München untersagt Corona-Spaziergänge am Mittwoch

München untersagt per Allgemeinverfügung sogenannte Corona-Spaziergänge für den heutigen Mittwoch
München. Aufgrund zurückliegender Ereignisse und aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr am 12. Januar im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.
Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.
Demonstrationen, die sich gegen die Pandemiebekämpfung richten, können weiterhin nach vorheriger fristgerechter Anmeldung beim Kreisverwaltungsreferat und gemäß der dort erlassenen Auflagen durchgeführt werden, soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Gesetzlich ist grundsätzlich eine Anmeldefrist von 48 Stunden vor beabsichtigtem Beginn einzuhalten, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht einzuberechnen sind. Den behördlichen Auflagen ist strikt Folge zu leisten.
Die Allgemeinverfügung in vollem Wortlaut wird im Internet bekanntgegeben auf www.muenchen.de/amtsblatt
Corona-Spaziergängen am Mittwoch
Die Polizei in München stellt sich auf die unangemeldeten Spaziergänge und Proteste gegen die Corona-Maßnahmen am Mittwoch ein. Wie die dpa berichtet, sollen am Abend rund 1000 Beamte im Einsatz sein.
Auch die Bundespolizei bereitet sich wieder auf Proteste und die Corona-Spaziergänge am Mittwoch vor. Laut Mitteilung werden Beamte vermehrt an Bahnhöfen und Haltepunkten im Umfeld der Demonstrationen im Einsatz sein. Für erforderliche Maßnahmen stehe sie mit dem Polizeipräsidium München, Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen und der Deutschen Bahn in engem Austausch.
Polizeidirektor Michael Rupp weist besonders auf die Corona-Regeln und die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Bahnhöfen und in Zügen hin.
„Eine Demonstration ist kein Spaziergang“: Bayerns Innenminister Herrmann stärkt Kommunen den Rücken
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stärkt den Kommunen den Rücken im Umgang mit den unangemeldeten Spaziergängen gegen die Corona-Politik. „Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als „Spaziergang“ deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch).
Zudem kündigte Hermann ein hartes Vorgehen gegen gewaltsame Proteste gegen die Corona-Maßnahmen an. „Selbstverständlich gehört es zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dass Gegner von Corona-Maßnahmen und Kritiker einer Impfpflicht demonstrieren können“, sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Jedoch gebe es klare Regeln, die für alle zu beachten sind. So würden Gewalttaten mit aller Konsequenz durch die Polizei verfolgt.
Auch als Spaziergänge getarnte Demonstrationen könnten sich nicht dem Versammlungsrecht entziehen. Per Allgemeinverfügung können Kreisverwaltungsbehörden Beschränkungen für konkrete Versammlungen erlassen. Dies betrifft Ort, Zeit oder eine Übergrenze für Teilnehmer. Wenn die Demonstranten an den sogenannten Corona-Spaziergängen dann gegen die Anordnungen verstießen, müssen sie laut Hermann mit empfindlichen Geldstrafe rechnen.
„Klar ist: Wer sich an die infektionsschutzrechtlichen und versammlungsrechtlichen Vorgaben hält, kann uneingeschränkt demonstrieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen“, sagte Herrmann.
Ähnlich hatte sich am Dienstag Bundesinnenministerin Nancy Faeser geäußert. „Es gilt natürlich das Versammlungsrecht. Und ich bin sicher, dass die Sicherheitsbehörden das auch überall umsetzen“, sagte die SPD-Politikerin dem ARD-Hauptstadtstudio. „Und wenn Gewalt passiert, dann wird natürlich durchgegriffen.“ Bedrohungen und Gewalt könnten nicht hingenommen werden.
München Betriebs GmbH & Co. KG/DPA/Hallo München.de/Presse.Online, Foto: Corona-Spaziergänge © IStock