als 2.000 Stellungnahmen erklärte USTR die untersuchten Handelspraktiken für unangemessen und belastend für den US-Handel.

Warum das relevant ist

Die Entscheidung betrifft die wichtigsten Handelspartner der Vereinigten Staaten. Nach Angaben von USTR entfallen 99,4 Prozent aller US-Importe auf die 60 erfassten Volkswirtschaften. Damit reicht die Maßnahme deutlich über einzelne Branchen oder Länder hinaus.

Für deutsche Unternehmen ist entscheidend, dass die Europäische Union als eigener Wirtschaftsraum in das Verfahren einbezogen wurde. Unternehmen, die Waren in die USA exportieren, müssen daher prüfen, ob ihre Produkte unter die neuen Zölle oder unter eine Ausnahme fallen.

Zölle werden zunächst von den Importeuren in den Vereinigten Staaten entrichtet. Sie können jedoch zu höheren Preisen, geringeren Bestellungen oder neu verhandelten Lieferverträgen führen. Für deutsche Hersteller entsteht damit ein zusätzliches Kalkulations- und Absatzrisiko.

Politisch brisant ist auch die rechtliche Konstruktion. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte am 20. Februar 2026 entschieden, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zur Verhängung von Zöllen ermächtigt. Das Gericht stellte klar, dass die frühere Rechtsgrundlage die weitreichenden Importabgaben nicht trug.

Unmittelbar danach hatte Präsident Donald Trump einen vorübergehenden globalen Importaufschlag von zehn Prozent auf Section 122 des Handelsgesetzes von 1974 gestützt. Diese Regelung erlaubt einen Zuschlag von maximal 15 Prozent für höchstens 150 Tage. Eine Verlängerung wäre nur durch ein Gesetz des Kongresses möglich gewesen. Der Aufschlag lief am 24. Juli aus.

Die neuen Zölle basieren nun auf Section 301 desselben Gesetzes. Diese Vorschrift erlaubt Handelsmaßnahmen gegen aus US-Sicht ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende Praktiken, die den amerikanischen Handel belasten.

Was daraus folgt

Für deutsche Exporteure entsteht zunächst zusätzlicher Prüfbedarf. Entscheidend sind die Zolltarifnummer, der Ursprung der Ware und die Frage, ob das Produkt in einer der veröffentlichten Ausnahmelisten enthalten ist.

USTR nimmt unter anderem Waren aus, die bereits Sonderzöllen nach Section 232 unterliegen. Dazu können bestimmte Stahl-, Aluminium-, Automobil- oder andere strategische Produkte gehören. Ebenfalls ausgenommen werden können Rohstoffe, nicht ausreichend in den USA verfügbare Erzeugnisse und Waren, deren Belastung größere wirtschaftliche Störungen verursachen könnte.

Damit lässt sich aus dem allgemeinen Zollsatz noch nicht ablesen, wie stark einzelne deutsche Branchen betroffen sein werden. Die tatsächliche Belastung hängt von den konkreten Produktlisten und den bereits geltenden US-Zöllen ab.

Hinzu kommt das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten aus dem Sommer 2025. Darin hatten beide Seiten für die meisten EU-Waren einen kombinierten US-Zollsatz von 15 Prozent vereinbart. Der Satz sollte den regulären Meistbegünstigungszoll und zusätzliche US-Abgaben einschließen.

Ob die neuen Section-301-Zölle innerhalb dieser Obergrenze verrechnet werden oder einzelne Waren zusätzlich belasten, ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Formulierung von USTR, wonach der reguläre Zoll angerechnet wird, deutet auf eine produktspezifische Berechnung hin. Eine umfassende offizielle Einordnung für alle EU-Waren lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch nicht vor.

Was noch offen ist

Die wichtigste offene Frage betrifft die Produktlisten. USTR hat zwar Kategorien von Ausnahmen genannt. Für Unternehmen ist jedoch allein die konkrete Zuordnung anhand der amerikanischen Zolltarifnummern entscheidend.

Unklar bleibt außerdem, wie die Europäische Kommission die Maßnahme bewertet. Das EU-US-Rahmenabkommen sieht für die meisten europäischen Ausfuhren eine Zollobergrenze von 15 Prozent vor. Sollte Washington diese Grenze überschreiten, könnte ein neuer transatlantischer Handelskonflikt entstehen.

Offen ist ebenfalls, ob einzelne Handelspartner die US-Entscheidung juristisch anfechten. Section 301 bietet der Regierung mehr handelspolitische Befugnisse als das vom Supreme Court verworfene Notstandsgesetz. Dennoch können die Begründung, das Verfahren und die konkrete Ausgestaltung Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen werden.

Nicht abschließend absehbar sind zudem die wirtschaftlichen Folgen. Sie hängen davon ab, wie viele Waren tatsächlich erfasst werden, ob Importeure Kosten weitergeben und ob amerikanische Abnehmer ihre Lieferketten verändern.

Fazit und Ausblick

Die US-Regierung ersetzt den ausgelaufenen globalen Importaufschlag durch eine neue, handelspolitisch begründete Zollmaßnahme. Formal geht es um den Kampf gegen Produkte aus Zwangsarbeit. Wirtschaftlich entsteht jedoch erneut ein weitreichendes Instrument, das nahezu den gesamten US-Außenhandel berührt.

