1.670 Geräte für Bundestagsabgeordnete

1.670 Geräte für Bundestagsabgeordnete
Systembild: Über die Sachleistungskonten von Bundestagsabgeordneten wurden 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets beschafft. © KI-generierte Illustration

1.670 neue Geräte: Bundestag unter Erklärungsdruck

Im Jahr 2025 wurden über die Sachleistungskonten von Bundestagsabgeordneten 1.670 Smartphones und Tablets für rund 1,46 Millionen Euro beschafft. Neue Berichte über Mehrfachbestellungen und Geräte für ausgeschiedene Abgeordnete werfen Fragen zur Kontrolle auf.

Stand: 3. August 2026, 07:30 Uhr

Kurz erklärt

Bundestagsabgeordnete können dienstlich benötigte Smartphones und Tablets über ein Sachleistungskonto abrechnen. Im Jahr 2025 wurden auf diesem Weg 1.670 Geräte für insgesamt 1.464.567 Euro beschafft. Laut einem Medienbericht entfielen Bestellungen oder Auslieferungen auch auf zwölf bereits ausgeschiedene Abgeordnete. Einige Parlamentarier sollen fünf oder mehr Geräte erhalten haben. Unklar bleibt, wann diese Bestellungen ausgelöst wurden, für wen die Geräte bestimmt waren und wie die Bundestagsverwaltung den dienstlichen Bedarf im Einzelfall prüfte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über die Sachleistungskonten der Abgeordneten wurden 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets abgerechnet.
  • Die Gesamtkosten beliefen sich nach Angaben der Bundestagsverwaltung auf 1.464.567 Euro.
  • Beschafft wurden 950 iPhones, 420 iPads, 257 Samsung-Smartphones und 43 Samsung-Tablets.
  • Laut „Bild“ waren auch zwölf inzwischen ausgeschiedene Abgeordnete mit Geräten verbunden.
  • Einzelne Abgeordnete sollen innerhalb eines Jahres fünf oder mehr Smartphones beziehungsweise Tablets bestellt haben.
  • Bundestagsabgeordnete können jährlich bis zu 12.000 Euro für Büro-, Geschäfts- und Kommunikationsbedarf abrechnen.
  • Eine öffentlich zugängliche Aufschlüsselung nach Abgeordneten, Bestellzeitpunkt und dienstlichem Verwendungszweck liegt bislang nicht vor.

Was passiert ist

Im Deutschen Bundestag wurden 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets über die Sachleistungskonten von Abgeordneten beschafft. Die Ausgaben beliefen sich nach Zahlen, die zunächst von der „Bild“-Zeitung veröffentlicht wurden, auf 1.464.567 Euro.

Den größten Anteil hatten Apple-Geräte: Abgerechnet wurden 950 iPhones und 420 iPads. Hinzu kamen 257 Smartphones und 43 Tablets von Samsung.

Ein neuer Bericht der Zeitung vom 3. August nennt weitere Auffälligkeiten. Demnach sollen auch zwölf ausgeschiedene Abgeordnete Geräte erhalten haben. Mehrere Parlamentarier hätten innerhalb eines Jahres mindestens fünf Smartphones oder Tablets bestellt.

Eine öffentlich einsehbare Liste mit Namen, konkreten Bestelldaten und Kosten pro Abgeordnetem liegt nicht vor. Daher lässt sich bislang nicht unabhängig feststellen, ob die Geräte vor oder nach dem Ausscheiden bestellt wurden. Ebenso ist offen, ob sie für die Abgeordneten selbst, für Wahlkreisbüros oder für andere mandatsbezogene Aufgaben bestimmt waren.

Die Zahl von rechnerisch 2,6 Geräten pro Mitglied darf zudem nicht als tatsächlicher Durchschnittsverbrauch jedes einzelnen Abgeordneten verstanden werden. Im Jahr 2025 wechselte nach der vorgezogenen Bundestagswahl die Wahlperiode. Der 20. Deutsche Bundestag mit zuletzt mehr als 700 Mitgliedern wurde durch den neu gewählten Bundestag mit 630 Sitzen abgelöst. Im Jahresverlauf waren somit deutlich mehr als 630 Personen als Abgeordnete tätig.

