Mogelpackungen: Weniger drin – Preis gleich!

Mogelpackungen: Weniger drin – Preis gleich!
Alles wird teurer © IStock

Mogelpackungen im Wandel der Zeit: So werden Verbraucher getäuscht

Alles wird teurer – doch nicht immer offen erkennbar

Berlin. Wer in den letzten Monaten an der Supermarktkasse stand, hat es bemerkt: Die Preise steigen. Doch nicht immer erfolgt die Verteuerung durch eine direkte Preiserhöhung. Stattdessen greifen Unternehmen zunehmend zu Tricks wie Shrinkflation (weniger Inhalt bei gleichem Preis) oder Skimpflation (schlechtere Qualität zum gleichen Preis). Diese Methoden sind besonders perfide, weil sie auf den ersten Blick kaum auffallen.

Was steckt hinter Shrinkflation und Skimpflation?

Viele Verbraucher haben sich an bestimmte Preise gewöhnt – zum Beispiel 2,99 Euro für eine Tafel Schokolade. Statt den Preis sichtbar zu erhöhen, wird die Verpackung beibehalten, aber der Inhalt reduziert. So schrumpft der Schokoladenriegel von 100 Gramm auf 90 Gramm – zum gleichen Preis. Ein anderes Beispiel ist der Joghurtbecher, der statt 500 Gramm nur noch 450 Gramm enthält. Bei Skimpflation bleibt die Füllmenge erhalten, doch an der Qualität wird gespart: weniger hochwertige Zutaten, dünnere Textilien oder ein verkürzter Produktionsprozess.

Ist das legal? Was sagt das Gesetz?

Grundsätzlich sind Preiserhöhungen erlaubt – es gilt Vertragsfreiheit. Mogelpackungen können jedoch dann problematisch werden, wenn sie irreführend sind. Laut Eichrecht muss eine Verpackung schrumpfen, wenn die Füllmenge reduziert wird. Zu viel Luft in der Verpackung kann als Irreführung gewertet werden. Dennoch gibt es keine allgemeine Verpflichtung, Verbraucher auf eine reduzierte Füllmenge hinzuweisen.

Politische Entscheidung: Wegfall fester Verpackungsgrößen

Bis 2009 gab es feste Verpackungsgrößen für bestimmte Lebensmittel wie Milch, Zucker oder Schokolade. Durch eine EU-Richtlinie wurden diese Vorschriften abgeschafft. Hersteller können seitdem beliebige Packungsgrößen wählen – was Verbraucher vor neue Herausforderungen stellt. Wer nicht auf den Grundpreis achtet (Preis pro 100 Gramm oder Liter), zahlt oft drauf.

Warum Grundpreise nicht immer helfen

Obwohl der Gesetzgeber vorschreibt, dass der Grundpreis am Regal ausgezeichnet sein muss, gibt es immer wieder Verstöße. Supermarktbegehungen zeigen, dass Grundpreise oft fehlen, unleserlich oder fehlerhaft angegeben sind. Besonders problematisch: Für Stückartikel wie Feuchttücher oder Toilettenpapier gibt es keine gesetzliche Grundpreispflicht. Zudem kontrollieren in jedem Bundesland unterschiedliche Behörden die Einhaltung – eine einheitliche Durchsetzung fehlt.

Verbraucherzentralen fordern klare Kennzeichnung

Frankreich ist bereits einen Schritt weiter: Seit dem 1. Juli 2024 müssen Mogelpackungen dort im Supermarkt gekennzeichnet werden. Eine ähnliche Regelung fordern auch deutsche Verbraucherschützer. Laut einer Umfrage von Lebensmittelklarheit fühlen sich die meisten Verbraucher durch versteckte Preiserhöhungen betrogen und wünschen sich deutliche Warnhinweise auf Verpackungen.

Was können Verbraucher tun?

  1. Grundpreise prüfen – vor allem bei gleichen Produkten mit unterschiedlicher Verpackungsgröße.
  2. Kritisch vergleichen – Markenartikel schrumpfen oft unbemerkt, Eigenmarken können eine Alternative sein.
  3. Hersteller und Politik in die Pflicht nehmen – durch Beschwerden bei Verbraucherzentralen oder Online-Plattformen.

Die Verbraucherzentralen setzen sich für klare Kennzeichnungen und strengere Regelungen ein. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik in Deutschland nachzieht und Mogelpackungen künftig deutlicher gekennzeichnet werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche

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