Berlin- Bundestagswahl Wiederholung am 11. Februar 2024?

Eventuelle Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar im Gespräch
Die Wahl am 26. September 2021 in zahlreichen Berliner Wahllokalen war von Unregelmäßigkeiten geprägt, was dazu führte, dass die Unionsfraktion im Bundestag Beschwerde einreichte.
Berlin. Am 19. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu einer Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag verkünden und somit klären, in welchem Ausmaß die Bundestagswahl 2021 in Berlin aufgrund der dortigen Pannen wiederholt werden muss. Diese Ankündigung erfolgte am Freitag durch das höchste deutsche Gericht.
Stephan Bröchler, der Landeswahlleiter, äußerte sich am Freitag erleichtert über die Festlegung des Termins. Gegenüber der Berliner Morgenpost betonte er, dass es positiv sei, dass die Hängepartie nun beendet ist. Weiter sagte Bröchler: „Die Vorbereitungen für eine mögliche Wiederholungswahl haben bereits begonnen, aber jetzt können wir viel konkreter planen.“
Möglicherweise wird die Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar wiederholt. Es wird unter anderem geprüft, in wie vielen Wahlbezirken eine Neuwahl erforderlich ist und ob die Abgabe der Zweitstimme in diesem Fall ausreicht, um für eine Partei oder Gruppierung zu votieren. Gemäß einer Entscheidung aus Karlsruhe hat das Land insgesamt 60 Tage Zeit, die Wahl zu wiederholen. Der 11. Februar 2024 stellt den letzten möglichen Termin dar, den Bröchler ins Auge fasst, um ausreichend Zeit für die Vorbereitungen zu haben. Interessanterweise fällt dieser Tag auch mit dem letzten Ferientag zusammen.
Die Entscheidung über die benötigte Anzahl der Wahlhelfer hängt gemäß Bröchler von der Entscheidung des Verfassungsgerichts ab. Falls eine Neuwahl in ganz Berlin notwendig wäre, würde eine größere Anzahl von Wahlhelfern benötigt als bei einer Wiederholung nur in einigen Wahllokalen. Bröchler gab an, bei den Vorbereitungen stets davon ausgegangen zu sein, dass die Bundestagswahl vollständig wiederholt wird, um nicht von der Entscheidung des Gerichts überrascht zu werden.
Die Bundestagswahl in Berlin verlief am 26. September 2021 in vielen Wahllokalen chaotisch. Es gab lange Schlangen, Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, während andere bis weit nach 18 Uhr geöffnet blieben. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Juli in Karlsruhe befasste sich der Zweite Senat mit der Frage, ob solche Vorfälle als Wahlfehler zu bewerten seien.
Beim Bundestag wurden den Angaben zufolge 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin eingereicht, darunter auch einer seitens des Bundeswahlleiters. Am 10. November 2022 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die CDU/CSU-Fraktion sieht den Beschluss als rechtswidrig an, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht für ungültig erklärt hat.
Die Unionsfraktion hat eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Az. 2 BvC 4/23). Aus ihrer Sicht müsste die Wahl in einer größeren Anzahl von Wahlbezirken wiederholt werden. Beim Gericht sind darüber hinaus mehrere Dutzend weitere Beschwerden mit Bezug zur Bundestagswahl eingegangen, darunter auch eine von der AfD-Bundestagsfraktion.
PSM.Media- Nachrichtenagentur mit RBB, Foto: Systembild © IStock