Gasnetze: Stadtwerke planen Stilllegungen

Gasnetze: Stadtwerke planen Stilllegungen
Gasanschluss in einem Wohngebäude: Ob und wann Leitungen stillgelegt werden, hängt von den örtlichen Netzplänen ab. Symbolbild.

Gasnetze: Mehr als jedes dritte Stadtwerk plant Stilllegungen

Laut einem Bericht über eine neue VKU-Umfrage planen 38 Prozent der befragten Stadtwerke, ihre Gasnetze ganz oder teilweise stillzulegen. Für Haushalte zählt vor allem, was der örtliche Netzbetreiber konkret vorhat. Ein bundesweiter Abschalttermin lässt sich daraus nicht ableiten.

Stand: 7. November 2026

Berlin. Mehr als jedes dritte befragte Stadtwerk bereitet sich auf die vollständige oder teilweise Stilllegung seines Gasnetzes vor. Das berichtet BILD unter Berufung auf eine Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Demnach planen 13 Prozent eine vollständige Stilllegung, weitere 25 Prozent die Stilllegung von Teilen ihres Netzes.

Die Zahlen beschreiben Absichten von Unternehmen. Sie sagen weder aus, welcher Anteil der deutschen Gasleitungen verschwinden soll, noch wie viele Haushalte betroffen wären. Auch ein gemeinsamer Abschaltzeitpunkt geht daraus nicht hervor.

Für viele Netze ist die Zukunft noch offen

Weitere 38 Prozent der befragten Unternehmen haben dem Bericht zufolge noch keine Entscheidung über die Zukunft ihres Gasnetzes getroffen.

Die vollständige aktuelle Auswertung mit Erhebungszeitraum, Teilnehmerzahl und genauer Fragestellung lag für diesen Beitrag nicht vor. Deshalb werden die neuen Zahlen dem BILD-Bericht zugeordnet. Eine repräsentative Aussage über sämtliche deutschen Gasnetzbetreiber lässt sich daraus nicht ableiten.

Eine ältere, öffentlich zugängliche VKU-Befragung vom Oktober 2025 dokumentiert die damalige Unsicherheit: 46 Prozent hatten die Zukunft ihres Netzes noch nicht entschieden. An dieser Branchenumfrage beteiligten sich insgesamt 609 Stadtwerke und kommunale Energieversorger. Wegen der nicht vollständig vorliegenden aktuellen Methodik ist ein unmittelbarer Vergleich nur eingeschränkt möglich.

Klimaziel 2045 bedeutet keinen einheitlichen Abschalttermin

Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass Deutschland bis 2045 netto treibhausgasneutral werden soll. Daraus allein folgt jedoch kein pauschales Verbot jeder Gasheizung und kein Termin, an dem sämtliche Gasnetze gleichzeitig abgeschaltet werden.

Der VKU unterscheidet bei der Transformation zwischen Leitungen, die stillgelegt werden, und solchen, die für eine Versorgung mit klimafreundlichen Gasen infrage kommen. Ob ein bestimmter Anschluss langfristig verfügbar bleibt, hängt deshalb von der Entwicklung des jeweiligen Netzes ab.

Wie groß die Bedeutung von Erdgas im Gebäudebestand ist, zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes: Nach dem Zensus 2022 wurden 53,9 Prozent der Gebäude mit Wohnraum überwiegend mit Erdgas beheizt. Diese Zahl bezieht sich auf Gebäude und den damaligen Erhebungsstand, nicht auf den aktuellen Anteil der Haushalte.

Hannover will zurückbauen, Mannheim nennt kein fixes Datum

In Hannover ist der langfristige Rückbau des Gasnetzes nach Angaben der Stadt ausdrücklich vorgesehen. Eine dauerhafte doppelte Infrastruktur für Gas und Fernwärme sei teuer und nicht geplant. Zugleich stellt die Stadt klar: Ein Fernwärmeanschluss löst keine automatische Trennung des Hauses vom Gasnetz aus. Ein geplanter Rückbau soll mit den Anschlussnehmern abgestimmt werden.

Mannheim zeigt, wie sich Ankündigungen verändern können. MVV hatte im November 2024 einen Rückzug aus dem Gasnetz bis 2035 angestrebt. Auf der Informationsseite von MVV Netze heißt es inzwischen, das Unternehmen verfolge beim Gasnetzrückzug kein fixes Ausstiegsdatum. Das Netz stehe bis auf Weiteres zur Verfügung.

