Duisburg: Goldkette nach Umarmung verschwunden

Duisburg: Goldkette nach Umarmung verschwunden
Systembild: Eine Umarmung auf dem Kometenplatz. Später fehlt einer 87-Jährigen ihre Goldkette. © Presse.Online, Die dargestellte Begegnung ist kein dokumentiertes Ereignis

Goldkette nach Umarmung verschwunden: Polizei sucht Zeugen in Duisburg

Eine 87-jährige Frau hat nach einer Begegnung mit einem kleinen Mädchen in Duisburg den Verlust ihrer Goldhalskette bemerkt. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall am Freitag, 18. September, gegen 11.25 Uhr auf dem Kometenplatz im Stadtteil Aldenrade. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Diebstahls und sucht Zeugen.

Ein Kuss auf dem Kometenplatz

Die Seniorin war mit ihrem Rollator unterwegs, als ihr nach ihrer Schilderung ein etwa vier bis fünf Jahre altes Mädchen entgegenlief. Das Kind habe sie umarmt und geküsst. Anschließend sei es zu zwei Frauen zurückgegangen, mit denen es offenbar unterwegs war. Erst an ihrem Zielort stellte die 87-Jährige fest, dass ihre Goldhalskette fehlte.

Die Kette hatte sie vor rund 30 Jahren von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann geschenkt bekommen. Damit ist neben ihrem materiellen Wert auch eine persönliche Erinnerung verloren gegangen. Wer die Kette tatsächlich abgenommen hat, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Die zeitliche Nähe zur Umarmung ist Gegenstand der Ermittlungen; eine Tat des Kindes oder eine Beteiligung der beiden Frauen steht bislang nicht fest.

Polizei bittet um Hinweise zu zwei Frauen

Die Seniorin beschrieb die beiden Frauen als etwa 20 bis 40 Jahre alt und dunkel gekleidet. Das Kriminalkommissariat 32 der Polizei Duisburg ermittelt. Wer die Begegnung beobachtet hat oder Angaben zu den gesuchten Personen machen kann, erreicht die Polizei unter 0203 2800.

Falls sich ein Tatbeitrag des geschätzt vier bis fünf Jahre alten Kindes bestätigen sollte, könnte es strafrechtlich nicht bestraft werden: Nach § 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt war. Über eine mögliche Verantwortung anderer Personen sagt das nichts aus; gerade deshalb ist die Klärung des Ablaufs für die Ermittlungen maßgeblich.

Quellen und Transparenz: Grundlage ist die Mitteilung der Polizei Duisburg vom 22. September 2026. Die rechtliche Altersgrenze ergibt sich aus § 19 StGB. Eine unabhängige Rekonstruktion des Geschehens liegt nicht vor.

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