Schulzes CDU zerstritten: Wer verhindert Siegmund?

Schulzes CDU zerstritten: Wer verhindert Siegmund?
Min.Präs. Sven Schulze © Rayk Weber/CDU

Schwere Vorwürfe gegen Schulze: CDU-Krise vor Siegmund-Wahl

Sven Schulzes Kurs vor der Siegmund-Wahl stößt auf offenen Widerstand. Heuer will im Plenum bleiben, Tullner hat einen Austritt erwogen. Neue, von Schulze bestrittene Vorwürfe treffen eine CDU, deren gemeinsame Linie bereits nicht hielt.

Stand: 28. Oktober 2026

Gegen Sachsen-Anhalts CDU-Fraktionschef und geschäftsführenden Ministerpräsidenten Sven Schulze stehen neue Vorwürfe im Raum: Nach einem NIUS-Bericht sollten Abgeordnete schriftlich versichern, bei der geheimen Landtagspräsidentenwahl nicht für den AfD-Kandidaten Tobias Rausch gestimmt zu haben. Schulze weist die Darstellung gegenüber dem Portal zurück. Der Streit trifft eine Fraktion, in der Abgeordnete bereits öffentlich über einen Austritt nachgedacht haben.

Erklärung mit Mandatsverzicht: Was NIUS berichtet

NIUS beruft sich auf mehrere ungenannte Teilnehmer der Fraktionssitzung vom 13. Oktober. Schulze soll eine als eidesstattlich bezeichnete Erklärung vorgelegt haben, die bei einer Falschangabe einen Mandatsverzicht vorsah. Er und weitere Abgeordnete hätten unterschrieben. Nach Widerspruch sei das Papier zurückgezogen und zerrissen worden; eine Fassung liege dem Portal vor.

Schulzes von NIUS wiedergegebenes Dementi lautet: „Nein. Das stimmt nicht.“ Eine unabhängige Bestätigung des Ablaufs liegt dieser Redaktion nicht vor.

Im Kern steht die Frage, wie eine Fraktionsführung mit einer geheimen Wahl umgeht, deren Ausgang ihr politisch missfällt.

Das Mandat gehört nicht dem Fraktionschef

Die Landesverfassung setzt der Führung einer Fraktion klare Grenzen. Artikel 41 bestimmt, dass Abgeordnete das ganze Volk vertreten, keine Weisungen entgegennehmen müssen und allein ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das gilt auch dann, wenn die Fraktionsführung eine gemeinsame Linie durchsetzen will.

Über das Mandat kann Schulze nicht verfügen. Artikel 44 regelt den Verzicht gegenüber dem Landtagspräsidenten und die Entscheidung über einen Mandatsverlust. Eine fraktionsinterne Erklärung ist kein automatischer Entzug des Sitzes.

In der Debatte wird auch Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs angeführt. Er schützt unter anderem Landtagsabgeordnete davor, rechtswidrig mit Gewalt oder durch die Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Ausübung oder Nichtausübung ihrer Befugnisse gezwungen zu werden. Schon der Versuch ist strafbar; der Grundtatbestand sieht drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.

Ein politischer Konflikt allein erfüllt diesen Tatbestand nicht. Für eine strafrechtliche Bewertung müsste geklärt werden, was konkret verlangt wurde, ob eine entsprechende Drohung vorlag und wie sie auf die Mandatsausübung zielte. Aus dem bislang vorliegenden Bericht lässt sich eine strafbare Nötigung Schulzes nicht als feststehende Tatsache ableiten.

Heuer verweigert den Saalauszug, Tullner erwägt den Austritt

Der offene Widerstand ist dagegen dokumentiert. Der frühere Fraktionschef Guido Heuer kündigte im NIUS-Interview vom 22. Oktober an: „Ich werde den Saal nicht verlassen.“ Über sein persönliches Abstimmungsverhalten will er weder vor noch nach der geheimen Wahl Auskunft geben. Eine Koalition mit der AfD oder deren Tolerierung schließt Heuer in dem Gespräch aus. Seine Weigerung, den Saal zu verlassen, ist somit keine erklärte Unterstützung für Siegmund.

Bereits am 11. Oktober berichtete MDR INVESTIGATIV über mögliche Abspaltungen aus der CDU-Fraktion. Der frühere Bildungsminister Marco Tullner bestätigte öffentlich, über einen Austritt nachzudenken, falls sich die Konflikte nicht besserten. Andere Fraktionsmitglieder äußerten gegenüber dem Sender ähnliche Überlegungen.

Der MDR beschreibt auch die knappe Machtbasis des Fraktionschefs: Schulze setzte sich bei seiner Wahl mit acht zu sieben Stimmen gegen Heuer durch. Ausgerechnet die auf 15 Mitglieder geschrumpfte Fraktion ist damit beinahe hälftig gespalten in die neue Wahlperiode gestartet. Der Führungsstreit bestand schon vor dem jüngsten Bericht.

Schulzes Enthaltungslinie hielt bei der Rausch-Wahl nicht

Bei der Wahl des Landtagspräsidenten am 6. Oktober erhielt Tobias Rausch 48 Ja-Stimmen. AfD und BSW haben zusammen 44 Sitze. Mindestens vier Stimmen kamen folglich aus anderen Fraktionen. Welche Abgeordneten Rausch wählten, ist durch das geheime Ergebnis nicht nachgewiesen.

