Ab 100er-Inzidenz härtere Maßnahmen

Aktuelle Regeln der: Bundes-Notbremse
Berlin- Der Bundestag stimmte am Mittwoch einer bundesweit einheitlichen Regelung für die sogenannte Bundes-Notbremse mehrheitlich zu. Diese „Notbremse“ muss nun noch am Donnerstag den Bundesrat passieren. Tritt sie in Kraft, greift sie in dem Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über den Wert von 100 steigt. Das bedeutet: Der Bund legt per Gesetz Maßnahmen fest – Kommunen müssen diese ohne Wenn und Aber umsetzen. Landkreise, die nicht entsprechend reagieren, handeln dann anders als bislang gesetzeswidrig. Strengere Regeln in den Bundesländern sind weiter möglich.
Zu den derzeit geplanten Einschränkungen, die ab einer Inzidenz von 100 in betroffenen Regionen in Kraft treten sollen, zählen folgende Punkte – alle erst einmal befristet bis zum 30. Juni:
- Strikte Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.
- Nächtliche Ausgangssperre: Anders als zunächst geplant, soll nun nicht schon ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr in den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die „begründete Ausnahmen“ geltend machen können – etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.
- Geschäfte müssen schließen – bis auf die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Im Einzelhandel soll unabhängig von der Inzidenz das Abholen bestellter Waren („Click & Collect“) sowie bei einer Inzidenz bis 150 das Einkaufen mit Test und Terminbuchung („Click & Meet“) weiterhin möglich sein. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.
- Schulen: Präsenzunterricht ist nur dann möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Mal pro Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben – allerdings nur bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Sollte der Wert darüber klettern, müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht wechseln.
- Arbeit: Im Infektionsschutzgesetz ist die Pflicht zum Homeoffice verankert. Arbeitgeber müssen dies anbieten, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Ist kein Homeoffice möglich, müssen Arbeitgeber Tests anbieten.
- Sport: Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
Die Koalition einigte sich in den gemeinsamen Gesprächen außerdem darauf, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann.
Dem erweiterten Infektionsschutzgesetz steht noch das Votum des Bundesrats im Wege. Es sieht jedoch danach aus, als würde es auch diese Hürde nehmen. Danach kann es sehr schnell gehen. Dennoch bleibt die Maßnahme umstritten.