Neun Geräte in einem Jahr: Bundestag unter Druck

Neun Geräte in einem Jahr: Bundestag unter Druck
Systembild: Insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets wurden 2025 über die Sachleistungskonten von Bundestagsabgeordneten beschafft.© KI-generierte Illustration

1.670 Geräte aus Steuergeld aber kaum Einblick in die Einzelfälle

Im Deutschen Bundestag wurden 2025 insgesamt 1.670 Smartphones und Tablets für rund 1,46 Millionen Euro beschafft. Einzelne Abgeordnete sollen innerhalb dieses einen Jahres bis zu neun Geräte bezogen haben.

Diese Zahl verlangt mehr als eine allgemeine Erklärung über digitale Parlamentsarbeit. Neun Geräte innerhalb von zwölf Monaten sind keine gewöhnliche Grundausstattung. Sie können im Einzelfall dienstlich begründbar sein. Dann muss diese Begründung aber dokumentiert, geprüft und öffentlich nachvollziehbar gemacht werden.

Genau daran fehlt es.

Die Bundestagsverwaltung veröffentlicht Gesamtzahlen und Kosten. Eine vollständige Übersicht darüber, welcher Abgeordnete wie viele Geräte erhielt, wann sie beschafft wurden, wem sie tatsächlich zur Verfügung standen und warum der Bedarf bestand, ist öffentlich bislang nicht erkennbar.

Damit bleibt ausgerechnet der Teil verborgen, der eine seriöse Beurteilung ermöglichen würde.

Was passiert ist

Nach den veröffentlichten Angaben wurden im Jahr 2025 insgesamt 950 iPhones, 420 iPads, 257 Samsung-Smartphones und 43 Samsung-Tablets über die Sachleistungskonten der Bundestagsabgeordneten abgerechnet. Die Gesamtsumme belief sich auf 1.464.567 Euro.

Das Sachleistungskonto ist kein frei verfügbares Bargeld. Jedem Abgeordneten stehen jährlich bis zu 12.000 Euro für mandatsbezogenen Büro- und Geschäftsbedarf zur Verfügung. Daraus können unter anderem Mobiltelefone, Computertechnik, Büromaterial, Fachliteratur und die IT-Ausstattung von Wahlkreisbüros finanziert werden. Die Abgeordneten beschaffen solche Gegenstände grundsätzlich selbst über dieses Konto.

Diese Regel erklärt, wie Geräte finanziert werden können. Sie erklärt nicht, warum einzelne Mandatsträger innerhalb eines Jahres bis zu neun Smartphones oder Tablets benötigen.

Auch der Zeitpunkt eines erheblichen Teils der Bestellungen fällt auf. Laut Medienberichten wurden zwischen Oktober und Dezember 2025 insgesamt 402 iPhones und 191 iPads für fast 550.000 Euro beschafft. Damit entfiel ein ungewöhnlich großer Anteil der Käufe auf das letzte Quartal.

Die Nähe zu Weihnachten ist kein Beleg dafür, dass Geräte verschenkt oder privat verwendet wurden. Aber sie ist ein hinreichender Grund, Bestelldaten, Empfänger und Verwendungszwecke offenzulegen.

Wer öffentliche Mittel verwaltet, darf auf auffällige Zahlen nicht mit Schweigen reagieren.

Warum das relevant ist

Der Bundestag beschließt Steuern, Haushalte, Sparvorgaben und Ausgabenprogramme. Seine Mitglieder entscheiden darüber, welche Belastungen Bürgern und Unternehmen zugemutet werden. Umso strenger muss der Maßstab sein, den das Parlament an den eigenen Umgang mit öffentlichen Mitteln anlegt.

Es geht nicht darum, Abgeordneten notwendige Arbeitsmittel abzusprechen. Ein modernes Mandat erfordert sichere Smartphones, Tablets und digitale Büroausstattung.

Es geht um Mengen, Kontrolle und Transparenz.

Ein Abgeordneter, der ein Smartphone und ein Tablet für die Mandatsarbeit benötigt, lässt sich leicht erklären. Auch zusätzliche Geräte für ein Wahlkreisbüro oder Beschäftigte können plausibel sein. Bei bis zu neun Geräten innerhalb eines Jahres reicht jedoch kein pauschaler Verweis auf parlamentarische Arbeit.

Dann müssen konkrete Fragen beantwortet werden:

Wer nutzte die Geräte? Wurden Altgeräte ersetzt? Wo verblieben diese? Erfolgten die Bestellungen für Mitarbeiter? Wurden Geräte nach einem Defekt ausgetauscht? Gab es eine Plausibilitätsprüfung? Wurde kontrolliert, ob die Geräte nach dem Ende eines Mandats zurückgegeben oder weiter dienstlich verwendet wurden?

Solange diese Angaben fehlen, bleibt die Kontrolle praktisch der Institution überlassen, die von der Ausgabe selbst betroffen ist.

Das ist keine überzeugende Transparenz.

