Reform des deutschen Namensrechts

Reform des deutschen Namensrechts
Außerdem stimmte der Bundestag für eine Reform des deutschen Namensrechts

Namensrecht im Wandel: Was bleibt, was sich ändert?

Revolution im Namensrecht: Bundestag beschließt Einführung gemeinsamer Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Berlin. Die Reform des deutschen Namensrechts, die kürzlich vom Bundestag verabschiedet wurde, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer modernen und flexibleren Regelung für Familien in Deutschland. Ehepaare haben nun die Möglichkeit, sich einen gemeinsamen Doppelnamen zuzulegen, der auch für ihre Kinder gültig ist. Diese Neuerung ermöglicht es, den Familiennamen auf eine ganz neue Art und Weise zu gestalten und zu teilen.

In der Praxis wird der gemeinsame Doppelname in der Regel durch einen Bindestrich verbunden sein. Jedoch besteht auch die Option, auf den Bindestrich zu verzichten, wenn dies den Wünschen der Eheleute entspricht. Diese Flexibilität erlaubt es Familien, ihren gemeinsamen Namen ganz nach ihren Vorstellungen zu gestalten und zu führen.

Besonders bemerkenswert ist auch die Regelung im Falle einer Scheidung. Kinder sollen nun die Möglichkeit haben, dem Namen des Elternteils zu folgen, der nach der Scheidung den Ehenamen abgelegt hat. Diese Regelung gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder und berücksichtigt die Lebensrealitäten von Familien nach einer Trennung.

Die Reform des Namensrechts spiegelt somit die veränderten Lebensumstände und Bedürfnisse von Familien wider und trägt dazu bei, eine zeitgemäße und gerechtere Regelung zu etablieren.

Neben der Namensrechtsreform steht auch das Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung. Dieses Gesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen und einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstbestimmung und rechtliche Anerkennung für transidente Menschen darstellen.

Gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz wird es zukünftig möglich sein, den eigenen Geschlechtseintrag beim Standesamt durch eine einfache Erklärung zu ändern. Dieser Prozess erfordert keine psychiatrischen Gutachten mehr oder einen Gerichtsbeschluss, wie es bisher der Fall war. Diese Reform zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und transidente Personen mehr Selbstbestimmung über ihre Geschlechtsidentität zu ermöglichen.

 

PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Revolution im Namensrecht © Alana Jordan