Baerbock reizt ihr UN-Amt aus
Hat Baerbock Trumps UN-Plan vereitelt? Dafür fehlen Belege
Die Schlagzeile liegt nahe: Annalena Baerbock lässt eine erklärte Freundin Donald Trumps öffentlich befragen, kurz darauf fällt die Kandidatin im UN-Sicherheitsrat durch. Doch die Behauptung, Baerbock habe damit einen Plan des US-Präsidenten vereitelt, geht weiter, als es die belegbaren Tatsachen erlauben.
Fest steht: Baerbock hat den begrenzten politischen Spielraum ihres Amtes offensiv genutzt und damit einen Konflikt mit zwei Vetomächten ausgelöst. Ob dies Transparenz schuf oder eine unzulässige politische Einflussnahme darstellte, ist der Kern des Streits. Das Ergebnis der geheimen Abstimmung erklärt es nicht.
Baerbock reizt die politische Reichweite ihres Amtes aus
Nach Artikel 97 der UN-Charta wird der Generalsekretär von der Generalversammlung ernannt allerdings nur auf Empfehlung des Sicherheitsrats. Dort muss ein Kandidat mindestens neun der 15 Mitglieder überzeugen und darf nicht am Veto der USA, Russlands, Chinas, Frankreichs oder Großbritanniens scheitern.
Die entscheidende Vorauswahl liegt damit beim Sicherheitsrat. Die 193 Mitglieder der Generalversammlung können keinen eigenen Kandidaten durchsetzen.
Ganz auf eine zeremonielle Bestätigung reduziert ist die Generalversammlung dennoch nicht. Seit der UN-Resolution 69/321 aus dem Jahr 2015 gehören informelle Dialoge mit den Bewerbern zum Auswahlprozess. Kandidaten stellen dabei ihre Vorstellungen vor und beantworten öffentlich Fragen der Mitgliedstaaten.
Baerbock ging über die bloße Organisation dieser Anhörungen hinaus. Ende Juli regte sie nach einem Bericht von t-online gegenüber dem Sicherheitsrat an, bei weiteren Beratungen nur Kandidaten zu berücksichtigen, die sich zuvor einem Dialog mit der Generalversammlung gestellt hätten.
Rechtlich binden konnte sie den Sicherheitsrat damit nicht. Politisch erhöhte sie jedoch den Druck auf später nominierte Bewerber. Die Kritik, Baerbock habe versucht, die Reichweite ihres Amtes auszudehnen, ist deshalb nicht völlig aus der Luft gegriffen. Eine förmliche Kompetenz des Sicherheitsrats hat sie dadurch aber nicht übernommen: Weder bestimmte sie die Kandidaten noch nahm sie an dessen Testvotum teil.
USA und Russland greifen Baerbock ungewöhnlich scharf an
Die US-Diplomatin Jennifer Locetta warf Baerbock bei einer Sitzung des Sicherheitsrats „Übergriff“ und „unverantwortliche Handlungen“ vor. Nach Darstellung der US-Regierung habe die Präsidentin der Generalversammlung versucht, die Arbeitsweise des Sicherheitsrats infrage zu stellen.
Locetta griff Baerbock auch persönlich an. Sie warf ihr „Heuchelei“ vor und erklärte, die UN-Führung sehe sich offenbar eher als „diplomatische Superstars“ denn als Verwaltungsleitung.
Russlands UN-Botschafter Wassili Nebensja schloss sich der Kritik an. Moskau sei besorgt über die Rolle, welche die Präsidentin der Generalversammlung sich und dem Gremium in dem Verfahren verschaffen wolle.
Die Schärfe der Reaktionen zeigt, dass Baerbocks Vorgehen politisch nicht folgenlos blieb. Sie beweist jedoch noch keinen Regelverstoß. Die von den USA beanstandeten öffentlichen Kandidatendialoge sind keine Erfindung Baerbocks, sondern Teil eines durch Beschlüsse der Generalversammlung entwickelten Verfahrens.
Von der Anhörung zu unterscheiden ist eine informelle Publikumsbefragung bei einer gemeinsam mit Bloomberg veranstalteten Town Hall am 23. Juli. Sie hatte keine rechtliche Wirkung und war keine Abstimmung der UN-Generalversammlung über die Kandidaten. Eine Darstellung, Baerbock habe ein konkurrierendes Wahlverfahren organisiert, wäre daher irreführend.
Trump-Vertraute tritt kurzfristig für Tonga an
Politisch brisant wurde der Streit durch die Kandidatur von Ivonne A-Baki. Die frühere ecuadorianische Ministerin und Botschafterin in Washington wurde erst am 17. August vom Königreich Tonga nominiert. Sie war damit die achte Bewerberin im laufenden Verfahren und bereits die zweite Kandidatin aus Ecuador.
A-Baki hat öffentlich über ihre persönliche Freundschaft mit Donald Trump gesprochen. Gegenüber ecuadorianischen Medien erklärte sie zudem, ihre Kandidatur werde von den Vereinigten Staaten unterstützt. Eine offizielle Erklärung der US-Regierung, in der Washington sich zu A-Baki bekennt, liegt bislang nicht vor.
Auch über die Rolle Tongas gibt es offene Fragen. Die Trump-Regierung hat die Einreise tongaischer Staatsangehöriger als Einwanderer sowie mit bestimmten Touristen-, Studien- und Austauschvisa ausgesetzt. Daraus entstand die Vermutung, Washington könne Tonga im Gegenzug für die Nominierung Visaerleichterungen in Aussicht gestellt haben.
Für eine solche Absprache gibt es bislang keinen Beleg. Die zeitliche Nähe zwischen Nominierung, US-Unterstützungsbehauptung und Einreisebeschränkungen ist auffällig, ersetzt aber keinen Nachweis. Presse.Online behandelt die vermutete Verbindung deshalb nicht als feststehende Tatsache.
Öffentlicher Dialog danach null Unterstützung
Am 20. August stellte sich A-Baki einem öffentlichen Dialog mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft. Die Veranstaltung ist im UN-Medienarchiv dokumentiert. Baerbock sorgte damit dafür, dass auch die spät nominierte Kandidatin noch vor dem nächsten Testvotum öffentlich befragt wurde.
Einen Tag später stimmten die 15 Mitglieder des Sicherheitsrats geheim über alle acht Kandidaten ab. Nach veröffentlichten, offiziell jedoch nicht bestätigten Ergebnissen erhielt A-Baki keine einzige „Encourage“-Stimme. Acht Mitglieder sprachen sich gegen sie aus, sieben gaben kein Votum ab.
Das ist ein äußerst schwacher Einstieg in das Auswahlverfahren. Daraus folgt aber weder, dass die USA gegen A-Baki stimmten, noch dass Baerbocks Anhörung den Ausschlag gab. In dieser Phase verwenden alle 15 Ratsmitglieder gleichfarbige Stimmzettel. Deshalb lässt sich nicht erkennen, wie die fünf Vetomächte abgestimmt haben.
Ebenso offen bleibt, ob A-Baki ohne die öffentliche Befragung besser abgeschnitten hätte. Ihre späte Nominierung, die Konkurrenz durch sieben bereits bekannte Bewerber und mögliche Vorbehalte gegen ihre politische Nähe zu Trump können das Ergebnis beeinflusst haben. Belastbar auseinanderhalten lassen sich diese Faktoren nicht.
Hat Baerbock also Trumps Plan verhindert?
Nach dem derzeitigen Informationsstand lautet die Antwort: Das ist nicht belegt.
Dafür fehlen gleich drei Nachweise: Erstens ist nicht offiziell bestätigt, dass A-Baki tatsächlich Donald Trumps Kandidatin war. Zweitens gibt es keinen Beleg für eine von Washington gesteuerte Nominierung durch Tonga. Drittens bleibt wegen der geheimen Abstimmung unbekannt, warum die einzelnen Mitglieder des Sicherheitsrats A-Baki nicht unterstützten.
Baerbock hat das Verfahren allerdings sichtbar beeinflusst. Sie zwang keine Regierung zu einer bestimmten Entscheidung, sorgte aber dafür, dass die kurzfristig nominierte Kandidatin vor dem Testvotum öffentlich Rede und Antwort stehen musste. Das kann man als Beitrag zur Transparenz bewerten oder als demonstrative Ausweitung einer formal schwachen Position.
Gerade Baerbocks Neigung, ein begrenztes Amt politisch möglichst weit auszuschöpfen, hat den Konflikt verschärft. Die persönliche Spitze der US-Diplomatin kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass öffentliche Kandidatendialoge im UN-Verfahren vorgesehen sind.
Baerbocks Amtszeit endet am 8. September 2026. Danach übernimmt Khalilur Rahman aus Bangladesch den Vorsitz der Generalversammlung und damit auch den weiteren öffentlichen Teil der Suche nach dem Nachfolger von António Guterres. Der Sicherheitsrat wird seine nicht öffentlichen Testabstimmungen fortsetzen. Erst spätere, farblich getrennte Stimmzettel können Hinweise darauf liefern, ob eine Kandidatur am Widerstand einer Vetomacht scheitert.
Offene Fragen
- Unterstützt die US-Regierung Ivonne A-Baki offiziell oder beruht diese Darstellung allein auf Aussagen der Kandidatin?
- Warum nominierte Tonga eine ecuadorianische Bewerberin, während Ecuador bereits eine eigene Kandidatin unterstützt?
- Welche Staaten stimmten im Sicherheitsrat gegen A-Baki?
- Wird A-Baki ihre Kandidatur nach dem Ergebnis von null zu acht Stimmen aufrechterhalten?
- Wie wird Baerbocks Nachfolger Khalilur Rahman die Rolle der Generalversammlung im weiteren Verfahren auslegen?
Quellen und Transparenz
Primärquellen
- Vereinte Nationen: Auswahl und Ernennung des nächsten UN-Generalsekretärs, laufende offizielle Verfahrensübersicht und Kandidatenliste.
- UN Media: Interactive dialogue with Ivonne A-Baki, Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung vom 20. August 2026.
- Vereinte Nationen: Artikel 97 der UN-Charta, rechtliche Aufgabenverteilung zwischen Sicherheitsrat und Generalversammlung.
- US-Vertretung bei den Vereinten Nationen: Remarks at a UN Security Council Briefing on the Working Methods of the Security Council, Stellungnahme Jennifer Locettas.
- Weißes Haus: Einreisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige, Präsidialproklamation mit Beschränkungen für Tonga.
- Vereinte Nationen: 80. Sitzungsperiode der Generalversammlung, Angaben zur Amtszeit Annalena Baerbocks.
Ergänzende Berichte
- Reuters: Ecuadorean diplomat nominated as candidate to lead UN, Bericht vom 18. August 2026 über Nominierung und Aussagen A-Bakis.
- PassBlue: Berichterstattung zur zweiten Testabstimmung, 21. August 2026.
- Security Council Report: Berichte zum Auswahlverfahren und zur informellen Befragung der Kandidaten.
- t-online: Ausgangsbericht über den Konflikt, diplomatische Einschätzungen und die vermutete Trump-Verbindung. Nicht unabhängig belegte Angaben aus Diplomatenkreisen wurden im Artikel ausdrücklich als unbestätigt behandelt.