LG Köln: Klage gegen Geistlichen ohne Erfolgsaussichten

Schmerzensgeld bei Missbrauch: LG Köln lässt Opfern keine Chance
Köln. In einem aufsehenerregenden Prozess gegen das Erzbistum Köln befürchtet der Kirchenrechtler Thomas Schüller, dass die Entscheidung des Landgerichts Köln schwerwiegende Folgen für Missbrauchsopfer in Deutschland haben könnte. Die Zivilkammer des Gerichts hat signalisiert, dass die Klage von Melanie F. gegen die Kirche kaum Erfolgsaussichten hat, was bei Experten und Anwälten Besorgnis auslöst.
Der Fall Melanie F.
Melanie F., ein Missbrauchsopfer, klagt gegen das Erzbistum Köln, nachdem sie von einem katholischen Geistlichen missbraucht wurde. Das Landgericht Köln stellte jedoch fest, dass die Taten nicht in Ausübung des öffentlichen Amtes des Priesters, sondern im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit begangen wurden. Diese Einschätzung könnte den Weg für ähnliche Entscheidungen ebnen, die Missbrauchsopfern die zivilrechtliche Chance auf Entschädigung verwehren.
Expertenmeinungen
Thomas Schüller, Kirchenrechtler an der Universität Münster, äußerte scharfe Kritik an der Entscheidung des Gerichts. Er bezeichnete es als „realitätsfern und pervers“, anzunehmen, dass ein Priester seine Opfer im dienstlichen Kontext rekrutieren, aber privat vergewaltigen könne. Schüller befürchtet, dass diese Auffassung das Vertrauen in die zivilrechtliche Gerechtigkeit untergraben könnte.
Stellungnahme des Opferanwalts
Eberhard Luetjohann, der Anwalt von Melanie F., warnt davor, dass die Argumentation des Gerichts der Kirche einen „Freibrief“ verschaffen könnte. Er betont, dass Priester dann tun könnten, was sie wollen, ohne dass die Kirche zur Verantwortung gezogen würde. Luetjohann plant, dem Gericht weitere Beweise und Zeugen vorzulegen, um die Chancen für seine Mandantin zu verbessern. Angesichts der schwierigen Beweislage fordert er eine Umkehr der Beweislast, um die Position der Opfer zu stärken.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte weitreichende Konsequenzen für Missbrauchsopfer in Deutschland haben. Experten und Anwälte sehen darin eine gefährliche Präzedenzfall, der die zivilrechtlichen Chancen für Opfer erheblich beeinträchtigen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte der Opfer zu schützen.
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PSM.Media- Nachrichtenagentur mit Kölnische Rundschau, Foto: Systembild © IStock
Falscher Titel. Die Klage gegen das Erzbistum Köln ist aussichtslos, weil der kath. Geistliche die Tat während seiner Nebentätigkeit begangen hat. Doch eine Klage gegen diesen Geistlichen müsste damit weiterhin möglich sein. Im Artikel weist jedenfalls nichts darauf hin. Der Titel ist irreführend.