41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen

41 Parteien können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen
Bundestagswahl 2025 © IStock

Bundestagswahl 2025: Diese 41 Parteien sind dabei – Fakten, Fristen und Hintergründe

Welche Parteien dürfen ohne Unterstützungsunterschriften antreten?

Berlin. Von den 41 zugelassenen Parteien haben 10 Parteien einen besonderen Status: Sie sind im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Dies bedeutet, dass sie bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften sammeln müssen.

Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) profitiert von einem Sonderstatus als Partei nationaler Minderheiten. Für ihn gelten weder die Verpflichtung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften noch die 5-Prozent-Hürde. Ein Antrag der Partei DIE SONSTIGEN, ebenfalls als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden, wurde hingegen abgelehnt.

Am 23. Februar 2025 ist es soweit: Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin entschieden, dass 41 Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den zugelassenen Parteien, den Besonderheiten bei nationalen Minderheiten und den Fristen, die eingehalten werden müssen.

Die Fristen: Was Parteien beachten müssen

Damit Wahlvorschläge gültig sind, müssen diese bis spätestens 20. Januar 2025, 18:00 Uhr, eingereicht werden. Je nach Art des Vorschlags erfolgt die Einreichung bei den zuständigen Landeswahlleitungen (Landeslisten) oder Kreiswahlleitungen (Kreiswahlvorschläge).

Eine wichtige Änderung des Bundeswahlgesetzes aus dem Jahr 2023: Kreiswahlvorschläge einer Partei werden nur dann zugelassen, wenn die Partei auch eine Landesliste im jeweiligen Bundesland vorlegen kann. Über die Zulassung der Vorschläge wird am 24. Januar 2025 entschieden.

Rückblick: Bundestagswahl 2021

Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2021 hatten 53 Parteien die Möglichkeit zur Teilnahme, von denen schließlich 47 Parteien Wahlvorschläge einreichten. Die Reduktion auf 41 Parteien zeigt eine Konsolidierung des politischen Wettbewerbs.

Wahlinformationen auf WhatsApp: Der neue Kanal der Bundeswahlleiterin

Um Wählerinnen und Wähler besser zu informieren, hat die Bundeswahlleiterin einen eigenen WhatsApp-Kanal gestartet. Hier gibt es:

  • Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren,
  • Hinweise zu Fristen und Terminen,
  • Richtigstellungen bei Falschinformationen.

Dieser innovative Service soll die Transparenz und Aufklärung rund um die Bundestagswahl 2025 erhöhen. Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Verwendete Quellen
  • Der Bundeswahlleiter