Eine langfristige Ausstiegsabsicht ist damit von einem verbindlichen Stilllegungsplan für einzelne Straßen oder Gebäude zu unterscheiden.

Die Kosten können schon vor einer Stilllegung steigen

Für Gaskunden ist auch die Entwicklung der Netzkosten relevant. Wenn weniger Menschen Gas beziehen, verteilen sich die Kosten der vorhandenen Infrastruktur auf geringere Absatzmengen. Auf dieses Problem verweist der VKU in einer gesonderten Veröffentlichung vom 30. September 2026.

In der dort vorgestellten Befragung unter 757 Stadtwerken erwarteten 65 Prozent der teilnehmenden Unternehmen höhere Erdgaspreise für die Heizperiode 2026/2027. Neben Großhandelspreisen nannten Unternehmen unter anderem vorgezogene Abschreibungen und Kosten für Stilllegungen oder Umrüstungen als Preistreiber. Das ist eine Erwartung der Befragten, keine Aussage darüber, wie sich jeder einzelne Tarif entwickelt.

Was Eigentümer und Mieter jetzt klären sollten

Wer eine neue Heizung plant, sollte beim örtlichen Gasnetzbetreiber nachfragen, welche Perspektive für den konkreten Anschluss besteht. Ebenso relevant ist, ob und wann ein Fernwärmeanschluss tatsächlich angeboten werden kann. Eine vorgesehene Versorgungsart im Wärmeplan ersetzt keine Anschlusszusage.

Der kommunale Wärmeplan selbst begründet nach Paragraf 23 des Wärmeplanungsgesetzes keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Auch die Ausweisung eines Wärmenetzgebiets verpflichtet nach Paragraf 27 für sich genommen weder zur Nutzung einer bestimmten Heizungsart noch zum Bau der entsprechenden Infrastruktur.

Für Mieter ist die Hausverwaltung oder der Vermieter die erste Anlaufstelle für Fragen zu geplanten Arbeiten am Gebäude. Aus der bundesweiten Umfrage lässt sich keine Austauschpflicht für die Heizung einer bestimmten Wohnung ableiten.

Quellen und Transparenz

  • BILD: „Brisante Branchenumfrage: Jedes 3. Stadtwerk will Gasnetz runterfahren“, 7. November 2026. Sekundärquelle für die aktuellen Umfragewerte. Originalbericht.
  • VKU: „Zukunft der Gasnetze bei 46 Prozent der Stadtwerke noch offen“, 23. Oktober 2025. Primärquelle zur älteren Branchenbefragung. Mitteilung.
  • Bundes-Klimaschutzgesetz: Paragraf 3, abgerufen am 7. November 2026. Gesetzliche Primärquelle zum Klimaziel 2045. Gesetzestext.
  • Statistisches Bundesamt: Veröffentlichung zu Heizenergieträgern, Juni 2026, mit Bestandsdaten des Zensus 2022. Amtliche Statistik. Veröffentlichung.
  • Landeshauptstadt Hannover: „Häufig gestellte Fragen zur Fernwärmesatzung Hannover“, abgerufen am 7. November 2026. Kommunale Primärquelle. Fragen und Antworten.
  • MVV / MVV Netze: Mitteilung vom November 2024 und aktuelle Informationsseite, abgerufen am 7. November 2026. Unternehmensquellen zur früheren Zielmarke und zum inzwischen offenen Ausstiegsdatum. Frühere Ankündigung, aktuelle Informationen.
  • VKU: „Mehrheit der Stadtwerke erwartet höhere Energiepreise“, 30. September 2026. Verbandsbefragung zu Preiserwartungen. Mitteilung.
  • Wärmeplanungsgesetz: Paragrafen 23 und 27, abgerufen am 7. November 2026. Gesetzliche Primärquellen zur Rechtswirkung der Wärmeplanung. Paragraf 23, Paragraf 27.

Transparenz: Die aktuelle VKU-Originalauswertung wurde nicht eingesehen. Die neuen Stilllegungsquoten werden ausdrücklich als Angaben des BILD-Berichts wiedergegeben. Die Erhebung von 2025 und die gesonderte Preisbefragung von 2026 sind davon zu unterscheiden.

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