64.700 Euro für Merkel-Styling

64.700 Euro für Merkel-Styling
Systembild: Merkel-Kosten befeuern Debatte © Presse.Online

Merkel-Styling kostet 64.700 Euro und warum die Altkanzler-Regeln jetzt neu unter Druck geraten

Berlin. Für das Styling von Ex-Kanzlerin Angela Merkel sind seit Juni 2024 laut Berichten rund 64.677 Euro aus Steuermitteln angefallen. Das betrifft nicht nur die Debatte über einzelne Ausgaben, sondern die größere Frage, wie weit die staatliche Ausstattung ehemaliger Regierungschefs reichen soll.

Fakten: Was bekannt ist

Nach übereinstimmenden Berichten über eine Antwort des Bundeskanzleramts auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion wurden für Merkel seit Juni 2024 knapp 64.700 Euro für Friseur- und Visagistenleistungen ausgegeben. Für das Jahr 2025 allein sollen sich die Kosten auf 36.354 Euro belaufen haben. Für Ex-Kanzler Olaf Scholz seien nach dessen Ausscheiden dagegen keine entsprechenden Stylingkosten angefallen.

Hinzu kommen weitere Ausgaben rund um die Ausstattung ehemaliger Regierungschefs. Laut denselben Berichten wurden seit Juli 2024 mehr als 2,3 Millionen Euro für die Ausstattung der Büros von Merkel und Scholz aufgewendet. Nicht enthalten seien dabei die Kosten für Büros selbst, Dienstwagen und Personenschutz. Zudem seien seit Juli 2025 knapp 48.993 Euro an Reisekosten für Mitarbeiter der beiden Ex-Regierungschefs erstattet worden; in den zwölf Monaten davor seien allein auf Merkels Büro 32.347 Euro entfallen. Zusammen verfügten beide Büros über 17 Mitarbeiter, darunter vier Beamte der Besoldungsstufe B6.

Wichtig ist dabei: Die Detailzahlen zu Merkel und Scholz stammen in der jetzt kursierenden Form aus Medienberichten über die Antwort des Kanzleramts. Unabhängig davon ist amtlich belegt, dass die staatliche Finanzierung von Visagisten- und Friseurleistungen in der Bundesregierung grundsätzlich vorkommt. Eine Bundestagsantwort vom 17. März 2026 listet entsprechende Ausgaben mehrerer Ministerien für 2025 und Anfang 2026 auf. Darin heißt es auch, dass die Beträge regelmäßig Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material umfassen; gesonderte Reisekosten offizieller Delegationen seien nicht enthalten.

Kontext: Warum der Fall politisch heikel ist

Der aktuelle Wirbel entzündet sich nicht nur an der Summe selbst. Er trifft auf eine seit Jahren ungeklärte Grundsatzfrage: Welche „fortwirkenden Verpflichtungen“ ehemaliger Bundeskanzler rechtfertigen eine Finanzierung durch den Staat und in welchem Umfang? Genau diese fehlende Klarheit kritisieren Fachleute und Institutionen seit Langem.

Das zeigt auch die juristische Lage. In einer Gerichtsentscheidung zum Büro des früheren Kanzlers Gerhard Schröder wird ausdrücklich festgehalten, dass es keine ausdrückliche einfachgesetzliche Regelung für einen Anspruch ehemaliger Bundeskanzler auf eine bestimmte Sach- und Stellenausstattung gibt. Zugleich wird betont, dass das Bundeskanzleramt an die Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers gebunden ist.

Noch deutlicher wird die strukturelle Kritik in einem Gesetzentwurf aus dem Bundestag von 2022. Darin wird unter Verweis auf den Bundesrechnungshof festgehalten, dass für Büros ehemaliger Bundeskanzler ursprünglich eine gesetzliche Regelung beabsichtigt war, diese aber nie geschaffen wurde. Trotzdem seien seit 1967 durchgängig Büros aus dem Bundeshaushalt finanziert worden. Der Entwurf verweist zudem auf stark gestiegene Personalkosten und kritisiert ausdrücklich, dass Stellen in der Besoldungsstufe B6 für Altkanzler-Büros nicht notwendig seien.

Perspektiven

Institutionelle Perspektive:
Der Bundestag selbst hat bereits 2022 in einer Parlamentsmeldung klargestellt, dass ehemalige Bundeskanzler für die Wahrnehmung ihrer verbleibenden Aufgaben weiterhin Anspruch auf eine Amtsausstattung, etwa ein Büro, haben. Gleichzeitig zeigt die spätere Rechtsprechung, dass Umfang und konkrete Ausgestaltung keineswegs schrankenlos oder rechtlich eindeutig abgesichert sind.

Experten- und Kontrollperspektive:
Der Bundesrechnungshof hatte die Versorgung und Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler bereits 2018 geprüft. In einem späteren Gesetzentwurf wird seine Kritik so zusammengefasst: Eine Rechtsgrundlage existiere nicht, die Aufgaben müssten klar definiert und die Ausstattung transparenter geregelt werden.

Analyse: Warum das jetzt besonders relevant ist

Der Fall Merkel ist deshalb brisant, weil er drei Ebenen gleichzeitig berührt.

