Ein Sieg für die Meinungsfreiheit

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Kammergericht weist Antrag der BRD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen NIUS auch in zweiter Instanz zurück

Kammergericht weist Antrag der Bundesregierung gegen Nachrichtenseite NIUS ab

Berlin. In einem wegweisenden Urteil hat das Kammergericht Berlin den Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Frau Ferda Ataman, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nachrichtenseite NIUS, abgewiesen. Dies stellt einen bedeutenden Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland dar.

Der Fall im Überblick

NIUS, eine von Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt betriebene Nachrichtenseite, berichtete zuerst über den Fall einer Transfrau, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde. Die Betreiberin des Fitnessstudios lehnte die Aufnahme eines biologischen Mannes als Mitglied ab. Die betroffene Person wandte sich daraufhin an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. In einem Schreiben vom 16. Mai 2024 schlug Ataman eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung vor.

Die Berichterstattung und der Rechtsstreit

NIUS veröffentlichte daraufhin Artikel mit Überschriften wie „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, …“ und „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“. Ataman versuchte gerichtlich, diese Passagen untersagen zu lassen, da sie angeblich die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle beeinträchtigen würden.

Das Kammergericht entschied jedoch anders. In seinem Beschluss vom 15. Juli 2024 führte das Gericht aus, dass der Staat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten müsse. Es stellte fest, dass die angegriffenen Äußerungen rechtmäßige Meinungsäußerungen seien und betonte die Bedeutung der Meinungsfreiheit.

Reaktionen

Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS vertritt, kommentierte: „Dass die Bundesregierung nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht gegen Julian Reichelt im April erneut gegen dessen Onlineportal Nius vorgeht, dokumentiert ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet.“

Julian Reichelt, Chefredakteur von NIUS, fügte hinzu: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist für unseren demokratischen Rechtsstaat von fundamentaler Bedeutung. Für diese Bundesregierung gilt das offenbar nur eingeschränkt. Erneut muss man sich gerichtlich belehren lassen, dass man ‚rechtmäßige Meinungsäußerungen‘ nicht verbieten lassen kann.“

Fazit

Das Urteil des Kammergerichts ist ein starkes Zeichen für die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Es unterstreicht die Bedeutung, Kritik an staatlichen Maßnahmen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen äußern zu können. Dieser Fall wird sicherlich weiterhin für Diskussionen sorgen und zeigt die Relevanz und die Macht der freien Presse in einer demokratischen Gesellschaft.

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PSM.Media- Nachrichtenagentur mit Rechtsanwälte Steinhöfel, Joachim Nikolaus Steinhöfel, Foto: Systembild für Pressefreiheit © IStock