Abschiebehaft nicht umsetzbar? Strafvollzug warnt vor Chaos

Abschiebehaft-Debatte: Strafvollzugsverband hält Merz-Vorstoß für nicht umsetzbar
Berlin. Die Forderung von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz, alle vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber in Gewahrsam zu nehmen, stößt auf heftige Kritik. Der Verband der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) hält den Plan für nicht umsetzbar und warnt vor gravierenden Folgen für den Justizvollzug.
BSBD: „Keine Plätze, kein Personal“
BSBD-Bundesvorsitzender René Müller erklärte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass die Kapazitäten für eine solche Maßnahme schlicht nicht vorhanden seien: „Wir haben keine Plätze, wir haben kein Personal.“ Schon jetzt seien viele Haftanstalten überfüllt, was eine Umsetzung von Merz‘ Vorschlag unrealistisch mache. Sollte die Abschiebehaft auf den regulären Justizvollzug abgewälzt werden, wäre dies „eine Katastrophe“.
Darüber hinaus würde der Einsatz von Justizvollzugsbeamten für die Abschiebehaft zulasten der Sicherheit in den Gefängnissen gehen. „Das geht dann zu Lasten der Sicherheit des Personals in den Haftanstalten“, so Müller.
Städte- und Gemeindebund fordert bessere Organisation
Anders als der BSBD sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die Forderung von Friedrich Merz als sinnvoll an. Hauptgeschäftsführer André Berghegger betonte gegenüber der NOZ, dass bei straffällig gewordenen oder als Gefährder eingestuften abgelehnten Asylbewerbern sichergestellt werden müsse, dass sie sich der Abschiebung nicht entziehen oder untertauchen.
„Diese Personen in Gewahrsam zu nehmen, darf nicht an begrenzten Kapazitäten oder fehlender Abstimmung zwischen den Behörden scheitern“, forderte Berghegger. Die Umsetzung der Rückführungen müsse koordiniert und effizient erfolgen, um ein klares Signal zu setzen.
Kapazitätsengpässe und rechtliche Herausforderungen
Die Debatte um die Abschiebehaft zeigt grundsätzliche Herausforderungen in der deutschen Migrationspolitik. Während politische Akteure eine härtere Gangart fordern, weisen Praktiker auf logistische und personelle Engpässe hin. Neben Platzmangel in den Haftanstalten sind auch rechtliche Hürden zu beachten: Abschiebehaft darf nur unter bestimmten Bedingungen verhängt werden und ist an enge gesetzliche Vorgaben gebunden.
Fazit: Politische Forderung versus Realität
Die Diskussion zeigt einmal mehr die Diskrepanz zwischen politischen Forderungen und der Realität im Justizvollzug. Während die Union mit ihrem Vorstoß ein Zeichen setzen will, stehen Strafvollzugsbehörden vor dem Problem der Umsetzbarkeit. Eine nachhaltige Lösung erfordert nicht nur neue Konzepte, sondern auch eine bessere Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und Justiz.
Was denken Sie? Sollte Deutschland mehr Abschiebehaftplätze schaffen oder sind andere Maßnahmen notwendig? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren!
- Neue Osnabrücker Zeitung