Erstens geht es um Sparsamkeit und Akzeptanz. In Zeiten hoher Haushaltsdebatten, Sozialbeitragsdiskussionen und Reformdruck wirken selbst vergleichsweise kleine symbolische Ausgaben politisch größer, wenn sie mit persönlicher Repräsentation zusammenhängen. Das macht Stylingkosten emotionaler als etwa abstrakte Verwaltungsposten. Diese politische Wirkung ist eine Einordnung, keine rechtliche Bewertung. Gestützt wird sie durch die seit Jahren anhaltende öffentliche Debatte über Umfang und Legitimation der Altkanzler-Ausstattung.

Zweitens zeigt der Vorgang ein Transparenzproblem. Solange die Ausstattung ehemaliger Kanzler nicht klar gesetzlich geregelt ist, entstehen Debatten immer wieder an Einzelfällen, Zahlenleckagen und Oppositionsanfragen. Dann entscheidet nicht ein klares Regelwerk über die politische Legitimation, sondern der jeweilige Empörungsgrad.

Drittens hat der Fall eine strukturelle Dimension: Es geht nicht nur um Angela Merkel, sondern um die Standards für alle künftigen Ex-Kanzler. Der Streit um Schröder, die Berichte über Merkel und nun die zusätzlichen Zahlen zu Scholz zeigen, dass das Thema dauerhaft ungelöst ist. Entscheidend wird nun, ob Regierung und Parlament aus wiederkehrenden Einzelfall-Debatten endlich eine belastbare gesetzliche Linie machen.

Was das konkret bedeutet

  • Für Bürger: Die Debatte dreht sich um die Frage, wie weit staatlich finanzierte Nachamtsprivilegien reichen dürfen.
  • Für Politik: Der Druck steigt, Altkanzler-Regeln gesetzlich klarer und transparenter zu fassen.
  • Für den Bundeshaushalt: Nicht einzelne Stylingkosten, sondern das Gesamtmodell der Amtsausstattung gerät in den Fokus.
  • Für künftige Ex-Regierungschefs: Der Fall könnte Maßstäbe für Personal, Reisen und Zusatzleistungen verändern.
  • Für die öffentliche Debatte: Symbolische Ausgaben werden in Zeiten angespannter Haushalte schneller zum Politikum.

Fazit und Ausblick

Die nun bekannten Kosten für Merkels Styling sind für sich genommen ein politisch aufgeladener Einzelposten. Wirklich relevant wird der Vorgang aber durch den größeren Zusammenhang: Die Ausstattung ehemaliger Bundeskanzler ist in Deutschland seit Jahrzehnten nur unzureichend normiert, obwohl genau diese Lücke längst bekannt ist. Wer das Thema seriös bewerten will, sollte deshalb nicht nur auf 64.700 Euro schauen, sondern auf die offene Grundsatzfrage dahinter: Welche nachwirkenden Aufgaben rechtfertigen staatliche Mittel und nach welchen klaren Grenzen?

🔔 Unabhängiger Journalismus lebt von Reichweite.
Folgen Sie auf
X, Linkedin oder Instagram und bleiben Sie informiert.

FAQ

Warum bekommt eine Ex-Kanzlerin überhaupt staatliche Ausstattung?

Weil ehemalige Bundeskanzler für fortwirkende Aufgaben aus dem Amt weiterhin eine Amtsausstattung erhalten können, etwa ein Büro. Umfang und Rechtsgrundlage sind jedoch seit Jahren umstritten.

Sind die Merkel-Kosten offiziell bestätigt?

Die aktuell kursierenden Detailzahlen stammen aus Berichten über eine Antwort des Bundeskanzleramts auf eine Kleine Anfrage. Unabhängig davon ist amtlich belegt, dass staatliche Ausgaben für Visagisten und Friseure in Bundesressorts grundsätzlich vorkommen.

Hat Olaf Scholz ähnliche Stylingkosten verursacht?

Nach den aktuellen Berichten wurden für Ex-Kanzler Olaf Scholz nach seinem Ausscheiden keine entsprechenden Stylingkosten ausgewiesen.

Gibt es ein klares Gesetz für Altkanzler-Büros?

Nein. Gerichte und parlamentarische Vorlagen verweisen darauf, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für Umfang und Anspruch der Ausstattung fehlt.

Was dürfte sich jetzt ändern?

Vor allem der politische Druck auf eine transparentere, enger definierte und gesetzlich abgesicherte Regelung könnte steigen. Das ist eine naheliegende politische Folge, aber noch keine beschlossene Änderung.

Quellenliste:

  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4836, Antwort der Bundesregierung vom 17.03.2026
  • Deutscher Bundestag, hib 238/2026 „Regierungsausgaben für Visagisten und Friseure“, 25.03.2026
  • Landesrechtsportal Brandenburg, Entscheidung zum Büro des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder, 06.06.2024
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1540
  • Deutscher Bundestag, hib 109/2022 „Kosten der Amtsausstattung für Alt-Kanzler Schröder“, 15.03.2022
  • Tagesspiegel, „Wie viel Kosmetik braucht Angela Merkel?“, 28.06.2023
  • Tagesspiegel, „Hair & Make-up-Artist: Bund zahlt 57.000 Euro für Merkels Styling“, 10.08.2023
  • NIUS, „Ex-Kanzlerin Merkel: 64.700 Euro Steuergeld seit Juni 2024 für Friseur und Visagisten“, 14.04.2026
  • Apollo News, „Regierung zahlte seit 2024 über 60.000 Euro für Merkels Frisur und Schminke“, 16.04.2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert