Jens Spahn entschuldigt sich für Leihmutterschaft
Jens Spahn entschuldigt sich: „Ich war zu feige“
Jens Spahn hat sich für seinen Umgang mit der Leihmutterschaft entschuldigt, durch die er und sein Ehemann in den USA Eltern geworden sind. In einem am Donnerstag versandten Brief an die CDU-Mitglieder seines Wahlkreises Steinfurt I – Borken I räumt der frühere Unionsfraktionschef persönliche und politische Fehler ein.
„Ich war zu feige, bei diesem sensiblen Thema offen Farbe zu bekennen“, schreibt Spahn nach übereinstimmenden Medienberichten in dem Brief, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Er habe eine schwierige Debatte vermeiden und zugleich seine werdende Familie schützen wollen. Damit habe er jedoch „am Ende eine sehr viel schwierigere Debatte ausgelöst“.
Spahn räumt enttäuschtes Vertrauen ein
Im Zentrum der Entschuldigung steht nicht die Entscheidung für eine Leihmutterschaft allein, sondern der Widerspruch zu Spahns früherer öffentlicher Haltung. Der CDU-Politiker hatte sich in der Vergangenheit gegen Leihmutterschaft ausgesprochen. Auch seine Partei lehnt eine Legalisierung in Deutschland weiterhin ab.
„Vor allem aber habe ich durch den Widerspruch zwischen meiner früher öffentlich vertretenen Haltung und meiner persönlichen Entscheidung Vertrauen enttäuscht“, schreibt Spahn. Dafür bitte er die Parteimitglieder um Entschuldigung.
Die politische Konsequenz hatte der frühere Bundesgesundheitsminister bereits am 18. Juli gezogen: Spahn trat als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück. Der Deutsche Bundestag bestätigte den Rücktritt und die anschließende Wahl Thorsten Freis zum Nachfolger. Frei erhielt am 29. Juli 170 von 185 abgegebenen Stimmen und damit 91,9 Prozent.
Spahn gehört dem Bundestag weiterhin an. Nach seinem Rückzug aus der Fraktionsspitze arbeitet er für die Unionsfraktion im Haushaltsausschuss.
Schutz der Familie sollte öffentliche Debatte vermeiden
In seinem Schreiben erläutert Spahn auch die persönlichen Beweggründe. Sein Ehemann und er hätten schon lange eine Familie gründen wollen. Bei der Entscheidung für eine in den USA zulässige Leihmutterschaft sei für ihn maßgeblich gewesen, dass die Frau bereits eine eigene Familie habe und in finanziell stabilen Verhältnissen lebe.
Nach Spahns Darstellung wurde die Leihmutter zudem rechtlich und medizinisch professionell begleitet. Zwischen ihr und dem Kind bestehe keine genetische Verwandtschaft. Unabhängig überprüfen lassen sich diese persönlichen Angaben bislang nicht.
Spahn verweist ferner auf die deutsche Rechtsprechung zur Anerkennung ausländischer Elternschaftsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden, dass eine ausländische Gerichtsentscheidung über die rechtliche Elternschaft nach einer Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt werden kann. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Zulässigkeit von Leihmutterschaft in Deutschland.
Das Verbot in Deutschland bleibt bestehen
In Deutschland dürfen Ärzte nach dem Embryonenschutzgesetz keine künstliche Befruchtung bei einer Frau vornehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt dauerhaft Dritten zu überlassen. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz untersagt.
Davon zu unterscheiden ist die familienrechtliche Anerkennung eines im Ausland begründeten Eltern-Kind-Verhältnisses. Sie wird im Einzelfall geprüft und dient insbesondere der rechtlichen Absicherung des Kindes. Die Anerkennung einer ausländischen Elternschaft hebt das deutsche Verbot medizinischer Behandlung und Vermittlung daher nicht auf.
Diese Unterscheidung prägte auch die politische Debatte um Spahn: Kritisiert wurde nicht der Wunsch nach einer Familie, sondern vor allem der Gegensatz zwischen seiner früher vertretenen Position, dem CDU-Beschluss und seiner privaten Entscheidung.
Politische Rückkehr bleibt offen
Spahn schreibt, dass eine Entschuldigung oder ein Rücktritt beschädigtes Vertrauen nicht unmittelbar wiederherstellen könne. Er wolle jedoch daran arbeiten.
Ob daraus später eine Rückkehr in eine Führungsfunktion folgt, lässt der Brief offen. CSU-Chef Markus Söder hatte bereits im Juli erklärt, Spahn werde „irgendwann wieder“ eine führende Rolle übernehmen. Eine konkrete Funktion oder einen Zeitplan nannte er nicht.
Offene Fragen
- Hält Spahn politisch weiterhin am Verbot der Leihmutterschaft fest?
- Wird er seine veränderte persönliche Position auch programmatisch vertreten?
- Wie reagieren die Mitglieder seines Wahlkreises auf die Entschuldigung?
- Strebt Spahn erneut ein Führungsamt in Partei oder Fraktion an?
Quellen und Transparenz
- Jens Spahn: Brief an die CDU-Mitglieder des Wahlkreises Steinfurt I Borken I vom 10. September 2026; zitiert nach Reuters und dem Bericht von t-online.
- Deutscher Bundestag: Thorsten Frei zum neuen Chef der Unionsfraktion gewählt, 29. Juli 2026; amtliche Veröffentlichung.
- ARD-aktuell: Spahn verteidigt Leihmutterschaft, 17. Juli 2026; ergänzender Medienbericht.
- WDR: Unions-Fraktionschef Spahn tritt zurück, 18. Juli 2026; ergänzender Medienbericht.
- Reuters: Senior Merz ally under pressure over surrogate baby, 17. Juli 2026; Nachrichtenagenturbericht zur vorausgegangenen Kontroverse.
Der Brief selbst liegt Presse.Online nicht im Original vor. Die darin enthaltenen persönlichen Angaben werden deshalb ausdrücklich Jens Spahn zugeschrieben.
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