Politisch belastend für Schulze ist eine andere Zahl: Es gab insgesamt nur fünf Enthaltungen. Nach MDR-Angaben waren 14 CDU-Abgeordnete anwesend, und Schulze hatte zuvor die Enthaltung seiner Fraktion angekündigt. Seine öffentlich vertretene Linie setzte sich also schon rechnerisch nicht durch. Daraus folgt allerdings nicht, dass die übrigen CDU-Abgeordneten mit Ja gestimmt haben; sie könnten auch mit Nein votiert haben.

Für die bevorstehende Ministerpräsidentenwahl setzt Schulze nun auf sichtbare Nichtteilnahme. Im ZDF-Morgenmagazin erklärte er am 14. Oktober, damit die Spekulationen über mögliche CDU-Stimmen für einen AfD-Kandidaten beenden zu wollen. Niemand könne zum Verlassen des Saals gezwungen werden. Zugleich stellte er den Beschluss als Weg dar, der in der Fraktion Zustimmung gefunden habe.

Heuers angekündigter Verbleib im Saal zeigt die Grenze dieser Strategie: Schon die gemeinsame Nichtteilnahme lässt sich nicht geschlossen darstellen.

Der Saalauszug ersetzt keine Regierungsmehrheit

Wie tief die CDU gefallen ist, zeigt das amtliche Wahlergebnis: 17,2 Prozent und 15 Mandate für die Union stehen 43,8 Prozent und 39 Mandaten der AfD gegenüber. Siegmund fehlen in den ersten beiden Wahlgängen drei Stimmen zur absoluten Mehrheit von 42. Diese Hürde bleibt bestehen, wenn CDU-Abgeordnete den Saal verlassen.

In einem möglichen dritten Wahlgang zählt dagegen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Schulze hat dafür ausdrücklich die Rückkehr der CDU ins Plenum angekündigt. Ein Fernbleiben bei sämtlichen Wahlgängen ist also nicht sein erklärter Kurs.

Das eigentliche Regierungsproblem bleibt ungelöst: CDU, SPD und Grüne haben zusammen 31 Mandate, mit der Linken wären es 39. Alle Fraktionen außer der AfD verfügen gemeinsam über 44 Sitze. Eine solche Rechnung ersetzt keine Verständigung auf einen Ministerpräsidenten und dessen Politik.

Die belegte Schwäche von Schulzes Führung liegt damit offen: Die angekündigte Enthaltung bei der Rausch-Wahl hielt nicht, gegen den Saalauszug widerspricht der frühere Fraktionschef öffentlich, und aus den eigenen Reihen wurden Austrittsüberlegungen bekannt. Für die CDU ist die Verhinderung eines AfD-Ministerpräsidenten dadurch noch schwieriger zu organisieren. Schulze muss erklären, wie er eine verlässliche Mehrheit gewinnen will, während ihm bereits die Geschlossenheit seiner eigenen Fraktion fehlt.

Quellen und Transparenz

  • NIUS / Ralf Schuler: Bericht vom 28. Oktober 2026 über die behauptete Erklärung, unter Berufung auf ungenannte Sitzungsteilnehmer und einschließlich Schulzes Dementi. Originalbericht
  • NIUS / Ralf Schuler: Interview mit Guido Heuer, 22. Oktober 2026; unmittelbare Aussagen des Beteiligten. Interview und Begleittext.
  • MDR INVESTIGATIV: „CDU-Fraktion droht möglicherweise Spaltung“, 11. Oktober 2026; Recherchebericht mit unmittelbaren Aussagen Tullners und Angaben weiterer Fraktionsmitglieder. Bericht.
  • ZDFheute / Morgenmagazin: „Schulze: Werden AfD-Ministerpräsidenten nicht mitwählen“, 14. Oktober 2026; unmittelbare Aussagen Schulzes zum Saalauszug und zum dritten Wahlgang. Interviewbericht.
  • Landtag Sachsen-Anhalt: Landesverfassung, Artikel 41, 44 und 65; amtliche Veröffentlichung, Ausgabe Oktober 2025. Verfassung. landtag.sachsen-anhalt.de
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Paragraf 106 Strafgesetzbuch; amtlich bereitgestellter Gesetzestext, abgerufen am 28. Oktober 2026. Gesetzestext. Einzelnorm
  • Bundeswahlleiterin: Ergebnis der Landtagswahl Sachsen-Anhalt vom 6. September 2026; amtliche Ergebnisübersicht. Wahlergebnis.
  • Landtag Sachsen-Anhalt: „Landtag der 9. WP hat sich konstituiert“, 6. Oktober 2026; amtlicher Bericht zur Rausch-Wahl. Wahlergebnis im Parlament

Transparenz: Der strittige Sitzungsablauf wird nach NIUS wiedergegeben. Eine authentifizierte Originalerklärung wurde nicht unabhängig geprüft. Eigene Interviews und eine eigene Anfrage an Schulze wurden nicht durchgeführt. Die Mehrheitsberechnungen beruhen auf amtlichen Mandatszahlen; die Bewertung seiner Führung auf den getrennt belegten Vorgängen.

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