Warum die Bestellungen der Abgeordneten relevant sind

Mitglieder des Bundestages erhalten zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung ein Sachleistungskonto. Daraus können jährlich bis zu 12.000 Euro für mandatsbezogenen Büro- und Geschäftsbedarf verwendet werden. Die Summe wird nicht bar ausgezahlt. Abrechenbar sind unter anderem Büroartikel, Fachliteratur, IT-Ausstattung, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.

Smartphones und Tablets können für parlamentarische Arbeit erforderlich sein. Abgeordnete und ihre Büros kommunizieren mobil, bearbeiten Dokumente und arbeiten an mehreren Standorten. Gerade nach einer Bundestagswahl müssen neu eingezogene Mitglieder ihre Büros ausstatten.

Die ungewöhnlich hohe Zahl einzelner Bestellungen wirft dennoch Fragen auf. Fünf oder mehr Geräte bei einem Abgeordneten können dienstlich begründbar sein, etwa wenn mehrere Arbeitsplätze ausgestattet werden. Ohne Angaben zum Verwendungszweck ist aber keine belastbare Bewertung möglich.

Hinzu kommt die zeitliche Verteilung: Bereits im Juli war berichtet worden, dass 43,5 Prozent der Geräte im letzten Quartal 2025 bestellt wurden. Zwischen Oktober und Dezember entfielen demnach allein 402 iPhones und 191 iPads im Wert von knapp 550.000 Euro auf das Sachleistungskonto.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte deshalb die bestehende Regelung. Die Bundestagsverwaltung verwies dagegen auf den erhöhten Ausstattungsbedarf nach der Wahl und erklärte laut Medienberichten, Anschaffungen würden geprüft.

Was daraus folgt

Die veröffentlichten Zahlen belegen hohe Ausgaben und zahlreiche Beschaffungen. Einen Missbrauch belegen sie für sich genommen nicht. Dafür müssten Bestellzeitpunkt, Empfänger, dienstlicher Bedarf und späterer Verbleib der Geräte nachvollziehbar sein.

Für die Kontrolle öffentlicher Mittel stellt sich deshalb die Frage, welche Nachweise Abgeordnete bei Mehrfachbestellungen erbringen müssen. Ebenso relevant ist, ob Geräte nach dem Ende eines Mandats zurückgegeben, übernommen oder weiterhin in einem Abgeordnetenbüro verwendet werden.

Die Bundestagsverwaltung kann grundsätzlich prüfen, ob eine Anschaffung nach den geltenden Regeln abrechnungsfähig ist. Wie intensiv der tatsächliche Bedarf kontrolliert wird und ob Obergrenzen für die Zahl gleichartiger Geräte gelten, geht aus den bislang öffentlich bekannten Angaben nicht hervor.

Persönlich zuordenbare Informationen über das Sachleistungskonto sind rechtlich besonders geschützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Auskünfte über einzelne Abgeordnete eingeschränkt werden können. Aggregierte Angaben über die Gesamtheit der Beschaffungen können dagegen grundsätzlich einem Informationsanspruch unterliegen.

Was noch offen ist

Bislang ist nicht dokumentiert, welche zwölf ausgeschiedenen Abgeordneten betroffen waren. Offen bleibt auch, ob sie die Geräte nach dem Ende ihres Mandats bestellten oder lediglich zuvor ausgelöste Bestellungen später ausgeliefert wurden.

Nicht bekannt ist, wie viele Abgeordnete fünf oder mehr Geräte beschafften und welchen dienstlichen Zweck sie dafür angaben. Auch eine Aufschlüsselung der Kosten nach Fraktionen oder einzelnen Bestellvorgängen ist öffentlich nicht vollständig verfügbar.

Ungeklärt ist ferner, wem die Geräte heute gehören und wo sie eingesetzt werden. Für eine belastbare Bewertung wären eine Stellungnahme der Bundestagsverwaltung zu diesen Einzelfragen und anonymisierte Beschaffungsdaten erforderlich.

Fazit und Ausblick

Smartphones und Tablets gehören zur Arbeitsausstattung eines modernen Parlaments. Die Beschaffung von 1.670 Geräten für rund 1,46 Millionen Euro innerhalb eines Wahljahres verlangt dennoch eine nachvollziehbare Erklärung.

Besonders die Mehrfachbestellungen und die Zuordnung zu ausgeschiedenen Abgeordneten sollten transparent aufgeklärt werden. Solange Bestellzeitpunkte, Verwendungszwecke und Empfänger nicht bekannt sind, bleibt der Verdacht eines unangemessenen Umgangs mit Steuergeld unbewiesen – die offenen Kontrollfragen bestehen jedoch fort.

