AfD reicht Organklage gegen Bundestags-Sondersitzungen ein

AfD klagt gegen Bundestags-Sondersitzungen: Bundesverfassungsgericht gefordert
Die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags sorgen für massiven Widerstand. Die AfD hat eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Einberufung des 20. Bundestages am 13. März 2025 zu stoppen. Die Partei argumentiert, dass eine scheidende Regierung nicht in letzter Minute tiefgreifende Grundgesetzänderungen beschließen dürfe.
Klage gegen Grundgesetzänderungen in der alten Legislaturperiode
Christian Wirth, verfassungsrechtlicher Sprecher der AfD, gab bekannt, dass er eine Eilentscheidung beantragt habe. „Es kann nicht sein, dass die Wahlverlierer SPD, FDP und Grüne ihre Politik zulasten des neugewählten Bundestages noch schnell in Stein meißeln“, so Wirth. Er argumentiert, dass die Einberufung des alten Bundestages für solch weitreichende Beschlüsse zwar formal zulässig sei, dies jedoch die demokratische Legitimität untergrabe.
In der Klageschrift gegen den Bundestag und Präsidentin Bärbel Bas wird die Verletzung von Abgeordnetenrechten angeführt. Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Antrag stattgeben, wären die geplanten Sitzungen unzulässig.
Union und SPD drängen auf Sondervermögen und Schuldenbremse-Reform
Hintergrund der umstrittenen Sondersitzungen ist ein Finanzpaket, auf das sich Union und SPD während ihrer Sondierungsgespräche verständigt haben. Dieses Paket umfasst Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse sowie zur Schaffung eines Sondervermögens. Da für diese Maßnahmen eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, würde die Zustimmung der Grünen eine zentrale Rolle spielen.
Im neuen Bundestag haben AfD und Linke eine Sperrminorität. Das bedeutet, dass Union und SPD auf den alten Bundestag zurückgreifen wollen, um ihre Pläne noch durchzusetzen.
Grüne unentschlossen: Entscheidung offen
Ob die Grünen sich auf einen Kompromiss einlassen, ist weiterhin unklar. Katharina Dröge, Co-Fraktionschefin der Grünen, erklärte gegenüber „ZDFheute.de“, dass noch viele Fragen offen seien. Die Partei habe bislang keine konkreten Angebote von CDU, CSU oder SPD erhalten. Dies könnte die angestrebte Reform weiter verzögern.
Widerstand in Bayern gegen Lockerung der Schuldenbremse
Auch in Bayern gibt es erheblichen Widerstand gegen die geplante Reform. Die CSU-regierte Landesregierung bräuchte die Stimmen der Freien Wähler und der Grünen, um eine Zweidrittelmehrheit im Landtag zu erreichen. Sollten sich die Koalitionspartner nicht einigen, müsste sich Bayern im Bundesrat der Stimme enthalten, was die Umsetzung des Finanzpakets weiter erschweren könnte.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Gültigkeit der Sondersitzungen
Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor der Entscheidung, ob die Einberufung des alten Bundestages verfassungsgemäß ist oder ob die Klage der AfD Erfolg hat. Sollte Karlsruhe die Eilentscheidung zugunsten der AfD treffen, wäre das geplante Finanzpaket vorerst blockiert. Die politischen Folgen wären gravierend, da Union und SPD dann alternative Wege finden müssten, um ihre Finanzpläne durchzusetzen.
Die Entscheidung aus Karlsruhe wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Gesetzgebung und künftige Regierungswechsel haben.
- Mitteilung von Dr. Christian Wirth