Ein System, das den Verdacht selbst erzeugt

Der Ausdruck „Selbstbedienungsladen“ ist hart. Als feststehende Tatsachenbeschreibung wäre er nach der derzeitigen Quellenlage nicht belegbar.

Doch der Eindruck eines Selbstbedienungssystems entsteht nicht aus dem Nichts. Er entsteht, wenn hohe Stückzahlen bekannt werden, einzelne Abgeordnete bis zu neun Geräte in einem Jahr beziehen können und die Öffentlichkeit trotzdem kaum erfährt, welche konkreten dienstlichen Gründe vorlagen.

Der Bundestag könnte diesen Verdacht entkräften. Dafür müsste er die Beschaffungspraxis offenlegen.

Eine anonymisierte Darstellung wäre nicht ausreichend, sobald auffällige Mengen einzelnen Mandaten zugeordnet werden können. Mindestens veröffentlicht werden sollten:

  • Zahl und Art der Geräte pro Abgeordnetenbüro,
  • Bestell- und Auslieferungsdatum,
  • Anschaffungskosten,
  • dienstlicher Verwendungszweck,
  • Ersatz- oder Neubeschaffung,
  • Verbleib des zuvor verwendeten Geräts,
  • Ergebnis einer internen Bedarfsprüfung.

Das wären keine unzulässigen Eingriffe in private Daten. Es wären grundlegende Angaben über die Verwendung von Steuergeld.

Was die AfD mit der Frage zu tun hat und was nicht

Die Vermutung, andere Parteien wollten eine Regierungsbeteiligung der AfD verhindern, damit solche Vorgänge nicht untersucht würden, ist durch die vorliegenden Informationen nicht belegt.

Es gibt keinen belastbaren Nachweis dafür, dass die politische Abgrenzung gegenüber der AfD mit den Gerätebeschaffungen oder einer befürchteten Aufdeckung dieses Vorgangs zusammenhängt.

Eine solche Behauptung würde zwei voneinander getrennte Themen vermischen: den politischen Umgang der übrigen Parteien mit der AfD und die Kontrolle der Sachleistungskonten des Bundestages.

Der berechtigte Kern der Frage liegt an anderer Stelle: Eine parlamentarische Opposition muss Regierung und Parlamentsverwaltung kontrollieren können unabhängig davon, welche Partei diese Rolle ausübt. Beschaffungsdaten dürfen deshalb nicht davon abhängen, ob eine bestimmte Partei sie verlangt oder politisch verwertet.

Transparenz ist kein Gefallen an die AfD und kein Instrument gegen andere Parteien. Transparenz ist eine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit.

Wer die Verwendung von Steuergeld sauber dokumentiert, muss keine parlamentarische Kontrolle fürchten.

Was daraus folgen muss

Der Bundestag sollte für auffällige Mehrfachbestellungen eine verbindliche Begründungs- und Genehmigungspflicht einführen. Ab einer bestimmten Zahl von Geräten innerhalb eines Jahres müsste der zusätzliche Bedarf einzeln nachgewiesen werden.

Jedes Gerät sollte eindeutig inventarisiert werden. Ersetzte Geräte müssten zurückgegeben, gelöscht, weiterverwendet oder verwertet werden. Der jeweilige Vorgang müsste dokumentiert sein.

Zudem braucht es eine öffentliche Jahresübersicht, die mehr enthält als Gesamtzahlen. Nur aggregierte Summen verhindern wirksame Kontrolle, wenn die Auffälligkeit gerade in einzelnen Bestellvorgängen liegt.

Auch ein nicht ausgeschöpftes Sachleistungskonto darf keinen Anreiz erzeugen, zum Jahresende noch Technik zu bestellen. Ein Höchstbetrag ist kein Guthaben, das verbraucht werden muss.

Öffentliche Mittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein konkreter dienstlicher Bedarf besteht.

Was noch offen ist

Unklar bleibt, welche Abgeordneten bis zu neun Geräte innerhalb eines Jahres bezogen haben. Nicht öffentlich geklärt ist auch, ob es sich dabei ausschließlich um Smartphones oder um eine Kombination aus Smartphones und Tablets handelte.

Offen ist, ob sämtliche Geräte von den Abgeordneten selbst genutzt wurden oder ob sie Beschäftigten und Wahlkreisbüros zur Verfügung standen.

Nicht bekannt ist, wie viele der Käufe Ersatzbeschaffungen waren und was mit den zuvor genutzten Geräten geschah.

Ebenso fehlt eine belastbare öffentliche Darstellung der Kontrollen durch die Bundestagsverwaltung.

Behauptungen, Geräte seien an Familienangehörige oder Bekannte weitergegeben oder als Weihnachtsgeschenke verwendet worden, sind nach aktuellem Stand nicht durch veröffentlichte Einzelfallbelege abgesichert.

Die fehlenden Nachweise entlasten die Beschaffungspraxis jedoch nicht. Sie zeigen vielmehr, warum vollständige Transparenz nötig ist.

