Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden
Gericht: Berliner Wahl muss wegen Pannen komplett wiederholt werden

Verfassungsgericht beschließt komplette Wahlwiederholung in Berlin

Gericht: Berliner Wahl muss wegen Pannen komplett wiederholt werden

In Berlin muss die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden

Berlin. Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, verkündete der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

Zur Begründung verwies Gerichtspräsidentin Ludgera Selting auf «schwere sytemische Mängel» schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie eine «Vielzahl schwerer Wahlfehler». Diese seien mandatsrelevant gewesen – haben sich also auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei der Wahl verletzt worden.

Als Beispiele für Wahlfehler nannte Selting falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor mit Wartezeiten von mitunter mehreren Stunden. In einem Teil der 2256 Wahllokale stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab.

Fest steht, dass die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken wiederholt werden soll. Wann und wie das ganze stattfinden soll, ist noch unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass sich darum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kümmern muss – denn die Union hat bereits angekündigt, Klage einzureichen. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Wahlwiederholung vor 2024 stattfindet.

Klar ist mittlerweile auch, dass die Abgeordnetenhauswahl wiederholt werden muss. Also die Landtagswahl. Diese Entscheidung des Landesverfassungsgericht gilt für ganz Berlin gelten. Die Neuwahl muss binnen neunzig Tagen erfolgen. Das heißt: spätestens Mitte Februar 2023.

Erste zweite Wahlwiederholung auf Landesebene

In Deutschland hat es bisher erst einmal eine Wahlwiederholung auf Landesebene gegeben. Am 4. Mai 1993 erklärte das Hamburger Landesverfassungsgericht die Wahl zur Bürgerschaft und zu fünf von sieben Bezirksversammlungen in der Hansestadt vom 2. Juni 1991 für ungültig. Zur Begründung wurden schwerwiegende Verstöße bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Bürgerschaftswahl aufgeführt. Im September 1993 wurde neu gewählt, Die Abstimmung führte zu einer grundlegenden Verschiebung der Machtverhältnisse in der Hamburger Bürgerschaft.

Was bedeutet eine Wahlwiederholung für das Abgeordnetenhaus?

Kurz gesagt: alles neu. Eine Wiederholungswahl bedeutet gleichzeitig, dass sich die Kräfteverhältnisse verändern und möglicherweise neue Koalitionen bilden können. Wahlumfragen aus dem September 2022 legen nahe, dass die Grünen in der Hauptstadt aktuell beliebter sind als ihre Koalitionspartnerin SPD. Das heißt auch: Es besteht die Möglichkeit, dass Berlin nach einer Neuwahl eine:n neue:n Regierende:n Bürgermeister:in haben könnte.

 

DPA/APA/PSM, Foto: Systembild © IStock