Rentenverwaltung: 5,65 Milliarden Euro Kosten 2025

Rentenverwaltung: 5,65 Milliarden Euro Kosten 2025
Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich 2025 auf rund 5,65 Milliarden Euro. Symbolbild: KI-generierte Illustration.

Rentenverwaltung kostet inzwischen fast sechs Milliarden Euro

Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Rentenversicherung sind seit 2019 deutlich gestiegen. Eine Regierungsantwort nennt mehr Personal und neue Aufgaben. Für den Grundrentenzuschlag summiert sich der Aufwand auf rund 735 Millionen Euro.

Stand: 5. November 2026

Die Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung kostete 2025 rund 5,65 Milliarden Euro. Sechs Jahre zuvor waren es etwa 4,08 Milliarden Euro. Aus den Zahlen einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Bernhard und seiner Fraktion ergibt sich ein nominaler Anstieg um rund 38,5 Prozent. Die Antwort trägt das Datum 28. Oktober 2026.

Damit lagen die jährlichen Netto-Verwaltungs- und Verfahrenskosten zuletzt rund 1,57 Milliarden Euro über dem Niveau von 2019. Wie viel davon vermeidbarer Aufwand ist, lässt sich aus der Summe allein nicht ableiten.

Mehr Personal, zusätzliche Aufgaben

Auch der Personalbestand wuchs: Außerhalb der Eigenbetriebe stieg er zwischen 2019 und 2025 von 49.311 auf 53.393 Vollzeitäquivalente. Das entspricht einem Plus von 4.082 oder rund 8,3 Prozent. Erfasst wurde jeweils der Stand am 30. Juni. Vollzeitäquivalente bilden das Arbeitsvolumen ab; sie entsprechen nicht der Zahl einzelner Beschäftigter.

Die Bundesregierung begründet die Entwicklung mit mehr Rentenanträgen infolge des demografischen Wandels, zusätzlichen Aufgaben wie dem Grundrentenzuschlag und der IT-Modernisierung. Steigende Kosten je Versicherten und Rentenbeziehenden führt sie wesentlich auf Lohn- und Gehaltsanpassungen zurück.

Der Kostenanstieg von 38,5 Prozent ist nicht inflationsbereinigt. Er darf deshalb nicht mit einem entsprechend gestiegenen Verwaltungsaufwand gleichgesetzt werden.

Rund 735 Millionen Euro für die Verwaltung der Grundrente

Für die Einführung des Grundrentenzuschlags und die Bearbeitung der Bestandsfälle und neu hinzukommenden Renten fielen 2021 und 2022 zusammen 465 Millionen Euro an. Das berichtet auch der parlamentarische Nachrichtendienst des Bundestages über die Regierungsantwort.

Für 2023 nennt die Regierung einen laufenden Erfüllungsaufwand von rund 90 Millionen Euro. In den beiden Folgejahren lag dieser jeweils ungefähr in derselben Größenordnung. Daraus ergibt sich für 2021 bis einschließlich 2025 rechnerisch ein Gesamtaufwand von rund 735 Millionen Euro.

Die Summe beschreibt Verwaltungskosten über fünf Jahre. Sie ist weder eine jährliche Ausgabe noch der Betrag, der als Grundrentenzuschlag an Berechtigte ausgezahlt wurde. Sie darf auch nicht pauschal auf die Verwaltungskosten des Jahres 2025 aufgeschlagen werden.

Welchen Anteil die Verwaltung an den Gesamtausgaben hat

Die Finanzstatistik der Deutschen Rentenversicherung weist für 2025 Verwaltungs- und Verfahrenskosten von 5.646,88 Millionen Euro aus. Bei Gesamtausgaben von rund 426,5 Milliarden Euro entspricht das rechnerisch etwa 1,32 Prozent.

Anders ausgedrückt: Von jeweils 100 Euro Gesamtausgaben entfielen ungefähr 1,32 Euro auf diesen Kostenbereich. Gegenüber 2024 stieg er um rund 330 Millionen Euro beziehungsweise 6,2 Prozent.

Der Milliardenbetrag beschreibt somit nur eine Seite der Entwicklung. Für eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit muss auch betrachtet werden, welche Leistungen die Verwaltung erbringt und wie sich ihre Kosten im Verhältnis dazu verändern. Weder beweist eine niedrige Quote, dass alle Abläufe wirtschaftlich sind, noch belegt ein gestiegener Gesamtbetrag für sich genommen Verschwendung.

Nach Angaben des Bundestages arbeitet das Bundesarbeitsministerium an Regelungen zur Umsetzung von Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ob dadurch die Verwaltungskosten sinken und welche Einsparungen tatsächlich erreicht werden, ist mit den vorliegenden Zahlen noch nicht beantwortet.

Quellen und Transparenz

Eigene Berechnungen: Veränderungen gegenüber 2019 und 2024, Verwaltungskostenquote 2025 und kumulierter Grundrenten-Verwaltungsaufwand. Prozentwerte sind gerundet

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