Für Deutschland bedeutet das noch keinen pauschalen zusätzlichen Zoll auf sämtliche Exporte. Betroffen sein können aber konkrete Produktgruppen. Entscheidend werden nun die Ausnahmelisten, die Berechnung der tatsächlichen Zollsätze und die Reaktion der Europäischen Union sein.

Faktenüberblick

Thema: Neue US-Zölle gegen 60 Handelspartner
Ereignis / Entscheidung: Zusätzliche Einfuhrzölle wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Produkte aus Zwangsarbeit
Datum / Zeitraum: Beschluss vom 23. Juli 2026, Inkrafttreten am 24. Juli 2026
Ort / Region: Vereinigte Staaten, weltweite Handelspartner
Zentrale Akteure: US-Präsident Donald Trump, US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer, USTR, Europäische Union
Betroffene: Exporteure aus 60 Handelspartnern, darunter Unternehmen aus Deutschland
Wichtigste Folge: Zusätzliche US-Zölle von zehn oder 12,5 Prozent auf viele nicht ausgenommene Waren
Stand der Informationen: Zölle beschlossen; genaue Belastung einzelner EU-Produkte muss anhand der Produktlisten geprüft werden

Konkrete Folgen auf einen Blick

  • Deutsche Exporteure: müssen Zolltarifnummern und Ausnahmen für ihre Produkte prüfen.
  • US-Importeure: tragen die Abgabe zunächst bei der Einfuhr und könnten Preise oder Verträge anpassen.
  • Unternehmen mit US-Geschäft: müssen mit zusätzlichen Kosten und verzögerten Bestellungen rechnen.
  • Verbraucher in den USA: könnten bei betroffenen Waren höhere Preise zahlen.
  • EU-Handelspolitik: muss klären, ob die vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent eingehalten wird.

Offene Punkte im Überblick

  • Noch offen ist, welche deutschen Produkte tatsächlich zusätzlich belastet werden.
  • Unklar bleibt bislang, wie die neuen Zölle mit dem EU-US-Handelsrahmen verrechnet werden.
  • Eine offizielle umfassende Bewertung der Europäischen Kommission steht noch aus.
  • Nicht absehbar ist, ob betroffene Staaten oder Unternehmen rechtlich gegen die Maßnahme vorgehen.
  • Weitere Angaben zu möglichen europäischen Gegenmaßnahmen liegen bislang nicht vor.

🔔 Unabhängiger Journalismus lebt von Reichweite.
Folgen Sie auf
X, Linkedin oder Instagram und bleiben Sie informiert.

FAQ

Was hat die US-Regierung beschlossen?

Die USA erheben auf viele Importe aus 60 Handelspartnern zusätzliche Zölle von zehn oder 12,5 Prozent. Es gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen.

Ist Deutschland direkt betroffen?

Deutschland ist als Mitglied der Europäischen Union betroffen. Ob ein konkretes deutsches Produkt belastet wird, hängt von seiner Zolltarifnummer und den US-Ausnahmeregeln ab.

Wann treten die neuen Trump-Zölle in Kraft?

Die Zölle treten am 24. Juli 2026 um 00.01 Uhr an der US-Ostküste in Kraft. Das entspricht 06.01 Uhr deutscher Zeit.

Warum begründen die USA die Zölle mit Zwangsarbeit?

Washington wirft den betroffenen Handelspartnern vor, Importe von Produkten aus Zwangsarbeit nicht ausreichend zu verbieten oder entsprechende Verbote nicht wirksam durchzusetzen.

Was ist Section 301?

Section 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 erlaubt Handelsmaßnahmen gegen aus Sicht der USA ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende Praktiken, die den amerikanischen Handel belasten.

Gelten für EU-Waren nun mehr als 15 Prozent Zoll?

Das ist nicht pauschal geklärt. Das EU-US-Handelsabkommen sieht für die meisten EU-Waren eine kombinierte Obergrenze von 15 Prozent vor. Wie die neuen Zölle darauf angerechnet werden, hängt von den jeweiligen Produkten ab.

Quellen

  • Office of the United States Trade Representative: „USTR Takes Action in Forced Labor Section 301 Investigations“, 23. Juli 2026.
  • Office of the United States Trade Representative: Fact Sheet zur Section-301-Maßnahme gegen 60 Volkswirtschaften, Juli 2026.
  • Supreme Court of the United States: Learning Resources, Inc. v. Trump, Entscheidung vom 20. Februar 2026.
  • Weißes Haus: Anordnung zum vorübergehenden Importaufschlag nach Section 122 vom 20. Februar 2026.
  • Europäische Kommission: Gemeinsame Erklärung zum EU-US-Handelsrahmen vom 21. August 2025.
  • ABC News: Bericht zum Inkrafttreten und Auslaufen des vorübergehenden globalen Zollaufschlags, 23. Juli 2026.

Belastbare direkte Zitate liegen in der Mitteilung von USTR vor. Für die europäische Bewertung der neuen Maßnahme lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine umfassende offizielle Stellungnahme vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert