Plan-B Net Zero: Preiserhöhung trotz Preisgarantie?
Plan-B Net Zero: Fast 84 Prozent mehr trotz Preisgarantie?
Plan-B Net Zero hat auch Kunden mit laufender Preisgarantie höhere Strompreise angekündigt, berichtet Finanztip. In einem Fall steigen die berechneten Jahreskosten um fast 84 Prozent. Der Anbieter spricht von versehentlich verschickten Mitteilungen.
Stand: 6. November 2026
Der Stromanbieter Plan-B Net Zero steht wegen angekündigter Preiserhöhungen in der Kritik. Nach Recherchen von Finanztip haben mehrere Kunden entsprechende Mitteilungen erhalten, obwohl ihre vereinbarte Preisgarantie noch läuft. Die höheren Preise sollen ab dem 7. Dezember 2026 gelten. Das Unternehmen erklärt gegenüber dem Verbraucherportal, zugesagte Preisgarantien einzuhalten. Einzelne Kunden seien irrtümlich angeschrieben worden.
Wie aus 572 Euro rund 1.051 Euro werden
Ein von Finanztip beschriebener Fall zeigt, wie stark die angekündigte Anpassung ausfallen kann: Der Arbeitspreis soll von 30,64 auf 49,16 Cent je Kilowattstunde steigen. Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Grundpreis von 4,30 auf 17,98 Euro.
Die Größenordnung lässt sich mit einem Jahresverbrauch von 1.700 Kilowattstunden nachvollziehen:
| Kostenbestandteil | Bisher | Angekündigt |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 30,64 Cent/kWh | 49,16 Cent/kWh |
| Verbrauchskosten bei 1.700 kWh | 520,88 Euro | 835,72 Euro |
| Grundpreis pro Jahr | 51,60 Euro | 215,76 Euro |
| Gesamtkosten pro Jahr | 572,48 Euro | 1.051,48 Euro |
Eigene Berechnung anhand der veröffentlichten Tarifwerte, ohne etwaige Boni.
Das wären 479 Euro Mehrkosten im Jahr, ein Plus von rund 83,7 Prozent. Der Arbeitspreis steigt dabei um etwa 60,4 Prozent, der Grundpreis um rund 318 Prozent. Die knapp 84 Prozent beziehen sich somit auf die gesamten Jahreskosten dieses Beispiels. Bei einem anderen Verbrauch fällt die prozentuale Veränderung anders aus.
Anbieter sagt Einhaltung der Preisgarantie zu
Gegenüber BILD erklärte Plan-B Net Zero: „Bei Kunden mit Preisgarantie halten wir uns an die vereinbarten Konditionen.“ Der Anbieter verwies auf die Möglichkeit, einer aus Kundensicht unberechtigten Anpassung zu widersprechen. Wie viele Kunden mit laufender Garantie angeschrieben wurden, bleibt offen.
Das Unternehmen begründet die Preisanpassungen unter anderem mit höheren künftigen Beschaffungskosten. Den Vorwurf einer fehlgeschlagenen kurzfristigen Einkaufsstrategie weist es zurück. Auch eine heimliche Änderung seiner Geschäftsbedingungen bestreitet der Anbieter.
Was die veröffentlichten AGB tatsächlich sagen
Auf der Unternehmenswebsite stehen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Stand Oktober 2026. Darin werden Beschaffungs- und Vertriebskosten als mögliche Gründe für Preisänderungen genannt. Die Klausel enthält allerdings ausdrücklich einen Vorbehalt: Anpassungen während der Mindestvertragslaufzeit sind nur vorgesehen, „sofern keine ausdrücklich vereinbarte Preisgarantie entgegensteht“.
Finanztip berichtet, dass ältere Vertragsunterlagen eine zusätzliche ausdrückliche Schutzklausel enthielten: Während einer eingeschränkten Preisgarantie durften Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten demnach nicht zur Begründung einer Preisänderung herangezogen werden.
Welche Kosten eine eingeschränkte Preisgarantie umfasst, hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Nach Angaben der Bundesnetzagentur können etwa Steuern, Umlagen oder Netzentgelte ausgenommen sein. Die Bezeichnung allein beantwortet deshalb noch nicht, ob eine bestimmte Erhöhung zulässig ist. Maßgeblich sind Umfang und Laufzeit der zugesagten Garantie.
Welche Unterlagen Kunden jetzt prüfen sollten
Betroffene sollten das Änderungsschreiben mit ihrer ursprünglichen Bestellung, der Vertragsbestätigung und den damaligen Tarifbedingungen vergleichen. Wurde der Vertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, können auch dessen Unterlagen die vereinbarte Preisgarantie dokumentieren.
Bei einer noch laufenden Garantie empfiehlt Finanztip, der Erhöhung schriftlich zu widersprechen und entsprechende Nachweise beizufügen. Wer den Vertrag beenden möchte, sollte die Kündigungsbedingungen und den angekündigten Änderungstermin prüfen.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Haushaltskunden spätestens einen Monat vor einer Preisänderung verständlich über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden müssen. Bei einer Preiserhöhung besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht; für bestimmte hoheitlich bedingte Anpassungen gibt es Ausnahmen. Eine solche Kündigung sollten Kunden selbst an den bisherigen Lieferanten schicken und sich den Eingang bestätigen lassen.
Offen ist, in wie vielen Fällen Plan-B Net Zero die angekündigten Erhöhungen wegen bestehender Preisgarantien zurücknimmt.
Quellen und Transparenz
- Plan-B Net Zero Energy GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Oktober 2026. Primärquelle zu den veröffentlichten Preisanpassungsklauseln.
- Bundesnetzagentur: Informationen zu Strom- und Gaspreisen für Haushaltskundinnen und -kunden, abgerufen am 6. November 2026. Amtliche Verbraucherinformation.
- Finanztip, Benjamin Weigl: 80 % Preiserhöhung trotz Preisgarantie: Was Du gegen den Stromanbieter Plan-B Net Zero tun kannst, 5. November 2026. Recherche zu Kundenunterlagen und Stellungnahme des Anbieters.
- BILD, Frank Ochse: 84 Prozent rauf: Stromanbieter schockt Kunden mit Mega-Preiserhöhung, 5. November 2026. Ergänzende Berichterstattung und Unternehmensstellungnahme.
Transparenz: Die individuellen Kundenverträge liegen Presse.Online nicht selbst vor. Die Darstellung dieser Fälle und die Unternehmensantworten stammen aus den genannten Medienberichten. Die Kostenrechnung wurde anhand der veröffentlichten Tarifwerte nachvollzogen. Die Zahl der betroffenen Verträge ist nicht bestätigt.
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