IndiGo: Rauch an Bord, Landung in Hyderabad
Rauch an Bord: IndiGo-Jet muss nach Hyderabad ausweichen
Ein Airbus A321 der indischen Fluggesellschaft IndiGo ist am Sonntag, 11. Oktober, wegen Rauchentwicklung in der Kabine nach Hyderabad umgeleitet worden. Flug 6E 6115 war von Delhi nach Chennai unterwegs. Nach Angaben der Airline ging der Rauch von einem elektronischen Gerät eines Passagiers aus. Die Besatzung brachte die Situation unter Kontrolle; das Flugzeug landete sicher am Rajiv Gandhi International Airport.
Berichte nennen eine brennende Powerbank im Gepäckfach
Die Zeitung The New Indian Express berichtet, eine Powerbank habe in einem Gepäckfach über den Sitzen Feuer gefangen. Auf verbreiteten Videoaufnahmen seien Flammen und Passagiere zu sehen, die versuchten, den Brand einzudämmen. Nach dem Bericht wurde niemand verletzt.
IndiGo bezeichnete den Auslöser in der von der Zeitung wiedergegebenen Stellungnahme lediglich als persönliches elektronisches Gerät. Eine Powerbank als Brandquelle wurde darin nicht ausdrücklich bestätigt. Die Airline erklärte, für die Weiterreise nach Chennai ein Ersatzflugzeug organisiert zu haben.
Damit ist die Umleitung wegen Rauchentwicklung durch die Unternehmensdarstellung belegt. Welches Gerät genau betroffen war und weshalb es zu rauchen begann, lässt sich aus dieser Stellungnahme nicht abschließend klären.
IndiGo untersagt die Nutzung von Powerbanks während des Fluges
Für Powerbanks und lose Lithium-Akkus nennt IndiGo auf seiner offiziellen Gepäckseite klare Vorgaben: Sie dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden und müssen in Reichweite bleiben. Während des Fluges dürfen sie weder benutzt noch geladen werden. Auch das Aufladen anderer Geräte mit einer Powerbank ist damit untersagt.
Die Erlaubnis, einen Zusatzakku mitzunehmen, umfasst also keine Erlaubnis, ihn während der Reise einzusetzen. Ob beim betroffenen Flug ein Gerät geladen wurde oder ein Verstoß gegen die Gepäckvorgaben vorlag, ist anhand der ausgewerteten Angaben nicht feststellbar.
Warum Lithium-Akkus zum Brandrisiko werden können
Die US-Luftfahrtbehörde FAA beschreibt bei Lithium-Ionen-Akkus das Risiko eines sogenannten thermischen Durchgehens: Ein Akku kann überhitzen und eine sich selbst verstärkende Reaktion entwickeln. Als mögliche Auslöser nennt die Behörde unter anderem Beschädigungen, Überladung und Herstellungsfehler. Daraus lässt sich keine Ursache für den IndiGo-Vorfall ableiten.
Für Fluggäste gibt die FAA einen konkreten Hinweis: Wird ein Akku ungewöhnlich heiß, bläht er sich auf, raucht oder brennt, sollte sofort die Besatzung informiert werden. Flugbegleiter sind für den Umgang mit solchen Bränden geschult.
Die Behörde weist zudem darauf hin, dass Powerbanks aus einem Handgepäckstück herausgenommen werden müssen, wenn dieses am Gate nachträglich als Aufgabegepäck transportiert wird. Reisende sollten vor dem Abflug die Vorgaben ihrer jeweiligen Airline prüfen, da strengere Beschränkungen möglich sind.
Für Flug 6E 6115 bleibt die genaue Ursache der Rauchentwicklung offen. Die vorliegenden Berichte ersetzen keinen technischen Untersuchungsbefund.
Quellen und Transparenz
- IndiGo: Cabin Baggage, offizielle Vorgaben zur Mitnahme und Nutzung von Powerbanks, abgerufen am 12. Oktober 2026.
- FAA: PackSafe Lithium Batteries, behördliche Sicherheitsinformationen, aktualisiert am 11. August 2026.
- The New Indian Express: Bericht zum Zwischenfall auf Flug 6E 6115, 11. Oktober 2026, einschließlich einer wiedergegebenen IndiGo-Stellungnahme.
- Transparenz: Die Stellungnahme zum Vorfall liegt über die Medienberichterstattung vor. Die bereitgestellte BILD-Seite konnte nicht vollständig abgerufen werden. Eine technische Bestätigung der Brandursache liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.
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