Schweiz- Diese Lockerungen hat der Bundesrat beschlossen

In der Schweiz kehrt ein fast normale Leben ein
Coronavirus in der Schweiz: Betrieb von Aussenterrassen wieder erlaubt, einige Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen stattfinden
Der Bundesrat lockert trotz fragiler Lage: Restaurantterrassen dürfen ab 19. April öffnen. Sportanlässe, Kino, Theater und Konzerte sind eingeschränkt wieder möglich. Je nach Entwicklung müssen aber Öffnungen rückgängig gemacht werden.
Die wichtigsten Punkte aus der Pressekonferenz:
- Bundesrat Alain Berset beginnt. Der Bundesrat habe heute die neusten Etappen beschlossen, nachdem er am 19. März auf grössere Schritte verzichtet habe. Mit dieser Strategie habe man die Entwicklung so halten können, dass die Zahlen nicht so stark ansteigen. Die neue Strategie berücksichtige die Impfungen und Tests. Der Bundesrat habe beschlossen, nun grössere Risiken einzugehen. Daher werde man Aussenterrassen öffnen und etwa Kinoveranstaltungen wieder zulassen. Die vorsichtigen Öffnungsschritte der letzten Wochen seien positiv, sie hätten nicht zu einem grossen Anstieg der Fallzahlen geführt. Die meisten Menschen in der Schweiz seien vorsichtig und hielten sich an die Konzepte.
- Natürlich gibt es Risiken, sagt Berset. Aber es gebe auch Auflagen. Wenn man sich daran halte, könne das funktionieren. Auch wenn die Zahlen steigen, könne man öffnen, wenn man die Schutzkonzepte einhalte. Das sei auch eine Aufforderung beispielsweise an die Fitness-Zentren, die wieder öffnen dürfen.
- Jetzt kommt Berset zu den einzelnen Öffnungsschritten: Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt. Für diejenigen Betriebe, die keine Aussenterrasse haben oder solche, für die es sich nicht lohnt, gehen die finanziellen Hilfsmassnahmen weiter.
- Für Veranstaltungen mit Publikum gilt: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen. Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
- Auch zum Präsenzunterricht an Hochschulen könne man zurückkehren: Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
- All dies solle ab 19. April, also kommenden Montag gelten. Doch der Aufruf an die Bevölkerung und die Betreiber von Restaurants, Fitnesszentren vorsichtig zu sein und kleine Schritte zu machen. Es sei eine asymmetrische Entwicklung: Fallzahlen steigen, Hospitalisationen auch, aber es könne funktionieren. Dies sei auch ein Zeichen an die Jugend. Berset erinnert noch einmal an die Gratistests, die in Apotheken erhältlich sind.
- Zur Versorgung mit Covid-Medikamenten sagt Berset: Der Bundesrat habe heute auch Entscheide zur Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 gefällt. Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien sollen in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen. Dies sei wichtig auch für die Personen, die sich nicht impfen lassen könnten oder bei denen die Impfung nicht wirke.
- Ein Journalist fragt, ob er nicht das falsche Signal aussendet mit der Öffnung. Denn die Leute könnten ja dann denken, es sei alles halb so wild. Berset sagt, wenn es so interpretiert würde, dann gehe es nicht gut. Aber mit Schutzkonzepten gehe es.
- Ein Journalist fragt nach der Home-Office-Pflicht, wenn jetzt beispielsweise wieder Präsenzveranstaltungen an den Unis möglich sind. Berset antwortet: Wir wollen schrittweise vorgehen. Denn wenn wieder mehr Pendler unterwegs sind, hat man wieder viel mehr Kontakte. Ausserdem sei die Home-Office-Pflicht schon jetzt sehr flexibel zu handhaben. Man spreche seit einem Jahr von Eigenverantwortung, so Berset, das habe alles in allem sehr gut funktioniert. Aber Home-Office werde bald sicher Thema sein.
- Ein Journalist fragt, warum es nach den Abstimmungsfeiern in Moutier zu keinen grösseren Ausbrüchen gekommen sei. Berset sagt, dies würde bestätigen, dass Aktivitäten draussen weniger gefährlich seien als drinnen. Daraufhin hakt ein Journalist nach und will wissen, weshalb dann Fussballspiele im Stadion nicht erlaubt seien. Berset sagt, man müsse immer eine Grenze ziehen. Wenn nicht zu viele Leute nicht zu nah zusammen seien, etwa beim Orientierungslauf, dann gehe das. Aber bei grossen Gruppen sei es gefährlicher. Man könne es nie allen Recht machen.
- Eine Journalistin fragt, ob das nächste Datum für weitere Öffnungsschritte steht. Berset verneint: «Wir haben immer Fristen zwischen den einzelnen Schritten. Jetzt beobachten wir vom 19. April an, ob die Situation weitere Schritte erlaubt.»
- Eine Journalistin fragt, weshalb geöffnet werde, obwohl vier von fünf Richtwerten nicht erfüllt seien: «Hatten sie Angst, dass die Leute nicht mehr mitmachen?» Berset sagt: «Uns ist allen klar, dass nach 14 Monaten alle am Limit sind.» Die meisten Leute, die überwiegende Mehrheit, halte sich an die Regeln und Massnahmen und verhalte sich solidarisch, daher könne man öffnen.
- Wird der Bundesrat neue Kriterien für Lockerungen formulieren, damit Unternehmen planen können? Die Richtwerte seien nur eine Momentaufnahme, sagt Berset. Man müsse auch die Dynamik berücksichtigen. «Wir wollen einen stabilen Ausstieg aus der Krise finden.» Wenn man heute gedacht hätte, dass wir uns bald in einer kritischen Situation wiederfände, hätte der Bundesrat nicht geöffnet, so Berset.
- Die EU bekommt 50 Millionen Pfizer/Biotech-Dosen bis Juni, weil sie den Vertrag verlängert hat. Was heisst das für die Schweiz? Die Schweiz habe viele Dosen, die Ende April, Mai und Juni kommen, sagt Berset. «Wir brauchen eine sehr hohe Impfbereitschaft, um die Situation im Griff zu behalten.» Die Schweiz habe genug Lieferungen eingeplant.
Der Bundesrat informiert über weitere Öffnungsschritte
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch (14. 4.) weitere Öffnungsschritte beschlossen, über die er derzeit an einer Pressekonferenz informiert. Die Beschlüsse wurden vorab auch in Medienmitteilungen kommuniziert. Ab Montag (19. 4.) sind demanch mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage sei zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben.
Man sei sich des Risikos bewusst, die dieser Öffnungsschritt beinhalte. Je nach Entwicklung in den Spitälern bestehe die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Die Bevölkerung müsse sich weiter vorsichtig verhalten
In Restaurants und Bars gilt demnach eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
APA/PSM, Foto: Zürich endlich bei Sonne einen Kaffee im Kaffeehaus © IStock