Fazit und Ausblick

Bis zu neun Geräte innerhalb eines Jahres sind keine beiläufige Verwaltungszahl. 1.670 Smartphones und Tablets für rund 1,46 Millionen Euro sind keine Angelegenheit, die mit dem Satz „formal zulässig“ erledigt werden kann.

Der Bundestag verlangt von Bürgern, Unternehmen und Behörden Nachweise für die Verwendung öffentlicher Mittel. Diesen Maßstab muss das Parlament auch an sich selbst anlegen.

Missbrauch ist bislang nicht bewiesen. Eine überzeugende Kontrolle ist für die Öffentlichkeit aber ebenfalls nicht erkennbar.

Genau darin liegt der Skandal: Nicht jede einzelne Anschaffung muss unzulässig gewesen sein. Doch ein System, das hohe Mehrfachbestellungen erlaubt und die konkreten Begründungen anschließend weitgehend im Dunkeln lässt, schützt nicht das Vertrauen in das Parlament.

Es beschädigt dieses Vertrauen.

Der Bundestag muss deshalb offenlegen, wer innerhalb eines Jahres bis zu neun Geräte erhielt, warum dieser Bedarf bestand und was mit der Technik geschah.

Steuergeld ist kein parlamentarisches Privatbudget.

Faktenüberblick

Thema: Smartphones und Tablets für Bundestagsabgeordnete
Ereignis: Beschaffung von 1.670 mobilen Geräten über Sachleistungskonten
Datum / Zeitraum: Jahr 2025
Ort / Region: Deutscher Bundestag in Berlin und Wahlkreisbüros
Zentrale Akteure: Bundestagsabgeordnete und Bundestagsverwaltung
Betroffene: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
Wichtigste Folge: Forderung nach Offenlegung von Mehrfachbestellungen und Kontrollverfahren
Stand der Informationen: Gesamtzahlen und Kosten sind bekannt; wesentliche Einzelfalldaten fehlen

Konkrete Folgen auf einen Blick

  • Mehrfachbestellungen könnten künftig einer besonderen Begründungs- und Genehmigungspflicht unterliegen.
  • Der Bundestag sollte Geräte, Nutzer, Ersatzbeschaffungen und Rückgaben lückenlos inventarisieren.
  • Nicht verbrauchte Mittel des Sachleistungskontos dürfen keinen Anreiz für Käufe zum Jahresende schaffen.
  • Steuerzahler können die Angemessenheit der Ausgaben erst bewerten, wenn Einzelfalldaten veröffentlicht werden.
  • Eine unabhängige oder parlamentarische Prüfung der Beschaffungspraxis wäre sachlich begründbar.

Offene Punkte im Überblick

  • Welche Abgeordneten erhielten bis zu neun Geräte innerhalb eines Jahres?
  • Wer nutzte die einzelnen Smartphones und Tablets tatsächlich?
  • Welche Geräte ersetzten vorhandene Technik?
  • Was geschah mit den Altgeräten?
  • Welche Prüfung nahm die Bundestagsverwaltung bei Mehrfachbestellungen vor?

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FAQ

Erhielten einzelne Abgeordnete neun iPhones?

Berichtet wird über bis zu neun mobile Geräte innerhalb eines Jahres. Öffentlich nicht abschließend geklärt ist, ob es sich ausschließlich um iPhones oder um eine Kombination aus Smartphones und Tablets handelte.

Sind mehrere Geräte für einen Abgeordneten grundsätzlich erlaubt?

Das Sachleistungskonto kann für Mobiltelefone und weitere IT-Ausstattung verwendet werden. Die öffentlich zugänglichen Regeln erklären jedoch nicht, welche konkrete Gerätezahl ohne zusätzliche Begründung angemessen ist.

Beweisen die Bestellungen einen Missbrauch von Steuergeld?

Nein. Die Zahlen und Bestellzeiten allein beweisen keine private oder unzulässige Verwendung. Sie begründen jedoch einen erheblichen Aufklärungsbedarf.

Warum sind die Bestellungen zum Jahresende relevant?

Zwischen Oktober und Dezember wurden laut Medienberichten 402 iPhones und 191 iPads für fast 550.000 Euro bestellt. Die Häufung verlangt eine Erklärung, belegt für sich genommen aber keine private Nutzung.

Hat die Ablehnung der AfD durch andere Parteien damit zu tun?

Dafür gibt es nach aktuellem Stand keinen belastbaren Beleg. Die Frage der Gerätebeschaffungen muss unabhängig von parteipolitischen Zuschreibungen transparent untersucht werden.

Quellen

  • Deutscher Bundestag: Büroausstattung und Konto für Sachleistungen der Abgeordneten.
  • „Bild“: Berichte zu 1.670 Geräten, Gesamtkosten, Mehrfachbestellungen und Bestellungen im letzten Quartal 2025.
  • Presse.Online: Erstbericht vom 3. August 2026.
  • Ergänzende Medienberichte zur Stückzahl und zeitlichen Verteilung der Beschaffungen.

Belastbare direkte Zitate zu den einzelnen Mehrfachbestellungen liegen nach aktuellem Stand nicht vor.

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