Parkinson durch Pestizide: Anerkennung als Berufskrankheit?

Parkinson durch Pestizide: Anerkennung als Berufskrankheit?
Parkinson durch Pestizide: Tausende Verdachtsfälle werden überprüft © IStock

Parkinson durch Pestizide: Verdachtsfälle auf dem Prüfstand

8300 Verfahren – Anerkennung als Berufskrankheit steht aus

Osnabrück. Sind Pestizide eine unterschätzte Gefahr für Landwirte und Gärtner? In Deutschland wird in 8300 Verdachtsfällen geprüft, ob die Parkinson-Erkrankung Betroffener als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Diese Zahl veröffentlichte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter Berufung auf die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Obwohl bisher noch kein Fall anerkannt wurde, zeigt sich die Dimension eines möglichen Problems, das eine ganze Berufsgruppe betrifft.

Hintergrund: Pestizide und Parkinson

Im März 2024 sorgte eine Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums für Aufsehen. Nach mehrjähriger Prüfung kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass bestimmte chemische Pflanzenschutzmittel Parkinson auslösen können. Experten sprechen sich seither für eine Aufnahme der Krankheit in den Berufskrankheiten-Katalog aus. Was bedeutet das für Betroffene?

  • Anspruch auf Leistungen: Betroffene könnten Renten oder weitere Leistungen ihrer Unfallversicherungsträger erhalten.
  • Zwischenlösung: Bis zur endgültigen Aufnahme ist eine Anerkennung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ möglich.

Warum ist die Anerkennung wichtig?

Bislang standen Betroffene vor großen Hürden. Nach Angaben der NOZ waren in den vergangenen Jahren 60 Verdachtsanzeigen bei der SVLFG eingegangen – alle wurden abgelehnt. Mit der neuen Empfehlung änderte sich die Lage grundlegend. Die SVLFG verschickte von sich aus Briefe an 7900 Versicherte, die in den letzten Jahren aufgrund von Parkinson behandelt wurden. Hinzu kamen 400 weitere Verdachtsanzeigen von Ärzten, Arbeitnehmern oder Unternehmern.

Die Anerkennung hätte nicht nur finanzielle Vorteile, sondern wäre auch ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für die Risiken im Umgang mit Pestiziden zu schärfen.

Herausforderungen bei der Anerkennung

Trotz der Empfehlung des Sachverständigenbeirats sind die Prozesse langwierig. Laut einer Sprecherin der SVLFG wird die Bearbeitung der Verdachtsfälle „noch längere Zeit in Anspruch nehmen“. Auch das Bundesarbeitsministerium bestätigte, dass die endgültige Aufnahme in den Berufskrankheiten-Katalog noch aussteht. Die Komplexität der Fälle und der Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Institutionen verzögern die Anerkennung.

Was Betroffene wissen müssen

Betroffene, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt gekommen sind, sollten ihre Erkrankung unverzüglich melden. Wichtige Schritte:

  1. Ärztliches Attest einholen, das den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der beruflichen Tätigkeit nachweist.
  2. Verdachtsanzeige bei der zuständigen Unfallversicherung stellen.
  3. Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder eine Interessenvertretung prüfen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für die Prävention

Die Überprüfung der Verdachtsfälle ist ein Meilenstein für die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit. Sie zeigt jedoch auch, wie komplex und zeitintensiv der Prozess ist. Für die Betroffenen und ihre Familien bedeutet dies, weiter auf Entscheidungen zu warten – oft in einer schwierigen Lebensphase. Gleichzeitig rückt die Debatte über den sicheren Umgang mit Pestiziden erneut in den Fokus.

Verwendete Quellen
  • Mit Material von Neue Osnabrücker Zeitung