Faktenüberblick

Thema: Smartphones und Tablets für Bundestagsabgeordnete
Ereignis / Entscheidung: 1.670 Geräte über Sachleistungskonten beschafft
Datum / Zeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2025
Ort / Region: Deutscher Bundestag, Berlin und Wahlkreisbüros
Zentrale Akteure: Bundestagsabgeordnete, Bundestagsverwaltung, Bund der Steuerzahler
Betroffene: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aktive und ausgeschiedene Abgeordnete
Wichtigste Folge: Forderungen nach transparenterer Prüfung der Gerätebeschaffungen
Stand der Informationen: Gesamtzahlen bekannt; personenbezogene und verwendungsbezogene Details weitgehend offen

Konkrete Folgen auf einen Blick

  • Die Kosten von rund 1,46 Millionen Euro wurden aus öffentlichen Mitteln getragen.
  • Der Vorgang kann eine Überprüfung der Regeln für Mehrfachbestellungen auslösen.
  • Mehr Transparenz könnte durch anonymisierte Angaben zu Anzahl, Zweck und Zeitpunkt der Bestellungen erreicht werden.
  • Eine Rückforderung ist nach aktuellem Stand nicht angekündigt.
  • Ein persönliches Fehlverhalten einzelner Abgeordneter ist durch die veröffentlichten Gesamtzahlen nicht belegt.

Offene Punkte im Überblick

  • Unklar bleibt, wann die Geräte für die zwölf ausgeschiedenen Abgeordneten bestellt und ausgeliefert wurden.
  • Weitere Angaben zu den Abgeordneten mit fünf oder mehr Geräten liegen öffentlich nicht vollständig vor.
  • Nicht bekannt ist, welchen konkreten dienstlichen Bedarf die Mehrfachbestellungen abdeckten.
  • Offen ist, ob und wie Geräte beim Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden müssen.
  • Eine ausführliche offizielle Bewertung der neuen Angaben durch die Bundestagsverwaltung steht bislang aus.

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FAQ

Wie viele Smartphones und Tablets wurden 2025 beschafft?

Über die Sachleistungskonten der Bundestagsabgeordneten wurden 1.670 Geräte für insgesamt 1.464.567 Euro abgerechnet.

Welche Geräte wurden bestellt?

Nach den veröffentlichten Zahlen handelte es sich um 950 iPhones, 420 iPads, 257 Samsung-Smartphones und 43 Samsung-Tablets.

Bekommen Abgeordnete jedes Jahr 12.000 Euro ausgezahlt?

Nein. Das Sachleistungskonto von höchstens 12.000 Euro jährlich wird nicht bar ausgezahlt. Zulässige mandatsbezogene Ausgaben werden über die Bundestagsverwaltung abgerechnet.

Sind fünf Geräte für einen Abgeordneten automatisch unzulässig?

Nein. Mehrere Geräte können beispielsweise für verschiedene Büroarbeitsplätze benötigt werden. Ob eine konkrete Bestellung angemessen war, lässt sich nur anhand ihres Verwendungszwecks bewerten.

Haben ausgeschiedene Abgeordnete nach ihrem Mandat Geräte bestellt?

Das ist bislang nicht eindeutig belegt. Laut „Bild“ waren zwölf ausgeschiedene Abgeordnete mit Gerätebeschaffungen verbunden. Öffentlich ungeklärt ist, ob Bestellung und Auslieferung vor oder nach dem Ausscheiden erfolgten.

Ist bereits ein Missbrauch von Steuergeld nachgewiesen?

Nein. Die hohen Stückzahlen und Mehrfachbestellungen begründen Kontroll- und Transparenzfragen. Ein zweckwidriger Einsatz einzelner Geräte ist anhand der bisher veröffentlichten Informationen nicht nachgewiesen.

Quellen

Die Gesamtzahlen beruhen auf Angaben der Bundestagsverwaltung, die durch mehrere Medien wiedergegeben wurden. Die neuen Details zu ausgeschiedenen Abgeordneten und Mehrfachbestellungen stammen bislang aus einer „Bild“-Recherche. Eine dazugehörige parlamentarische Drucksache oder vollständige amtliche Statistik war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht öffentlich auffindbar. Belastbare direkte Zitate zu den neuen Angaben liegen nach aktuellem Stand nicht frei zugänglich vor.

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