13-Jähriger festgenommen: Verdacht: Mordauftrag

13-Jähriger festgenommen: Verdacht: Mordauftrag
Systembild: In der Balduinstraße auf St. Pauli wurde der 13-Jährige bereits im Juni aufgegriffen © KI-generierte Illustration

13-Jähriger in Hamburg festgenommen: Sollte er einen Hells Angel erschießen?

Hamburg. Ein 13-Jähriger aus den Niederlanden ist bereits im Juni auf St. Pauli festgenommen worden. Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass er den Auftrag hatte, eine Person in der Stadt zu töten. Die Ermittlungen richten sich gegen bislang unbekannte mögliche Auftraggeber.

Festnahme erfolgte bereits im Juni

Polizisten griffen den Jungen in der Balduinstraße auf. Medienberichten zufolge hatte er eine Schusswaffe und 50 Schuss Munition bei sich. Die Festnahme liegt damit mehrere Monate zurück; aktuell ist die öffentliche Berichterstattung über den mutmaßlichen Auftrag. Eine Schussabgabe oder ein Angriff des Jungen ist aus den vorliegenden Berichten nicht bekannt.

Was über Snapchat und das mögliche Ziel berichtet wird

Bild berichtet, der Junge sei über Snapchat für den Anschlag angeworben worden. Sein Ziel soll ein führendes Mitglied der Hells Angels gewesen sein. Auch t-online nennt einen mutmaßlichen Auftrag im Umfeld der Rockergruppe. Diese Einzelheiten stammen aus Medienrecherchen; eine öffentliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft für den Rekrutierungsweg und die Identität der Zielperson liegt in den ausgewerteten Angaben nicht vor.

Damit ist auch offen, wer den Jungen angesprochen, ihm die Waffe überlassen und seine Reise nach Hamburg organisiert haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach den veröffentlichten Angaben wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt gegen Unbekannt.

Warum sich die Ermittlungen auf mögliche Auftraggeber richten

Der Junge war zum Zeitpunkt des Geschehens 13 Jahre alt. Nach § 19 des deutschen Strafgesetzbuchs ist ein Kind, das bei einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, schuldunfähig. Das erklärt, weshalb die Frage nach den Erwachsenen oder anderen Beteiligten hinter dem mutmaßlichen Auftrag besonders im Mittelpunkt steht. Aus der Festnahme lässt sich keine strafrechtliche Verurteilung des Kindes ableiten.

Offen bleibt: Ob die Ermittler die Person identifiziert haben, die den Jungen angeworben haben soll, und welche Erkenntnisse sie zum mutmaßlichen Ziel des Anschlags gesichert haben.

Quellen und Transparenz: Grundlage sind die Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft, wie sie am 24. September unter anderem von t-online und dpa wiedergegeben wurden. Die Angaben zu Snapchat und zum mutmaßlichen Hells-Angels-Ziel gehen auf Bild zurück. Der von Dir verlinkte t-online-Artikel war bei der Prüfung nicht vollständig abrufbar.

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