Sachsen-Anhalt will den MPK-Vorsitz abgeben

Sachsen-Anhalt will den MPK-Vorsitz abgeben
Sven Schulze will den MPK-Vorsitz Sachsen-Anhalts abgeben. Grund sind die schwierige Regierungsbildung und organisatorische Risiken nach der Wahl. © CDU/Rayk Weber

Schulze will auf MPK-Vorsitz für Sachsen-Anhalt verzichten

Sachsen-Anhalts amtierender Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) will angesichts der unklaren Regierungsbildung nach der Landtagswahl auf den turnusgemäßen Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz verzichten. In einem Schreiben an den derzeitigen MPK-Vorsitzenden Gordon Schnieder (CDU) aus Rheinland-Pfalz bittet Schulze die anderen Länder um eine Entscheidung über das weitere Verfahren.

Sachsen-Anhalt sollte den Vorsitz am 1. Oktober 2026 für ein Jahr übernehmen. Der neu gewählte Landtag konstituiert sich jedoch erst am 6. Oktober. Wann eine neue Landesregierung gebildet und wer sie führen wird, ist bislang offen.

Schulze sieht Vorbereitung der Jahres-MPK gefährdet

Schulze verweist in seinem Schreiben auf den Ausgang der Landtagswahl, die neue Sitzverteilung und die anschließende Regierungsbildung. Unter diesen Voraussetzungen erscheine die Übernahme der Verantwortung für den MPK-Vorsitz zum 1. Oktober „nicht mehr sachgerecht“.

Eine „einwandfreie technische und inhaltliche Vorbereitung und Durchführung der Jahres-MPK“ sei unter den aktuellen Bedingungen nicht gewährleistet, heißt es weiter. Das Schreiben liegt mehreren Medien vor. Die rheinland-pfälzische Landesregierung bestätigte dessen Eingang und erklärte, das Anliegen werde im Kreis der Länder besprochen.

Der MPK-Vorsitz ist mit erheblicher organisatorischer Verantwortung verbunden. Das jeweilige Vorsitzland bereitet die Beratungen vor, koordiniert die Interessen der Länder, organisiert die Konferenzen und stimmt die Themen anschließend mit dem Bund ab. Der Vorsitz wechselt nach einer festen Reihenfolge jährlich zum 1. Oktober. Für 2026/2027 ist bislang Sachsen-Anhalt vorgesehen. Das geht auch aus der offiziellen Übersicht der MPK-Vorsitzländer hervor.

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sollen Verfahren abstimmen

Schulze bittet Rheinland-Pfalz, gemeinsam mit dem Co-Vorsitzland Niedersachsen einen Vorschlag für das weitere Verfahren vorzubereiten. Dieser soll möglichst in die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien, kurz CdSK, eingebracht werden.

Damit ist der Verzicht noch nicht beschlossen. Schulze hat einen politischen und organisatorischen Vorschlag unterbreitet; über die Abweichung von der vorgesehenen Länderreihenfolge müssen sich die Bundesländer verständigen.

Nach Angaben des Landes Niedersachsen benötigt ein regulärer MPK-Beschluss grundsätzlich die Zustimmung von mindestens 13 der 16 Länder. Für Entscheidungen über die Geschäftsordnung, haushaltswirksame Angelegenheiten und gemeinsame Einrichtungen gilt weiterhin Einstimmigkeit. Welches konkrete Verfahren für die Neuordnung des Vorsitzes angewendet wird, war zunächst nicht öffentlich mitgeteilt worden.

Wahlergebnis erschwert die Regierungsbildung

Aus der Landtagswahl vom 6. September ging die AfD als stärkste Kraft hervor, verfehlte aber die absolute Mehrheit. Die CDU erlitt deutliche Verluste. Weil andere Parteien eine Zusammenarbeit mit der AfD bislang ablehnen, sind die Mehrheitsverhältnisse und die Bildung einer neuen Regierung schwierig.

Diese Lage fällt unmittelbar in den geplanten Übergang des MPK-Vorsitzes. Der Landtag kommt erst fünf Tage nach dem vorgesehenen Beginn des Vorsitzjahres zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Zu diesem Zeitpunkt muss noch keine neue Landesregierung gewählt sein.

Bis zur Bildung einer Nachfolgeregierung bleibt die amtierende Landesregierung grundsätzlich geschäftsführend im Amt. Der MPK-Vorsitz wäre damit formal nicht führungslos. Schulzes Argument richtet sich vielmehr auf die politische Kontinuität und die praktische Vorbereitung eines gesamten Vorsitzjahres.

Vorsitzland koordiniert gemeinsame Positionen der Länder

In der Ministerpräsidentenkonferenz stimmen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Bundesländer ihre Positionen zu länderübergreifenden Themen ab. Dazu gehören unter anderem Finanz-, Energie-, Medien-, Migrations- und Bildungspolitik sowie die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung.

Das Vorsitzland besitzt dabei keine Richtlinienkompetenz gegenüber den anderen Ländern. Es bestimmt jedoch den organisatorischen Rahmen, koordiniert Themen und vermittelt bei unterschiedlichen Positionen. Der Verzicht Sachsen-Anhalts würde deshalb nicht die Stimme des Landes in der MPK beseitigen, wohl aber seine besondere Rolle als Gastgeber und Koordinator des Vorsitzjahres.

Offene Fragen

  • Welches Bundesland übernimmt den Vorsitz, falls Sachsen-Anhalt darauf verzichtet?
  • Wird der Vorsitz von Rheinland-Pfalz verlängert oder die festgelegte Reihenfolge verändert?
  • Welche Mehrheit ist für die konkrete Verfahrensentscheidung erforderlich?
  • Wann entscheiden die 16 Länder über Schulzes Vorschlag?

Der nächste Schritt liegt zunächst bei Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Sie sollen den Vorschlag mit den übrigen Ländern abstimmen und ein Verfahren für den ab 1. Oktober vorgesehenen Vorsitz entwickeln.

Quellen und Transparenz

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